(Prepaidkarte) Sim auf anderen Namen ummelden!

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von Driver, 7. Mai 2006 .

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  1. 7. Mai 2006
    Kann man bei einer Prepaid-Simkarte die beim Kauf auf einen Namen angemeldet wird später z.B. durch weiterverkauf der Karte die Sim auf den neuen Namen ummelden, wenn Ja wie und wo?
     
  2. 7. Mai 2006
    ja da wo du die karte erworben hast / bei deinem provider also d1 oder d2 oder so
     
  3. 7. Mai 2006
    Echt geht das wirklich? Also die Karte ist von D2 bzw. jetzt Vodafone, gehe ich da am besten zu dem Shop hin und die machen das oder muss ich da wo anrufen oder wie?
    Auf der Vodafone Homepage kann man sich einloggen bzw. wenn man noch nicht angemeldet ist erstmal registrieren, kann man das dort auch ändern oder ist das für was anderes?
     
  4. 7. Mai 2006
    Also ich hab neulich meiner Mutter ein callya Handy auf Geburtstag gekauft udn da kam nach 1 Woche ein Schrieben,bei dem ich meine Angaben überprüfen musste. DArauf war auch der Hinweis, wie ich das Handy auf einen anderen Namen anmelden kann. Wenn den noicht mehr hast bzw nie bekomme hast, dann ruf doch am Besten bei der Servicehotline an, die können dir den Schrieb sicher zuschicken.
     
  5. 7. Mai 2006
    Ja kannst du bei T-Mobile rufst du die Nummer 2000 an da kriegst du dein Kontostand gesagt und dann kommst du ins Hauptmenü.
    Im Hauptmenü kriegst du dann gesagt was du drucken musst um mit der Telefonischen verbunden zu werden. Mit deinem Gesprächs Patner meldest du dann die Simkarte um.

    Mfg MaTr!
     
  6. 7. Mai 2006
    Edit: ops, hatte mich vertan ... hier nochma der auszug aus den AGB von T-Mobile

    14.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von T-Mobile auf einen Dritten übertragen.

    14.2 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Pflichten an die Deutsche Telekom AG, T-Com (Postfach 20 00, 53125 Bonn), an die T-Mobile International AG und Co. KG (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder eine Beteiligungsgesellschaft von den genannten Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht für den letztgenannten Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
     
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