#1 17. Februar 2006 Fallenstellen oder Beihilfe? Es scheint bei den selbsternannten Piraterieverfolgern in Mode zu kommen, beim Verteilen von Releases fleißig mitzuhelfen: ein Releaser des Films "Walk the Line" wird nun wegen Copyrightverstößen angeklagt, nachdem er "in eine Falle der MPAA getappt" sei, wie Reuters das Bereitstellen von Servern schönredet. Die Motion Picture Association of America MPAA ist der Verband der amerikanischen Filmindustrie, der sich ganz dem Kampf der "Piraterie" verschrieben hat und die großen US-Filmstudios vertritt. Ein Jahr Gefängnis und 100.000 Dollar Strafe können dem Releaser nun drohen, der den Screener auf einen Server hochlud und sich bei Gelegenheit gleich die Narnia-Chroniken vom gleichen Server herunterlud, welche dort zufällig zum Download bereitstanden. Was er nicht wußte: der Server wurde von der MPAA betrieben und wurde eigens aufgesetzt, nachdem der Releaser unwissentlich zwei MPAA-Agenten darüber informierte, dass er den Screener verbreiten könne. Der Screener sollte ursprünglich an ein Mitglied der Oscar-Jury geschickt werden, bevor er seinen Adressaten erreichte, wurde er abgefangen, wie die Ermittlungen ergaben. Das Release fand bereits am 20. Dezember letzten Jahres statt, am 3. Februar gestand der Releaser den Upload gegenüber dem FBI. In Deutschland wird zur Zeit überprüft, inwieweit die Rechteverwerter möglicherweise Beihilfe zur Verbreitung copyrightgeschützten Materials geleistet haben. Während der "Operation Boxenstopp" wurden pikanterweise nicht nur Wohnungen von Releasern und Serverbetreibern durchsucht, sondern auch Geschäftsräume der GVU. Der Vorfall wäre nicht ohne Beispiel: bereits im letzten Jahr stellte sich nach einem Bust beim schwedischen ISP Bahnhof heraus, dass beschlagnahmte Warez-Server von Informanten der Piraterieverfolger angeschafft und gefillt wurden. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren
#2 17. Februar 2006 toll MPAA darf filme uploaden und wir net X( wenn wir das machen werden wir bestraft Scheis behörden.. MFG Inu + Multi-Zitat Zitieren
#3 17. Februar 2006 Hm, soweit die Copyrightinhaber der GVU erlauben, ihre Filme auf Fallenservern bereitzustellen, können die das anscheinend machen. Allerdings wärs doch dann auch sowas wie Vortäuschung einer Straftat, oder ? + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Februar 2006 ja das denke ich auch was aber noch schlimmer ist, ist die verleitung zu einer straftat durch das bereitstellen des servers. oder sehe ich das falsch? + Multi-Zitat Zitieren