PKV Beitragserhöhung: Arztrechnung einreichen oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von bigD, 21. Juli 2014 .

  1. 21. Juli 2014
    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Problem mit einer Arztrechnung.

    Folgendes ist die Ausgangslage:
    Ich bin selbstständig und bei einer privaten Krankenversicherung. Ich habe Heuschnupfen und leichtes Asthma.
    Dieses Krankheitsbild habe ich bei der Versicherung nicht angegeben um Geld zu sparen.
    Da ich in meine Kindheit und Jugend schon alle möglichen Mittelchen ausprobiert habe (Tabletten, Sprays, Hyposensibilisierung usw.) und nix geholfen hat, lasse ich mir seit 3 Jahren jeden Sommer einmal eine Cortisonspirtze geben die 50,- EUR kostet. Diese Spritze zahle ich selber.
    Dieses Jahr war es wieder soweit, aber die Ärztin die mir das normalerweise Spritzt hatte Urlaub, also bin ich zu einem anderen Arzt (Arzt 1).
    Dieser wollte mir die Cortisonspritze nicht einfach so spritzen sondern fing an irgendwelche Untersuchungen zu machen, unter anderem auch einen Allergietest. Das Ende des Lieds war dann dass er mir irgendwelche neuartigen Tabletten verschrieben hat (die ich mir im übrigen nicht geholt habe). Ich habe dann gewartet bis die Ärztin wieder da war (meinen Heuschnupfen musste ich bis dahin aushalten) und hab mir von der die Spritze geben lassen, wofür sie mir 6,- EUR berechnet hat (Arzt 2).
    Ich habe also aus eigener Tasche 56,- EUR bezahlt.

    Heute fliegt mir die Rechnung von Arzt 1 ins Haus über 350,- EUR...

    Jetzt meine Frage: Meint ihr ich kann die Rechnung von Arzt 1 einreichen ohne hochgestuft zu werden? Ich denke das könnte klappen weil ja ein Allergietest aufgeführt ist, der ja sowas wie ne Erstdiagnose ist.
    Was meint ihr dazu?

    Hoffe auf Antworten!
    Grüße,
    bigD
     
  2. 21. Juli 2014
    AW: Arztrechnung einreichen

    wenn du zu nem frmeden arzt gehst, der deine krankenakte nicht vorliegen hat ( lag sie vor ?) dann darf der arzt ohne untersuchung nichts spritzen.. sein eigenschutz.
     
  3. 21. Juli 2014
    AW: Arztrechnung einreichen

    Die Rechnung aber auch genau überprüfen, bei Privat wird oft einfach mehr aufgeschrieben, als gemacht wurde.
     
  4. 21. Juli 2014
    AW: Arztrechnung einreichen

    hallo
    da der arzt immer noch der schweigepflicht unterliegt diese auch bei den krankenkassen greift kannst du die rechnung ohne bedenken einreichen. einzige ausnahme wären eventuelle regressansprüche z.b bei operationen usw..
    es könnte natürlich sein dass die kk etwas hellhörig wird und dir erneut einen fragenkatalog zukommen lässt-wie du mit diesem umzugehen hast weißt du ja bereits von der erstanmeldung
    lg
     
  5. 21. Juli 2014
    AW: Arztrechnung einreichen

    normal wird hauptsächich bei kassenpatienten alles mögliche draufgeschrieben und immer chronisch, gibt nochmal extra.

    bei pkv werden alle kosten noch mit faktor 2.3 oder mehr verrechnet... 15 minuten telefonberatung die nie stattgefunden hat entspricht meistens den 30 sekunden anruf für einen termin ^^

    ist aber scheinbar normal, es wird so viel geerntet wie geht, und da es geht wird es überall gemacht.


    wie der vorposter schon sagt: reich die rechnung ein, sofern du keine sonderrückzahlungen erhälst für das nicht einreichen von rechnungen... das kann sich manchmal lohnen.

    die rechnung anfechten ist schwer und macht nur sinn wenn wirklich extrem übertrieben wurde. aber beim nächsten mal höflich einen kostenvoranschlag verlangen oder gleich sagen keine zusatz tests, weil du das selbst berappen musst.
     
  6. 22. Juli 2014
    AW: Arztrechnung einreichen

    Wäre mir neu. Immerhin erhalten die Krankenkassen ja die Diagnose übermittelt. Sonst könnten sie ja Behandlungen gar nicht abrechnen.
    Da hier übrigens ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht (§ 19 VVG) vorliegt, sind höhere Beiträge u.U. das kleinere Problem. Der Versicherer hätte dann nämlich evtl. die Möglickkeit, vom Vertrag mit dem TS zurückzutreten. Und der darf dann erst mal zusehen, woher du eine KV bekommst. Schließlich gilt seit 2012(?) die Pflicht das Recht auf eine Krankenversicherung, unabhängig davon, ob man sich das auch leisten kannt.
     
  7. 22. Juli 2014
    AW: PKV Beitragserhöhung: Arztrechnung einreichen oder nicht?

    spielt keine rolle. ein hausarzt wird nie ohne weiteres eine gesicherte diagnose stellen können (der in diesem fall durchgeführte allergietest ist übrigens auch keine) und um die zahlung zu verweigern/den patienten hochstufen zu können müsste versicherung die krankenakte anfordern welche vom gesetz her wiederum der ärztlichen schweigepflicht unterliegt-dies ist eben nur bei oben schon genannnten regressforderungen oder mit einwilligung des patienten möglich. da es sich hier lediglich um die bezahlung ärztlicher leistungen handelt fällt es flach.
     
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