Miete für Arbeitszimmer - Steuererklärung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von 4pp1, 27. Januar 2012 .

  1. 27. Januar 2012
    Ich wohne bei meinen eltern und mache nebenberuflich ein Fernstudium, d.h ich darf kosten für ein arbeitszimmer von der steuer absetzen.

    Nun ist meine Frage, wenn ich als Miete bspw. 50€ pro Monat ansetze die ich an meine Eltern abdrücke, wie wirkt sich das für sie aus, müssen die dann das verstuern diese fiktiven mieteinnahmen? Oder kann ich energiekosten anteilig ansetzen die könnte ich meinen eltern dann ja in "bar" anteilig gegeben haben?


    Bw ist ehrensache!
     
  2. 28. Januar 2012
    AW: Miete für Arbeitszimmer - Steuererklärung

    Das Finanzamt würde dein Mietverhältnis erst gar nicht anerkennen, weil es nicht "wie unter fremden Dritten" geschlossen wurde. Als naher Angehöriger müsstest du einen "echten" (=wie unter fremden Dritten üblichen) Mietvertrag vorlegen + ggf. noch die Zahlung nachweisen.
    Zivilrechtlich mag dein "mündlicher" Mietvertrag vlt sogar wirksam sein, aber wenn du "wie unter fremden Dritten " vermietest, dann hättest du auch einen schriftlichen Vertrag.

    Deine Eltern müssten das ganze zudem noch als Mieteinnahmen versteuern. Dass da eine Kontrollmitteilung geschickt wird ist sehr wahrscheinlich. Also verschweigen ist auch nicht.

    Energiekosten etc. kannst du nicht absetzen, da du nicht wirtschaftlich damit belastet bist und auch die Rechnungen nicht auf deinen Namen laufen( da gibts es zwar ggf. Ausnahmen aber das führt zu weit).

    Aber eigentlich ist das Quatsch hier noch weitere Ausführungen zu machen ...

    anders gesagt. : Es geht nicht. ^^ Sei froh , dass du "umsonst " wohnst^^
     
  3. 28. Januar 2012
    AW: Miete für Arbeitszimmer - Steuererklärung

    das ist natürlich sehr ungünstig....


    beiträge zur betrieblichen altersvorsorge kann ich wohl auch nicht absetzen da sie ja steuerfrei gezahlt werden?!
     
  4. 28. Januar 2012
    AW: Miete für Arbeitszimmer - Steuererklärung

    "betriebliche altersversorge" ist ein sehr weitreichender Begriff.

    Generell sind aber Arbeitgeberbeiträge nach §3 Nr63 ESTG steuerfrei. Dein Arbeitgeber hat Betriebsausgaben , du steuerfreie Einnahmen. Aber keine Ausgaben.

    in manchen Fällen der Altersvorsorge hast auch du Ausgaben:
    Bsp. Rentenversicherung

    absetzbar §10(1) Nr2a) nach folgender Formel Absatz 3

    Arbeitnehmerbeträge + Arbeitgeberbeträge x 72% für 2011
    abzüglich Arbeitgeberbeträge = absetzbarer Betrag.
     
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