Radiostream

Dieses Thema im Forum "Musik & Musiker" wurde erstellt von Fredy, 15. August 2005 .

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  1. 15. August 2005
    Ich möchte gern nen LEGALEN Radiostream aufmachen, doch da bracht man ja ne lizens, und muss auch was an die gemma zahlen. Leider kenn ich mich da nicht aus, kann mir vielleicht einer ne seite geben oda so, wo ich dann alles nachschauen kann??
     
  2. 15. August 2005
    schick einfach den leuten bei der gema ne email und frag sie, kontaktinfos gibts hier:
    http://www.gema.de/kontakt.shtml
     
  3. 15. August 2005
    wie teuer ist das ungefair??
     
  4. 15. August 2005
    kp, glaub des kommt immer ganz drauf an, deswegen sollst ja auch bei denen ne anfrage machen. kp.
     
  5. 16. August 2005
    Stimmt, weil Fragen kostet nichts.


    In was für einen Musik Richtung willst du den Stream dann machen???
     
  6. 16. August 2005
    Hmm.. Music, also ich höre nur Hip Hop und R&B und so, aber ich suche dann auch djs die auch was adneres spielen, also soll schon für jeden was dabei sein!
     
  7. 17. August 2005
    ich höre mehr so House und Techno Richtung auch Rock.
     
  8. 17. August 2005
    Hmm Die netten Leute von der Gemma wollen mir irgendwie nicht zurückschreiben??!??!
     
  9. 17. August 2005
    ich gebe dir nur nen tip bei hip hop und rap musik spiele einfach remixe dann sind die gema gebüren nicht so hoch^^ freund von mir(basik admin von Blackity.org) hat auch nen radiostream daher weiss ich das
     
  10. 17. August 2005
    GEMA
    Gesellschaft für musikalische
    Aufführungs- und mechanische
    Vervielfältigungsrechte
    Vergütungssätze S-VR/IntR
    für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires
    durch Veranstalter von
    Internetradio
    - Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7% Umsatzsteuer –
    Gültig vom 1.1.bis 31.12.2003
    I. Vergütung
    1. Mindestvergütung
    1.1 Vergütungsbeträge
    Die monatliche Mindestvergütung richtet sich nach der gleichzeitigen technischen
    Empfangsmöglichkeit im Internet.
    Die Mindestvergütung beträgt bei
    bis zu 25 gleichzeitigen Empfängern € 25,-
    bis zu 50 gleichzeitigen Empfängern € 50,-
    bis zu 100 gleichzeitigen Empfängern € 100,-
    bis zu 250 gleichzeitigen Empfängern € 200,-
    bis zu 500 gleichzeitigen Empfängern € 400,-
    bis zu 1000 gleichzeitigen Empfängern € 800,-
    bis zu 10.000 gleichzeitigen Empfängern € 1600,-
    über 10.000 gleichzeitigen Empfängern € 3000,-
    1.2 Sendezeit
    Beträgt die Sendezeit weniger als sieben Tage in der Woche und/oder beträgt sie weniger
    als 24 Stunden täglich, so ermäßigt sich die Vergütung nach Ziff. 1.1 im Verhältnis
    entsprechend.
    Die Sendezeiten werden jeweils auf volle Stunden aufgerundet.
    1.3 Musikanteil
    Enthält das Programm nur bis zu 80, 60, 40, 20 oder 5 Prozent Musikanteil, so ermäßigt
    sich die Vergütung entsprechend stufenweise.
    1.4 Mehrkanalradio
    Für den zweiten bis zehnten Radiokanal erhöht sich die Vergütung um jeweils fünfzehn
    Prozent, für den elften bis fünfundzwanzigsten Radiokanal um jeweils zehn Prozent. Ab
    dem sechsundzwanzigsten Radiokanal erhöht sich die Vergütung jeweils um ein weiteres
    Prozent.
    1.5 Mindestbetrag
    Als Mindestbetrag sind monatlich € 25,-- zu zahlen.
    2. Regelvergütung
    Sofern der Prozentsatz von 10 % der Einnahmen des Veranstalters einen höheren Betrag
    als die nach Ziff. I. 1 errechnete Vergütung ergibt, ist dieser Tarifsatz als Vergütung zu
    entrichten.
    Bei Mehrkanalradio mit fünfundzwanzig oder mehr Kanälen beträgt der Tarifsatz 12 %
    der Einnahmen.
    II. Allgemeine Bestimmungen
    1. Der Vergütungssatz S-VR/IntR findet Anwendung auf Musikübertragungen im Internet,
    die vom Sender für den Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt werden.
    Ausgenommen sind Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download
    angeboten werden. Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche, unveränderte
    Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting), sowie die
    Übertragung einzelner Veranstaltungen.
    2. Der Vergütungssatz S-VR/IntR findet unter der Voraussetzung Anwendung, dass die
    Einwilligung der GEMA vor Beginn der Nutzung durch Abschluss eines entsprechenden
    Pauschalvertrages erworben wird. Die Einwilligung umfasst die Berechtigung, Werke des
    GEMA-Repertoires im Rahmen der eigenen Veranstaltung auf Wiedergabevorrichtungen
    aufzunehmen und über das Internet an die Empfänger zu übertragen.
    3. Wiedergabevorrichtungen Dritter dürfen im Rahmen der Internet-Übertragung nur
    verwendet werden, wenn die Rechte zur Aufnahme der Werke auf die
    Wiedergabevorrichtung durch die Dritten ordnungsgemäß von den Berechtigten erworben
    worden sind.
    4. Die von der GEMA erteilte Einwilligung umfasst nur die ihr zustehenden Rechte. Sie
    berechtigt nicht zur sonstigen Nutzung der durch Internetradio übertragenen Werke.
    Rechte Dritter bleiben unberührt. Die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes zur
    Herstellung von Werbespots ist in jedem Falle gesondert vom Berechtigten einzuholen.
    5. Die gleichzeitige technische Empfangbarkeit, der Musikanteil und die tägliche Sendezeit
    werden für die Berechnung der Mindestvergütung zu Beginn der Übertragungstätigkeit
    festgelegt.
    Änderungen, die zu einer Neueinstufung des Senders nach Ziff. I. 1 führen, werden ab
    dem auf ihr Bekannt werden folgenden Monat berücksichtigt.
    6. Einnahmen nach Ziff. I. 2 sind insbesondere die aus Audio-Werbung, Bannerwerbung,
    Abonnements, Sponsoring oder Bartering erzielten Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen
    ähnliche wirtschaftliche Vorteile in Höhe des ihnen entsprechenden Wertes gleich.


    So stehts bei denen auf der seite weitere info unter :
    http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/webradio.shtml
     
  11. 17. August 2005
    Aha, danke für den tipp
     
  12. 19. August 2005
    und wirst du es trortzdem machen???
     
  13. 20. August 2005
    Muss man da echt immer was zahlen ? Wenn der Channel nicht Public ist muss man dann auch zahlen?
     
  14. 20. August 2005
    also wen du einigermasen gute qualität von 125 kbps streamen willst


    kannst du mit 50 kb/s up ca 5 hörer bedienen ..
     
  15. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.