Menschenrechts- gerichtshof verurteilt die Schweiz

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von z3Ro-sHu, 22. Juni 2006 .

  1. 22. Juni 2006
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    Die Schweiz muss sich im Zusammenhang mit der Entführung des sechsjährigen Ruben durch seine Mutter Fehler und Versäumnisse vorwerfen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde des Vaters gutgeheissen.

    Gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EGMR wurde das Recht des Vaters auf Achtung seines Familienlebens verletzt. Konkret beanstandet wurde vom Gerichtshof das Vorgehen und der Entscheid des Bezirksgerichts Willisau, das im Mai 2004 das Gesuch des Vaters um Rückführung des Kindes abgewiesen hatte.

    15 000 Franken Genugtuung

    Nicht nachvollziehbar ist laut EGMR zudem, dass die Mutter nicht verhaftet wurde, als sie im August 2004, kurz vor dem Untertauchen, auf einem Posten der Luzerner Kantonspolizei erschien. Die Schweiz muss dem Vater auf Geheiss des EGMR 15 000 Franken Genugtuung und 5000 Franken für seine Kosten und Auslagen zahlen.

    Die frühere Schweizer Radrennfahrerin und der italienische Sportarzt hatten sich 2002 getrennt. Das Sorgerecht für ihren Sohn wurde vom Zivilgericht in Pistoia I dem Vater zugesprochen. 2002 entführte die 32-Jährige das Kind ein erstes Mal in die Schweiz, brachte es aber wieder zurück.

    Im Dezember 2003 entführte sie ihren Sohn nach einem bewilligten Besuch erneut. Im Juli hob das Luzerner Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Willisau auf und ordnete die Rückführung des Kindes an. Im August 2004 tauchte die Mutter mit ihrem Sohn unter.

    Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen Entführung eingeleitet. Im Spätherbst 2004 wurde sie auch international zur Verhaftung ausgeschrieben.
     
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