polo 1.3l war vor gericht!!! urteil steht...

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von IIVII, 15. November 2005 .

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  1. 15. November 2005
    Hallo, ich hatte einen polo 2 1.3 liter (1.263 ccm³) als mein standart endschalldämpfer kaputt ging hab ich mir nen sportauspuff gekauft (für einen polo 2 1.3 liter) in der abe stand, dass der für 1.272 ccm zugelassen ist. die polizei hat sich deswegen angepisst und einen mängelbericht geschrieben. von mehreren mechaniker habe ich erfahren, dass sich die berechnungsart des hubraumes geändert hat und deshalb der unterschied besteht. so, dann habe ich mir ein schreiben von volkswagen schicken lassen, dass der polo 1.3 l als polo 1.3l gehandhabt wird und der sportauspuff dafür zulässig ist. vom hersteller des auspuffes habe ich mir auch ein schreiben schicken lassen, das der auspuff ebenfalls zulässig ist. was meint ihr, wird das vor gericht positiv für mich ausgehen...!? ihr wisst ja, anwälte sind da ja komisch (holn irgendwoher n gegenteil, etc. außerdem muss der richter ja auch dafür sein, dass das in ordnung ist und keine lärmbelästigung) najo, hoffe es kommen viele antworten

    P.S. vor 20 min. bescheid bekommen, dass ich am 12.12 vor gericht muss... :-\

    plz helft mir! wenn ihr noch mehr infos für mich habt (am besten hieb und stichfest)
     
  2. 15. November 2005
    also wenn Volkswagen selbst und der Auspuffhersteller dir nen schreiben schickt das der zugelassen ist und dafür geeignet ist hats du es doch schwarz auf weiß und die können nix machen!

    wenn du die schreiben hast bringt es auch nix wen die nen gefälschtes haben, die deppen.
     
  3. 15. November 2005
    direkt vom schreiben:

    Zur Hubraumberechnung dienen zwei größen als grundlage: hub und bohrung werden miteinander multipliziert.

    der motor des genannten polo mit dem kennbuchstaben MH wird in unseren datenbanken als 1300er geführt. da der reale wert auch für die besteuerung aufgerundet wird.



    ich finde das geht nicht 100%ig daraus vor. :-\
     
  4. 15. November 2005
    Mach dir ma keine gedanken!
    Da kann dir nich viel passieren
    Du hast die beiden schreiben schwarz auf weiss
    glaub mir da passiert nix
     
  5. 15. November 2005
    wäre ich mir nicht so sicher... denn die polizei und der rest der bande hier, die ham alle nen schaden!
    und wenn ich nicht damit durchkomme wird meine probezeit verlängert (vor ca. einer woche rausgekommen aus der probezeit)
    und darauf hab ich keine lust (nachschulung, etc.) falls du oder andere infos im i-net findest/finden, bitte umgehend posten (je mehr ich hab, desto besser ist das)

    bei uns ham die beamten nen riesen schaden
     
  6. 15. November 2005
    Ich weiß nicht, aber ist es nicht so, dass neue Teile durch den TÜV zugelassen werden müssen? Also ich mein mich daran zu erinnern, dass das unser Fahrlehrer gesacht hat. Und wenn du das nicht gemacht hast, dann sieht das für dich nicht unbedingt toll aus...

    Zur Probezeit noch ne Frage: Ham die dich vor ablauf der Frist angehalten oder danach? Weil du sachst ja, dass du seit ca. 1 Woche raus bist...

    MFG
    Bernie
     
  7. 15. November 2005
    Also ich finde auch, wenn es dir die beiden Seiten bestätigen, was wollen die dir dann noch anhaben ???
    Denke mal nicht, das du da Probleme haben wirst vor Gericht...
    Wieso überhaupt Gericht ? Du hast doch eindeutige Beweise.
    Und das alles nur wegen nem Auspuff. Haben die nichts anderes zu tun ???
     
  8. 15. November 2005
    Tuning-teile, die eine Allgemeine betriebserlaubnis (ABE) haben, müssen nicht eingetragen werden. es muss lediglich die ABE mitgeführt werden, um sie bei kontrollen vorzuzeigen. Wenn aber die ABE nicht mit dem zubehör übereinstimmt, erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges. das kann teuer werden (glaube ich) und die versicherung meckert dann gerne
     
  9. 15. November 2005
    also, ich wurde vor ca. 2 monaten kontrolliert (probezeit lief da noch)

    dann... der auspuff ist für einen 1.3 l polo ausgelegt (mit ABE natürlich)


    ja, die ham bei uns nichts besseres zu tun! (es lag aber auch nur an den zwei leuten, die mich kontrolliert haben. ich habe dann mal n bischen rumgeforscht. kein anderer polizist hätte da was gesagt, da der unterschied so gering ist, dass es nicht auffält. dann hab ich halt noch weiter geforscht und irgendwann gehört, dass sich die berechnung geändert haben soll. wenn man also den motor ausfüllen würde, dann würde man auf 1.272 liter kommen.
    nur dafür brauch ich halt noch handfeste beweise (schon mehrere anfragen bei vw gestellt) aba kam bisher noch nichts :-\ und so langsam wirds knapp :-(
     
  10. 16. November 2005
    ich würd mir keine sorgen machen.
    du bist doch völlig im recht .
    hast ja schreiben da und was sollen das in welchem bundes land wohnst du das bei so einem kleinen scheiss rumgemacht wird ?

    wenn nicht hilft VERKLAGE auspufffirma, würd ich machen .
     
  11. 18. November 2005
    so, n kumpel konnte mir weiterhelfn (mechaniker) hat mal mit der fahrgestellnummer alles dafür geholt und berechnet den hubraum nochmal neu hoffe, dass jetzt auch der endwert dafür stimmt




    mhh... komme aus niedersachsen... da ham die alle nen schaden! fahren wie die letzten idioten, polizei kann man knicke,etc. die lässt sich auch in fast jeder erdenklichen sache verarchen
    aba die hams verdient!!! *g*
     
  12. 19. November 2005
    ich hab mit nem kollegen gelabert
    der eine ahnung von sowas hat , der hat
    wort wörtlich gemeint die spinnen doch ....
    wie ich schon sagte mach dir mal GAR keine
    sorgen du bist im recht und fertig...

    vergess aber nicht wenns was neues gibt gleich die
    neuigkeiten zu schreiben ^^
     
  13. 19. November 2005
    Also wenn das Ding für 1.3 (Es wird grundsätzlich gerundet, nicht nur für die Steuer^^) ne ABE hat, frage ich mcih was du den Grünen getan hast das die dich anpissen?

    Also wenn du ne ABE hast und VW/Auspuff-Hersteller eindeutige Aussagen machen, warum ist das überhaupt vor Gericht gekommen...
    *kopfschüttel*

    Mach dir mal keine Gedanken, wenn du aus der Probezeiot draussen bist biste draussen, die kann meines Wissens nur wärend der Probezeit und nicht rückwirkend verlängert werden...

    Ausserdem: Wenn du dem Richter erzählst, wo du alles nachgefragt hast und der sieht das du dich gekümmert hat, wird der nix sagen, weil es eben nicht wirklich ersichtlich war... du kannst ja schlecht wissen das die mal wieder die Berechnungsart gewechselt haben... schliesslich kannst du das Ding ja schon vorher installiert haben...
     
  14. 19. November 2005
    Aaalso mal keine Panik..

    Verkehrsrichter sind eigentlich ganz nette Menschen, was sowas angeht...
    Irgendwie hatten die Jungs von der Trachtengruppe die dich da angehalten haben nen schechten Tag, aber großartig Sorgen machen musst du dir nicht..

    Wenn das alles so stimmt, wie du das erzählt hast, is das alles halb so wild..

    Achja und was dir Probezeit angeht: Wird 100% nicht verlängert, du hast keine Straftat im Straßenverkehr begangen (z.b. Alkohol am Steuer... etc. alles wofür du Punkte bekommst)

    Ich erzähl dir mal ne kleine Geschichte, damit du beruhigt bist:

    Ich bin vor ca. 2 Jahren mit meinem Motorrad (mit Racing-Auspuff), unabsichtlich, aufgrund der Verkehrslage, bei (länger als 3 sekunden) Rot über die Ampel gefahren und hab dabei noch ein 11jähriges Kind erwischt, was bereits über die Straße lief.

    Ich könnt euch ausrechnen, was ich dafür (laut Gesetz) verdient hätte:
    - 3 Monate Fahrverbot
    - 4 Punkte oder sowas
    - mehr als hohe Geldstrafe!

    Was hab ich bekommen?!?!
    - 395 Eur. Strafe zzgl. Gerichtskosten, obwohl alles gegen mich sprach!!

    Mach dir mal nich in die Hose wegen ner lächerlichen Polo-Tüte

    Kopp hoch, passiert nix!!!
     
  15. 22. November 2005
    Du hast es doch auf Schwarz auf Weiss. Die können dir gar nix machen da du völlig im Recht bist. Also würde ich mir da keine Sorgen machen.
     
  16. 22. November 2005
    [Hip-Hop] Fettes Brot - 52 Trackz *Have phun*

    Denke auch dass da nicht viel passiert, solange du alles beweisen kannst!
    Keine Sorge!
     
  17. 23. November 2005
    Also ich denke, wenn sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben und somit dir VW und der Hersteller bestätigt das das ok ist, hast du sehr gute Chancen.
     
  18. 24. November 2005
    alter was geht denn ab!! also ich sage dir ganz ehrlich das ich sowas noch nicht erlebt habe echt baff bin.. ich habe in meinen 3er 10000 euro reingesteckt und klar das da genug ist was nicht legal war und bin sooo oft aufgehalten worden.. einmal haben sie entdeckt das ich spuhrverbreiterung hinten drauf hatte die nicht eingetragen war musste nur vorfahren und das wars.. aber wegen nem auspuff so nen akt alter was geht. bin einfach nur baff

    und eben.. solange du alles hast brauchst dir keine sorgen machen und wenn dir was fehlt schau doch mal in foren nach und schreib leute an die besorgen dir schon das richtige
     
  19. 24. November 2005
    mhh... die polizei hat nen schaden, weil die unbedingt geld wollen! hab mir schon überlegt da n praktika zu machen um die wegen jedem vergehen dann drann zu kriegen weil die versuchens ja auch bei uns! krasseste beispiel: n kumpel ist im august mit winterreifen gefahren, weil die anderen abgefahren waren und nachbestellt werden mussten. wird er von der polizei angehalten und die meinten dann, er soll das fahrzeug vorführen, weil er mit winterreifen gefahren ist... hat den dann aber erstmal erzählt, dass das egal ist, mit welchen reifen er fährt, hauptsache die sind in ordnung und zugelassen... aber an solchen sachen sieht man mal wieder, dass die darauf aus sind, nur geld zu kassieren...

    also, ich bekomme in den nächsten tagen alle infos zu meiner fahrgestellnummer! falls ihr da auch noch infos finden könnt, kann ich se gerne rausgeben, müsst ihr dann aber sagen

    wies dann vor gericht ausgegangen ist, werde ich auf jeden fall berichten!!!

    aber was kann man noch so machen, um die polizei so richtig dran zu kriegen (die machen ja auch ständig krumme sachen und legen irgendwelche behauptungen hin) weil hab mir vorgenommen die jetzt auch für jeden misst anzuzeigen wenn die das schon bei den normalen autofahrern machen, warum sollte das dann keiner bei denen machen
     
  20. 25. November 2005
    RE: HILFE!!! polo 1.3l geht vor gericht!!! HILFE!!!

    hi also soweit ich weiß solltest du da kein problem vor gericht haben!!!! hatte auch schon ne menge mit den bullen zu tun die haben immer irgendwas zu meckern aber haben fast nie recht also ich sag mal das du nichts zu befürchten haben müsstest!!!!! aber sag auf jeden fall wies gelaufen is!!!! mfg sven
     
  21. 30. November 2005
    hehe... verklagen ist dann wieder ne sache mit anwalt, etc. kostet dann alles mehr, als ich da wohl rausholen könnte... aber was mich interessiert ist, wieviel geld kulanz ich bei dem bevorstehendem gerichtstermin rausholen kann (sind ja auch natürlich "kosten" angefallen!) telefon, briefverkehr, mechaniker beauftragen, etc. da würd mich schon mal interessieren, wieviel geld man da so bekommen kann!

    und noch ne andere frage... bekommt man bei einer geldstrafe von 75€ verlängerte probezeit (nicht eingetragene teile) bestimmt ja, oder!? ^^
     
  22. 1. Dezember 2005
    Dir nützt deine ABE nichts wenn du deinen Endschalldämpfer nicht beim TÜV eintragen lässt(wenn Sportendschalldämpfer), deswegen werden die dich auch angeschissen haben so wie ich das verstehe. Wenn du Rechnungsunterlagen bzw. die Bestätigungen von den Herstellern vorzeigen kannst und das Ding ist eingetragen ist, können sie dir überhaupt nichts.
    Mit dem Hubraum hat das nichts zu tun denn ich glaub kaum das ein paar Streifenhörnchen nicht sofort erkennen ob der führ 1,3 L zugelassen ist
     
  23. 1. Dezember 2005
    Ich hab ja für den Sportendschalldämpfer eine ABE also eintragungsfrei
    mhh.. doch doch, die pissen sich hier leider sehr damit an! es geht da lediglich um den unterschied zwischen 1.263 und 1.272 liter (links eingetragen im fahrzeugschein / brief und rechts vom sportendschalldämpfer) und da ich ja alle wichtigen sachen habe (über die fahrgestellnummer herausgesucht) kann ich denen nun auch genau vorrechnen, das der wert mit dem gefordertem wert übereinstimmt...

    bleibt halt nur noch die frage, wieviel geld ich da rausholen kann... weil will ja auch mal was davon haben (wenn die schon den ganzen tag geld haben wollen...)
     
  24. 12. Dezember 2005
    So, komme gerade aus dem Amtsgericht...

    Der beschissene Staat hat mal wieder "gewonnen" und das mit der begründung: im nach hinein mag es ja korrekt sein, dass der hubraum stimmt, aber vorher hätte das vom tüv abgenommen, bzw. geändert werden müssen, dass der hubraum stimmt (änderung im fahrzeugbrief) somit bleibt mir nu die strafe von 75€ + 3 punkte, d.h. führerschein für nen monat los, verlängerte probezeit (bin zwar jetzt draußen, wird aber wieder aufgenommen) und dann nochmal die nachschulung dazu...

    DANKE VATERSTAAT, DAS ICH FÜR SO NEN SCH*** STEUERN ZAHLEN DARF.
     
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