Mongolisches «Waisenkind» betrügt Asylbehörde

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von z3Ro-sHu, 7. Juli 2006 .

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  1. 7. Juli 2006
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    Die Asylbehörden und die Flüchtlingshilfe haben sich bös an der Nase rumführen lassen. Einer 21-jährigen haben sie abgenommen, sie sei eine minderjährige Waise und benötige Asyl.

    Das falsche Waisenkind hat inzwischen ein Geständnis abgelegt und reist freiwillig in die Mongolei zurück. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) zeigte sich enttäuscht.

    Im Rahmen der Rückführungsvorbereitungen hat das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden festgestellt, dass die Asylbewerberin entgegen anderslautenden Meldungen weder minderjährig noch ein Waisenkind ist. Sie ist in Wirklichkeit 21 1/2 Jahre alt und hat in der Mongolei ihre Mutter und andere Familienangehörige. Die junge Frau habe zugegeben, ihr Asylgesuch unter falschem Namen, mit falschem Geburtsdatum und falschem Sachverhalt eingereicht zu haben. Sie will in den nächsten Tagen freiwillig in die Mongolei ausreisen, nachdem sie ihr bei der Asylrekurskommission (ARK) hängiges Wiedererwägungsgesuch zurückgezogen hat. Damit stellt sich laut den Bündner Behörden auch die von einigen Kreisen gestellte Frage nach einer Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung als Schülerin nicht mehr.

    Im April verhaftet

    Das angebliche Waisenkind war am 26. April 2006 im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Kanton Zürich verhaftet und dem Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht des Kantons Graubünden zur Rückführung in die Mongolei zugewiesen worden. Die angeordenet Ausschaffungshaft im Gefängnis von Chur wurde vom Haftrichter am 1. Mai 2006 als rechtmässig bestätigt, wie die Behörden weiter mitteilten.

    Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) zeigte sich enttäuscht über das Verhalten des Mädchens und legte ihr Mandat als Rechtsvertreterin der jungen Frau mit sofortiger Wirkung nieder. Der Fall sei klar nicht unterstützungswürdig.

    Vertrauen verspielt

    Die junge Frau habe das Vertrauen der Mitarbeitenden der Flüchtlingshilfe und weiter Teile der Bevölkerung verspielt. Die Sorge um die Rückkehr der jungen Frau ins Ungewisse sei unbegründet. Die Erleichterung darüber werde allerdings durch den Vertrauensschaden getrübt. Die SFH befürchtet, dass der Fall negative Vorurteile bestärkt und damit unbegleiteten Kindern mit echten Schutzbedürfnissen schadet.

    SVP bezeichnet Fall als exemplarisch

    Die SVP bezeichnete den Fall als exemplarisch für die Missbräuche im Asylwesen und für die Notwendigkeit des neuen Asylgesetzes. Wochenlang sei der Fall der Asylbewerberin dazu benutzt worden, um gegen das revidierte Asylgesetz Stimmung zu machen, über das im kommenden September abgestimmt werde.
     
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