Mein Board wurde gekalut

Dieses Thema im Forum "Hosting & Server" wurde erstellt von Drako, 10. Mai 2006 .

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  1. 10. Mai 2006
    Als ich heute früh in mein board einloggen wollte ging es nicht mehr.
    So dachte ich das pw ist falsch aber nein mein acc ist gelöscht worden.
    So ging ich in der Annahme das ist ein mysql Fehler aber das auch net.
    Also forschte ich nach und komme auf den Entschluss das es der Server Besitzer war der mir das board geklaut hat und lässt es weiter laufen unter seinen nahem und hatt sich admin gegeben und so was kann ich jetzt machen.

    Gibst da irgendwelche rechtlichen Schritte oder wie.




    Würde mich über Antwort freuhen.




    Mfg Drako
     
  2. 10. Mai 2006
    Was für ein Board ist das denn?
     
  3. 10. Mai 2006
    Win kalonline gilden baord hier der link: http://www.guardianofangels.de.

    ich war da der Gfx-NooB

    Mfg drako
     
  4. 10. Mai 2006
    hast du das Board selber installiert und zugriff auf die Datenbank?
    Dann kannst du doch über phpmyadmin alles wieder ändern, nur wird der serverbesitzer das gleiche machen können....
     
  5. 10. Mai 2006
    Also es würde mir alles gespert ftp mysql und habe es selber installiert alles .

    Mfg Drako
     
  6. 10. Mai 2006
    Hm.. Wenn du ein Datenbank Backup gemacht hättest könntest du es auf nen neuen server laden. Aber was du jetzt noch machen kannst weiß ich nicht.. Hacken is auch keine Lösung bringt nur stress und ärger.
     
  7. 10. Mai 2006
    Hi,

    zunächst mal: Wie kommst Du auf die Idee, dass der Serverbesitzer sich den Zugang verschafft hat?
    Hat den jemand anders gemietet und Du hattest da nur nen Account drauf? Strato wirst Du ja wohl nicht verdächtigen wollen

    Wenn Du da tatsächlich nur nen Acc hattest - evtl. auch noch von jemand, dem das zuzutrauen wäre - und Du tatsächlich einen konkreten Tatverdacht gegen den hast, kannst Du Strafanzeige stellen. Das kannst Du bei jeder Polizeistation oder direkt an die Staatsanwaltschaft im Gerichtsbezirk der Person, die Du verdächtigst. Welchen Paragraph Du konkret als Rechtsgrundlage hättest, könnte ich für Dich recherchieren; die Mühe lohnt aber nur, wenn Du schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weißt, wer das war.

    Hast Du nur eine Vermutung, kannst Du zwar Anzeige gegen unbekannt stellen, jedoch ist das in der Regel kein sonderlich erfolgversprechendes Unterfangen...

    Was Du bei Dir im Forum geschrieben hast - dass der jenige dafür 100€ zahlen müsse - geht so nicht. Das liest sich, als würdest Du dann quasi dem Hacker das Forum verkaufen wollen und ein Kaufvertrag kann natürlich nur auf freiwilliger Ebene stattfinden. Es ginge also nur Schadensersatz:

    Du kannst, wenn der Täter entlarvt ist, Schadensersatzklage machen, aber auch schon im Strafverfahren als Vergleich eine Geldzahlung an Dich anregen, was im Strafverfahren aber Ermessenssache des Richters wäre, ob er weiter darauf eingeht.

    Hoffe, Dir erstmal weitergeholfen zu haben.

    mfg
    saugi
     
  8. 11. Mai 2006
    Also ich weis wer es definitiv war nehnt sich feuerwehr.
    Und zu dehm stehen da behauptungen drin die nicht stimmen.



    das war mein 250 post Ware*Wurm

    Mfg Drako
     
  9. 11. Mai 2006
    Hi,

    hab mich mal über Deine Rechtsgrundlagen schlau gemacht - das ist eine ganze Palette an Paragraphen, die "Dein" Hacker da übertreten hat:

    Ich denke, das beste ist, wenn Du mal bei der nächsten Polizeistation vorbeimarschierst. Dazu solltest Du am besten mitnehmen
    - alles, was Deinen Verdacht beweist, dass "feuerwehr" das gemacht hat
    - die Paragraphen Deiner Rechtsgrundlage (weil die Polizei sich oft selber verhältnismäßig schlecht mit Recht auskennt)
    - evtl. ein paar Ausdrucke aus Deinem Forum, die für die Sache von Bedeutung sein können.

    Dann brauchst Du bloß noch dem nächstbesten Beamten verklickern, dass Du eine Strafanzeige machen willst, ihm alles geben, was Du hast und vielleicht noch ein paar Fragen beantworten. Die Polizei ist dann verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen und alles weitere in die Wege zu leiten.

    Alternativen wären
    - selber eine Anzeige zu schreiben und an die zuständige Staatsanwaltschaft zu schicken
    -> hat den Nachteil, dass es zwar keine Formvorschrift für Strafanzeigen gibt, die Art und Aufmachung sich aber trotzdem auf die Bearbeitungszeit auswirken, ggf. noch Nachfragen kommen usw.. Außerdem musst Du dafür den Gerichtsbezirk im Wohnort des Hackers und die Adresse der StaA rausfinden.
    - das ganze über einen Anwalt zu machen
    -> hat den Vorteil, dass Du eine sehr professionelle Anzeige geschrieben kriegst, Dich dazu weiter beraten lassen kannst usw., allerdings den Nachteil, dass der Wert solcher Angelegenheiten oft sehr unterschiedlich festgesetzt wird und oft auch verhältnismäßig hoch ist, was sich wieder negativ auf die RA-Gebühren auswirkt. Grade im Strafverfahren ist es schwer, RA-Gebühren vom Gegner wieder zu kriegen, oft müssten da noch zivilrechtliche Schritte folgen, die noch an der finanziellen Situation des Gegners scheitern können.

    Wenn Du das ganze also über einen Anwalt machst, solltest Du auf jeden Fall davor beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht versuchen, einen Beratungshilfeschein zu bekommen (auch da solltest Du alles, was Du an Unterlagen, Beweisen usw. darüber hast mitnehmen, da es darum geht, dem Rechtspfleger glaubhaft zu machen, dass Deine Sache erfolg hat). Mit Beratungshilfeschein zahlst Du beim Rechtsanwalt 10,00 € Selbstbeteiligung (wie beim Arzt), dafür kann er in einem bestimmten Umfang für Dich tätig werden und den Rest der Kosten zahlt der Staat.

    mfg
    saugi
     
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