#1 18. Januar 2010 Hi Leute! Eine frage habe ich und zwar was heißt bei einer Auslandsüberweißung bei Gebührenregelung "inländisch zu Lasten Auftraggeber, ausländisch zu Lasten Empfänger"? Kann ich das auch ankreuzen wenn es heißt das ich die Kosten übernehmen muss? Weil ich habe dann immer eine Auslandsberweißungsrechnung die 20€ höher ist als der Betrag den ich bezahle! Was mache ich da falsch das ich da so hohe Kosten habe? Und wie verhindere ich das? Wenn ich mit hilfe eines Erlagscheines bei der Bank einlöse habe ich die Kosten nicht oder? + Multi-Zitat Zitieren