Nachmusterung

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von ToYa, 29. November 2008 .

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  1. 29. November 2008
    Nachdem ich vor einem Monat nachgemustert wurde, kam mir heute der Bescheid ins Haus geflogen, dass ich wegen irgendwas in meinem Knie T3 gemustert bin (eingeschrenkt tauglich ist doch T3, oder?). Leider bin ich schwer davon ausgegangen, dass ich ausgemustert werde.
    Ich hab den Tipp von einem bekannten bekommen, dass ich einfach Einspruch dagegen erheben soll, weil ich mich einfach körperlich nicht in der Lage dazu fühle (blabla) und das halt immer wieder und so oft, bis die mich in Ruhe lassen. Hat jemand sowas in der Art schonmal versucht?
    Ich muss auf jedenfall alles versuchen um die neun Monate nicht opfern zu müssen, weil ich mir meine Pläne nicht kaputt machen will, außerdem könnte das finanziell auch das ein oder andere Problem auswerfen^^

    Falls es schonmal so einen thread gab tuts mir Leid, aber die die ich mir hier durchgelesen habe, haben mir nicht die Antworten gegeben die ich gebrauchen könnte.
     
  2. 29. November 2008
    AW: Nachmusterung

    Ja T3 ist eingeschrenkt tauglich

    Was du machen kannst ist Sage denen das du Drogen nimmst und oder alkehol trinkst.

    Die einnahme ist nicht strafbar dafür könn sie dich also auch nicht belangen.

    Bin zwar keinn fan vom verweigern aber diese masche hatt bei einigen meiner bekannten geholfen
     
  3. 29. November 2008
    AW: Nachmusterung

    ich dachte es gibt T3 seit 2004 gar nicht mehr.
    wegen deinem knie hätteste normal eher t4 gekriegt, weil du vorrübergehend untauglich bist. musste nochmal zur musterung, wenn dein knie wieder funktioniert.

    wehrpflicht ist eh das letzte in einem sog. "freien" Land. und dann sind die da zu einem auch noch so unfreundlich, obwohl ich die bezahle -.-. naja whatever, ich bin T5
     
  4. 29. November 2008
    AW: Nachmusterung


    Muss du dann nach 6 Monaten zur Nachmusterung... was bringt dir das? NICHTS...

    Verstoß gegen das BtMG ... Meldepflicht? Da kann auch ein Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden.


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