Motorrad aufmachen trotz probezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von HEad, 26. Mai 2010 .

  1. 26. Mai 2010
    sers,

    ein kollege von mir hat mit dem Gedanken gespielt seine maschine aufzumachen

    er hat noch 1jahr probezeit sprich 34ps noch!

    jetzt will er sie gerne offen fahren und würde gerne wissen welche strafen den drohen?

    vielleicht kennt sich der ein oder andere von euch da aus und kann dazu was schreiben

    mfg HEad
     
  2. 26. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    wenns rauskommt ist das fahren ohne fahrerlaubnis. führerscheinentzug könnte die folge sein. für alle klassen.

    wenn er nicht komplett bescheuert ist lässt er es besser.
     
  3. 26. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    naja. so dramatisch ist es auch wieder nicht. es kommt halt eigentlich nicht raus, solang er in keinen unfall mit personenschaden verwickelt wird. ich fahr auch schon meine fzs mit 100ps offen, obwohl ichs noch nicht darf.

    ganz ehrlich ist das größere problem, dass jenachdem wie viel ps seine maschine offen hat, er viel selbstbeherrschung braucht. ich bretter meist mit 130 durchs dorf und denk mir dann später wie dumm ich eigentlich bin sowas zu machen. die verlockung ist größer als man sich eingestehen kann. allein am wochenende sind wieder 10 motorradfahrer gestorben und etliche andere haben sich verletzt.

    um noch ma auf den punkt zu kommen. es kommt nicht raus. mein freund wurde angefahren. die haben die karre zum gutachter gebracht und ne wertschätzung gemacht und nicht weiter untersucht.
     
  4. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    man sieht wieder mal die erfahrungen respekt!

    solche antworten brauch ich ned

    mfg HEad
     
  5. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    es ist fahren ohne fahrerlaubnis. dazu kommt warscheinlich noch fahren ohne versicherungsschutz (oder so) das bedeutet im klartext: lappen weg, längere probezeit, geldstrafe.
     
  6. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    bin zwar einer der es ein bisschen "lockerer" mit den deutschen gesetzen sieht,

    aber die Regel mit 34ps ist nicht umsonst gemacht worden, erstmal sollte man lernen soviel Ps zu beherrschen bevor man irgendwas rumschraubt und sein leben auf das spiel setzt.
     
  7. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    wieso stimmt doch?

    Das Bike ist technisch verändert, so das es nicht mehr der Betriebserlaubnis entspricht.
    Keine Betriebserlaubnis bedeutet, dass man das Ding net fahren darf. Desweiteren hast du keine Versicherung. Keine Versicherung bedeutet,dass man das Ding auch nicht fahren darf.

    Der Beitrag ist auch nicht der beste...allerdings möchte hier nicht den Moralapostel spielen, mach selber Sachen die nicht richtig sind und das nicht nur einmal.

    Dein Freud soll sich einfach über Input und Output Gedanken machen.
    By the way der Freund eines Freundes dessen Bruder

    Wort case wäre, er kann das Fahrzeug nicht beherrschen baut ein Unfall und es kommt raus. Wenn der Gutachter nicht total blind ist findet der sowas raus, die können dir auch sagen wie weit deine Reifen abgefahren warn.

    Kenne mich bzgl. der Drosslung jetzt nicht aus, aber was wäre den, wenn er die Drosselung raus nimmt/entfernt um bei euch in der Gegend auf eine ruhigen Strecke offen zu machen und macht danach wieder zu? Dann lernt er auch gleich wie es ist volle Kane zufahren.

    Es macht keinen großen Sinn, wenn man 2 Jahre lang 36 PS fährt und danach aufeinmal 100 PS.
    Nur weil ich einen Fiat beherrsche weiß ich noch lange nicht wie ich ein Ferrari zu fahren habe
     
  8. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    niemand der mit dem motorrad aus der garage fährt denkt, dass er irgendwo nen unfall bauen wird. tatsache ist leider, dass es manchen passiert. ob selbstverschulden oder nicht spielt keine rolle. wenn es soweit kommt und man unerlaubertweise offen gefahren ist wird man sicherlich zur rechenschaft gezogen werden.

    was willst du hören? ich will nicht bestreiten, dass es viele gibt, die wahrscheinlich die ganzen 2 jahre offen fahren und nicht erwischt werden, man muss eben nur pech haben. wenn es dann mal rauskommt ist dein kumpel eben führerscheintechnisch schlecht gestellt. ob es führerscheinentzug gibt und wenn ja wie lange entscheidet meines wissens nach irgendein bürokrat im landratsamt.
     
  9. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    dein kumpel sollte sich weniger gedanken darum machen was ist wenn er angehalten wird, sondern eher was er für probleme kriegt wenn er nen unfall verursacht, im schlimmsten fall noch mit personenschaden. die versicherung übernimmt sowas nicht.bzw holt sich das geld zurück.
    alles in allem ne sehr sehr dumme idee.
    -fahren ohne fe
    -fahren ohne versicherungsschutz
    -erlöschen der betriebserlaubnis des krad
    -evtl bei kontrolle die gezwungene vorführung beim gutachter. der baut die karre auseinander, aber nicht wieder zusammen. also noch mal viel arbeit wieder reinstecken im schlimmsten fall.

    nicht zu knappe geldstrafe versteht sich von selbst.

    für ein jahr, von dem effektiv eh nur noch 4 bis 5 monate zu fahren genutzt werden können kann man sich das risiko sparen, gibt nur unnötig ärger.
     
  10. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Strafen ? Naja Strafen sind nicht so das große Problem.

    Er sollte sich jedoch bewusst sein, bei einem Unfall mit Personenschaden, zahlt er sein LEBENLANG ! Die Versicherung bezahlt keinen Cent.
     
  11. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit








    wie wärs wenn du dann deine frage gar nicht erst stellst-.- oder was erwartest du für antworten... da hilft dir jemand und wird dafür noch angepöbelt....
     
  12. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit


    ganz zu schweigen von der psychischen Belastung falls jemand langrfristig zu schaden kommt.. wie die anderen schon gesagt haben strafen werden finanziell und führerscheintechnisch nicht gering ausfallen.. wenn er n bisschn grips halt lässt ers
     
  13. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    ich finds immer super, wenn leute ohne plan irgendwas unbedingt haben oder machen wollen.

    macht das ruhig, aber dein kollege soll dann bei folgen nicht rumjammern.


    ausserdem gibt es nie eine punktgenaue strafe, da es immer der situation abhängig ist.
     
  14. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    ich rate auch davon ab! ein kollege von mir hat seine drosselung 2 wochen vor ablauf der frist rausgenommen. als er gerade mit 70km/h über die landstraße gefahren ist, wurde er (unverschuldet bei richtgeschwindigkeit) von einer Autofahrerin, die die vorfahrt an der kreuzung hätte gewähren müssen, angefahren. Er hat jetzt eine lebenslange behinderung am kniegelenk, seine eltern sind pleite, weil den einjährigen krankenhausaufenthalt die versicherung nicht übernommen hat, und die gute dame bekam auch nur 15%mitschuld, da die drosselung halt draußen war. Obwohl er sich ansonsten an alle gesetze gehalten hat.
    Und er war leistungshandballer und sollte zwei monate später einen vertrag bekommen. ist nur schlecht mit gehbehinderung, also er ist seelisch ziemlich fertig, seine eltern auch und insgesamt ist das alles eine riesen !

    Blos bleiben lassen und das eine Jahr noch warten!
     
  15. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    genau das isses was ich mein! Wenn sie "illegalerweise" offen ist, und du in der 50 er zone bloß 30 fährst und dich jemand mit dem auto abschießt bist immer du der mops!
     
  16. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Also ich möchte hier jetzt mal was Klarstellen.
    Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung erlischt NICHT wenn das Motorrad 120PS hat, obwohl 34PS eingetragen sind. Die Haftpflichtversicherung erlischt nur, wenn ein Schaden aus Vorsatz begangen wird, bei FAhrlässigkeit trotzdem (KAsko nicht).
    In deinem Fall jedoch, könnte die Versicherung Recht bekommen wenn man dir (oder deinem Freund) Vorsatz vorwirft, weil du noch keinen Führerschein hast. Ist aber Auslegungssache des Richters, genau so wie die Gesamtstrafe.
    Ich persönlich bin früher auch nicht mit Drossel gefahren, kann es aber nicht empfehlen für einen FAhranfänger.
     
  17. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    ich bin jetzt auch die letzten 2 jahre ohne drossel gefahren, allerdings war es bei mir ne gasschieberdrossel, die ich im falle einer kontrolle einfach mit dem finger wieder zurechtschieben konnte, so dass sie auch wieder tatsächlich drosselt und nciht der gasschieber dran vorbeigeht
    risiko ist natürlich immer da und die strafen wurden auch schon reichlich diskutiert.
    im nachhinein würde ich sagen, es hat sich nicht gelohnt und ich würds eigtl auch nicht nochmal machen...
     
  18. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Also ich habe mir auch eine Maschine gekauf bei der die Drossel bereits ausgebaut war. Vor Ort konnte ich sie schlecht einbauen (Krümmer & Ansaugstutzen), und als ich daheim war wollte ich sie nicht mehr einbauen - hat viel zu viel Spaß gemacht mit der Power.

    Naja, so bin ich insgesamt (mit Saissonkennzeichen) ~1.5 Jahre mit einer offenen Maschine gefahren die in den Fahrzeugpapieren aber als gedrosselt eingetragen war.
    ICH wurde nie erwischt, angehalten oder in einen Unfall verwickelt und hatte dementsprechend Glück. Das heißt nicht dass es bei anderen auch der Fall ist.

    Seit dem letzten TÜV ist sie nun offiziell 'offen' und seit Dezember letzen Jahres darf ich sie auch so führen.

    Also empfehlen kann ich das eigentlich niemanden. Falls nämlich etwas passiert und es rauskommt (je nach Art & schwere des Unfalls bzw. Umfang der Kontrolle) bist du nicht nur deinen Führerschein los sondern bleibst auch auf den entstanden Kosten sitzen die schnell mal m 6-stelligen Berreich sind bei Personenschäden.

    // Edit: Sicher dass du Probezeit meinst? Oder eher die 2-Jahres Regel? (Bis A Beschränkt zu A wird)
     
  19. 27. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit


    ja diese 2 jährige regel bei der man sie nur mit 34 ps fahren darf...

    ich mein meine R1 is auch auf 34 gedrosselt ich will sie auch ned aufmachen habe ich ja schon im motorrad berreicht geschrieben...

    ich mein das ist sein ding meine aufgabe war nur zu fragen was auf ihn zu kommt

    mfg HEad
     
  20. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Ne r1 zu Drosseln ist wie nen Menschen mit beiden händen am Hals zu würgen!!

    Sorry für OT, aber dass werd ich eifnach nie evrstehen.

    B2T:

    Jo offen fahren ist fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz....erwischt zu werden ist normalerweise sehr schwierig...auser man ballert grad irgendwo durch den Harz und die Dammen und Herren in grün stehen mitm Prüfstand um die Ecke.....ein 34 ps motorrad fährt unter umständen auch 150...dass sollte also nicht das Problem sein..

    Bauste nen Unfall, biste dran und dann richtig!!!

    Gruß
    eXo
     
  21. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Trotzdem nimmt der Motor keinen Schaden davon
    Das es dämlich ist, will ich garnicht bestreitet.


    // Die 2 Jahre bringen dir Erfahrung und die nötigen Grundlagen, umsonst hat man das nicht eingeführt.
     
  22. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Ein 34 PS Motorrad fährt unter Umständen auch mal > 200 ...
     
  23. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    nein. jedenfalls nicht wenns wirklich 34 ps hat.
     
  24. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit

    Niemals!
    Auf jedenfall nicht, wenn man die gesetzlichen Vorschriften einhält.
     
  25. 29. Mai 2010
    AW: Motorrad aufmachen trotz probezeit


    Wenns Tacho mal 200 anzeigt,
    heißt das lange noch nicht, dass das Motorrad auch wirklich 200 fährt^^
     
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