Nebengewerbe - Fremde Dienstleistung - Metallbau - Verzinken

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mc_M@yer, 12. Juni 2013 .

Schlagworte:
  1. 12. Juni 2013
    Grüße an euch Wissenden,

    ich sammle im Moment Informationen bezüglich eines Nebengewerbes. Als "Hauptgewerbe bzw -beschäftigung" gehe ich eine Halbstagsstelle (Aufgrund eines Arbeitsunfalles Arbeitsunfähig) im Metallbau nach. Da ich durch Kontakte günstig verschiedene Metalle einkaufen kann und in meiner ländlichen Gegend immer wieder die Nachfrage nach eben solchen da ist, habe ich mir überlegt, ein wenig damit zu handeln. Soweit hab ich das auch so verstanden, dass ich "einfach" ein Nebengewerbe anmelde, kaufe, verkaufe, Gewinnermittlung zum Jahresende einreiche etc. und ggf. meinen Arbeitgeber darüber informiere.
    Erste Frage: Gibt es Auflagen bezüglich des Metallhandels?
    Leider habe ich keinen Meisterbrief um auch meine Dienstleistung anbieten zu können.
    Egtl. dürfte es soweit ja keine Probleme geben.
    Nun kommen wir zum zweiten Punkt: Ich habe auch Kontakte zu einer Verzinkerei, dort bekomme ich teilweise Rabatte von über 60%! Als ich von anderen gehört habe was jene dafür bezahlen, war ich schon recht verblüfft. Nunja, nächste Idee ist dann natürlich das verzinken anzubieten. Nur weiß ich nicht wie dies geregelt ist, da die eigentliche Dienstleistung ja nicht von mir vorgenommen wird, sondern ich nur für den Transport zuständig wäre. Gilt das auch als Handel ?

    Falls jemand darüber gut Bescheid weiß, würde ich mich sehr freuen, wenn mich jemand, hauptsächlich bezüglich Frage zwei, aufklären könnte.

    Mit besten Grüßen

    MM
     
  2. 12. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2013
    AW: Nebengewerbe - Fremde Dienstleistung - Metallbau - Verzinken

    Das läuft eher nicht unter Handel, sondern Du beauftragst quasi die verzinkende Firma, die Aufträge zum Verzinken erhälst aber Du und transportierst nur das Material.
    Andererseits kann man es auch dahingehend deuten, dass Du das verzinkte Material verkaufst. Also wenn Du ausschreibst, dass Du mit verzinktem Material handelst.
    Ich persönlich würde es als Handel einstufen, aber ich bin kein Fachmann.
    Im Gewerbeschein gibt es aber ein Kreuzchen bei Handel, wenn Du das mit angibst, solltest Du keine Schwierigkeiten haben.
    Du musst nur der zuständigen Berufsgenossenschaft deutlich erklären können, was das Hauptgebiet Deiner Firma ist. Bei manchen BG's muss man als Ein-Mann-Betrieb nicht zahlen, bei anderen schon (Forst zum Beispiel). Die überprüfen das dann und sagen Dir, als was sie Dich einstufen.
     
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