#1 15. August 2005 Ich möchte gern nen LEGALEN Radiostream aufmachen, doch da bracht man ja ne lizens, und muss auch was an die gemma zahlen. Leider kenn ich mich da nicht aus, kann mir vielleicht einer ne seite geben oda so, wo ich dann alles nachschauen kann??
#2 15. August 2005 schick einfach den leuten bei der gema ne email und frag sie, kontaktinfos gibts hier: http://www.gema.de/kontakt.shtml
#4 15. August 2005 kp, glaub des kommt immer ganz drauf an, deswegen sollst ja auch bei denen ne anfrage machen. kp.
#5 16. August 2005 Stimmt, weil Fragen kostet nichts. In was für einen Musik Richtung willst du den Stream dann machen???
#6 16. August 2005 Hmm.. Music, also ich höre nur Hip Hop und R&B und so, aber ich suche dann auch djs die auch was adneres spielen, also soll schon für jeden was dabei sein!
#8 17. August 2005 Hmm Die netten Leute von der Gemma wollen mir irgendwie nicht zurückschreiben??!??!
#9 17. August 2005 ich gebe dir nur nen tip bei hip hop und rap musik spiele einfach remixe dann sind die gema gebüren nicht so hoch^^ freund von mir(basik admin von Blackity.org) hat auch nen radiostream daher weiss ich das
#10 17. August 2005 GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Vergütungssätze S-VR/IntR für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires durch Veranstalter von Internetradio - Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7% Umsatzsteuer – Gültig vom 1.1.bis 31.12.2003 I. Vergütung 1. Mindestvergütung 1.1 Vergütungsbeträge Die monatliche Mindestvergütung richtet sich nach der gleichzeitigen technischen Empfangsmöglichkeit im Internet. Die Mindestvergütung beträgt bei bis zu 25 gleichzeitigen Empfängern € 25,- bis zu 50 gleichzeitigen Empfängern € 50,- bis zu 100 gleichzeitigen Empfängern € 100,- bis zu 250 gleichzeitigen Empfängern € 200,- bis zu 500 gleichzeitigen Empfängern € 400,- bis zu 1000 gleichzeitigen Empfängern € 800,- bis zu 10.000 gleichzeitigen Empfängern € 1600,- über 10.000 gleichzeitigen Empfängern € 3000,- 1.2 Sendezeit Beträgt die Sendezeit weniger als sieben Tage in der Woche und/oder beträgt sie weniger als 24 Stunden täglich, so ermäßigt sich die Vergütung nach Ziff. 1.1 im Verhältnis entsprechend. Die Sendezeiten werden jeweils auf volle Stunden aufgerundet. 1.3 Musikanteil Enthält das Programm nur bis zu 80, 60, 40, 20 oder 5 Prozent Musikanteil, so ermäßigt sich die Vergütung entsprechend stufenweise. 1.4 Mehrkanalradio Für den zweiten bis zehnten Radiokanal erhöht sich die Vergütung um jeweils fünfzehn Prozent, für den elften bis fünfundzwanzigsten Radiokanal um jeweils zehn Prozent. Ab dem sechsundzwanzigsten Radiokanal erhöht sich die Vergütung jeweils um ein weiteres Prozent. 1.5 Mindestbetrag Als Mindestbetrag sind monatlich € 25,-- zu zahlen. 2. Regelvergütung Sofern der Prozentsatz von 10 % der Einnahmen des Veranstalters einen höheren Betrag als die nach Ziff. I. 1 errechnete Vergütung ergibt, ist dieser Tarifsatz als Vergütung zu entrichten. Bei Mehrkanalradio mit fünfundzwanzig oder mehr Kanälen beträgt der Tarifsatz 12 % der Einnahmen. II. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Vergütungssatz S-VR/IntR findet Anwendung auf Musikübertragungen im Internet, die vom Sender für den Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt werden. Ausgenommen sind Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden. Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche, unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting), sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen. 2. Der Vergütungssatz S-VR/IntR findet unter der Voraussetzung Anwendung, dass die Einwilligung der GEMA vor Beginn der Nutzung durch Abschluss eines entsprechenden Pauschalvertrages erworben wird. Die Einwilligung umfasst die Berechtigung, Werke des GEMA-Repertoires im Rahmen der eigenen Veranstaltung auf Wiedergabevorrichtungen aufzunehmen und über das Internet an die Empfänger zu übertragen. 3. Wiedergabevorrichtungen Dritter dürfen im Rahmen der Internet-Übertragung nur verwendet werden, wenn die Rechte zur Aufnahme der Werke auf die Wiedergabevorrichtung durch die Dritten ordnungsgemäß von den Berechtigten erworben worden sind. 4. Die von der GEMA erteilte Einwilligung umfasst nur die ihr zustehenden Rechte. Sie berechtigt nicht zur sonstigen Nutzung der durch Internetradio übertragenen Werke. Rechte Dritter bleiben unberührt. Die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes zur Herstellung von Werbespots ist in jedem Falle gesondert vom Berechtigten einzuholen. 5. Die gleichzeitige technische Empfangbarkeit, der Musikanteil und die tägliche Sendezeit werden für die Berechnung der Mindestvergütung zu Beginn der Übertragungstätigkeit festgelegt. Änderungen, die zu einer Neueinstufung des Senders nach Ziff. I. 1 führen, werden ab dem auf ihr Bekannt werden folgenden Monat berücksichtigt. 6. Einnahmen nach Ziff. I. 2 sind insbesondere die aus Audio-Werbung, Bannerwerbung, Abonnements, Sponsoring oder Bartering erzielten Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen ähnliche wirtschaftliche Vorteile in Höhe des ihnen entsprechenden Wertes gleich. So stehts bei denen auf der seite weitere info unter : http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/webradio.shtml
#13 20. August 2005 Muss man da echt immer was zahlen ? Wenn der Channel nicht Public ist muss man dann auch zahlen?
#14 20. August 2005 also wen du einigermasen gute qualität von 125 kbps streamen willst kannst du mit 50 kb/s up ca 5 hörer bedienen ..