P2P-Abmahn-Vertrag geleaked 854 :love:filme werden in Deutschland verfolgt

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von subx, 18. August 2008 .

  1. 18. August 2008
    Abmahnungen im P2P-Bereich erfreuen sich wachsender Beleibtheit. Dabei ist nicht immer klar, wie die Rechteinhaber zu den Kanzleien finden, wenngleich wir hier für etwas Aufklärung sorgen können. Nachfolgender Vertrag wurde zwischen dem Rechteinhaber John Stagliano (Evil Angel Productions) und einem Abmahner geschlossen. Dabei umfasst dieser Vertrag die stolze Summe von 854 (!) Werken, allesamt filme. Diese haben neben den gewöhnlichen Abmahnungen jedoch einen bitteren Nebeneffekt für die Abgemahnten, da zumeist auch Anzeige wegen Verbreitung grafischer Schriften erstattet wird. Der Vertrag zeigt jedoch einige interessante Details auf.

    Wer sich schon immer ein Bild von der Lage machen wollte, wie Rechteinhaber und P2P-Abmahner zueinander finden, für den sollte der jetzt öffentlich gewordene Vertrag Licht ins Dunkel bringen.



    Dieser zeigt detailliert auf, wie die Firma DigiProtect, einer der großen P2P-Abmahner, eine Übereinkunft mit dem Rechteinhaber Evil Angel Productions getroffen hat. Wie aus dem Vertragswerk herauszulesen ist, gesteht der Rechteinhaber dem Antipiracy-Unternehmen zu, dessen Werke in P2P-Tauschbörsen zu veröffentlichen, um die Filesharer zu verfolgen. Durch den Rechteinhaber erhält DigiProtect die Absolution die Filme explizit in Tauschbörsen einzustellen, was sicherlich einige interessante Fragen juristischer Natur aufwirft. Wenn Dritte den Film von DigiProtect mit einem gewöhnlichen Client herunterladen, werden sie ihn -

    wohl oder übel - auch automatisch hochladen, was eigentlich zu einer Urheberrechtsverletzung führt,
    da ihnen das Recht zur Verbreitung nicht zusteht. Der Download an sich wäre seit der Urheberrechtsnovelle ebenfalls rechtswidrig, wenn das Material aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" stammt. Handelt es sich bei DigiProtect durch diesen Vertrag demnach um einen "lizenzierten" Uploader? Zumindest wird der Firma das Angebot der filme zum Zweck der Verfolgung von Filesharern erlaubt. Somit wäre das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main eigentlich keine offensichtlich rechtswidrige Quelle mehr. Vielmehr ein Publisher, zumal DigiProtect ja sogar mit dem Slogan "Turn Piracy into Profit" wirbt. (siehe Bild)

    Diese und weitere Details des Vertrages, welcher hier eingesehen werden kann, werden sicherlich noch einige interessante Fragen aufwerfen. Der Vertrag selbst ist auf den 24.01.2008 datiert. Dies bedeutet, dass entsprechende Log-Vorgänge möglicherweise bereits seit Monaten laufen. Wer im Appendix einen Film aufgelistet findet, welcher in diesem Zeitraum via P2P herunter- und somit womöglich hochgeladen wurde, dem sei der Besuch eines spezialisierten Fachanwalts angeraten.
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  2. Video Script

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