#1 24. Januar 2008 Providerurteil als "Schlag gegen den Jugendschutzwahn" begrüßt Tobias Huch und seine Erotikfirma haben im Streit um die Sperrung von Google durch Arcor zwar ihre Klage verloren. Dennoch sieht der streitlustige Unternehmer sein eigentliches Ziel erreicht: "Das ist ein Schlag gegen den Jugendschutzwahn, der in Deutschland rumgeistert." Mit der Klarstellung sei die Möglichkeit zur Ausübung von Zensur über den Weg der Internet-Provider im -Bereich nicht mehr gegeben. "Das ist jetzt rechtskräftig – und das ist auch gut so", erklärte Huch gegenüber heise online. Die noch verbliebene Gelegenheit für eine Klage im Hauptverfahren über den Antrag auf die einstweilige Verfügung hinaus hätte glücklicherweise keinerlei Erfolgsaussichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in dem bizarren Fall gerade die Entscheidung der niederen Instanz. Es wies das Begehr der Huch Medien GmbH zurück, dem zufolge der Eschborner Netzbetreiber seinen Kunden keinen Zugang mehr zu zwei Domains der Suchmaschine gewähren sollte. Die Beschwerde Huchs richtete sich gegen die ausgemachte Verbreitung schwerer graphischer Aufnahmen ohne Alterskontrollsystem über die Bildersuche Googles. Huch wollte mit seinem Vorstoß vor allem auf Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinweisen. Man müsse der Justiz auf den Zahn fühlen und die Tragweite der Haftungsfreistellungen testen, sagte er Anfang Dezember zur Begründung des Vorstoßes gegen Arcor. Zuvor hatte eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts den Provider dazu verdonnert, den Zugang zum Videoportal YouPorn zu sperren. Auch diese Entscheidung ist Huch zufolge jetzt nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Verfahren gegen Google habe den über den anderen Fall urteilenden Richtern "die besten Argumente" in die Hand gegeben, die Sperrungsverfügung aufzuheben. Denn wenn Google nicht blockiert werden müsse, "wo wesentlich heftigere Inhalte drauf sind als bei YouPorn", dürfe auch der YouTube-Verschnitt nicht gesperrt werden. Berappen musste Huch nach eigenen Angaben mit Anwaltsgebühren rund 20.000 Euro für die etwas andere negative Feststellungsklage. "Dem steht die Meinungsfreiheit im Internet gegenüber – das ist es wert", findet der Unternehmer. Zudem nehme sich das Sümmchen als "Peanuts" aus gegenüber den rund 1,5 Millionen Euro, die er für andere Verfahren im Sektor der Online- graphie bereits aufgewendet habe. Huch wollte in einem langwierigen Rechtsstreit in den vergangenen Jahren vor allem durchsetzen, dass ein Alterscheck für den Zugang zu Sexseiten im Netz ohne Medienbruch bei der Identifizierung der Nutzer erfolgen kann. Der BGH entschied im vergangenen Jahr aber, dass das von Huch entwickelte "ueber18.de", bei dem anfangs vor allem die Stimmigkeit von Ausweisnummer und Ausstellungsort des Dokuments überprüft wurden, nicht den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Momentan hat der Unternehmer beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen Paragraph 184c Strafgesetzbuch (StGB) laufen, der die Verbreitung von graphie in Telemedien ohne Alterskontrolle verbietet. Auch gegen das BGH-Urteil, das Huch zwar "theoretisch juristisch als nachvollziehbar, aber realistisch gesehen als Unsinn" empfindet, erwägt der Erotik-Anbieter den Gang nach Karlsruhe. Noch warte er aber auf die schriftliche Begründung. Generell hat für ihn "die Behauptung, dass einfache graphie jugendgefährdend ist, genauso viel Wahrheitsgehalt wie die Aussage, dass im Mittelalter Hexen die Pest verbreitet haben". Zum Schutz der "ueber18.de" einsetzenden Anbieter hat Huch inzwischen das System zur Alterskontrolle noch einmal überarbeitet. Nun werde mit Hilfe einer Schufa-Prüfung und einer Datenbankabfrage, ob eine Person volljährig ist, die Freischaltung vorgenommen. Der entsprechende Code erreiche den Nutzer per Banküberweisung, sodass dieser nun tatsächlich legal ohne Medienbruch per Online-Banking abgerufen werden könne. Trotz der Verbesserungen "immer noch zu umständlich und übertrieben", kritisiert Huch. Aber anders ginge es derzeit eben nicht. Quelle: heise.de + Multi-Zitat Zitieren