Rapidshare haftet für Nutzer

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Sonderk!nd, 11. März 2011 .

  1. 11. März 2011
    LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
    Rapidshare

    Rapidshare
    Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg hält fest, dass der Filehoster Rapidshare als Störer in Haftung genommen werden kann, wenn dessen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst verbreiten. Juristische Klarheit schafft das Urteil dennoch nicht.

    Es ist ein juristisches Ping-Pong-Spiel. Wenn ein Gericht eine Störerhaftung für Rapidshare verneint, folgt wenige Wochen später ein anderes Gericht mit einem völlig entgegengesetztem Urteil. Diesmal war wieder das Landgericht Hamburg an der Reihe. In einem Urteil bestätigen die Richter, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet.

    Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Nutzer von Rapidshare diverse urheberrechtlich geschützte Bücher über den Filehoster verbreitet hatte. Eine Klage des Verlags gegen Rapidshare war vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich. Mit Beschluss vom 14.01.2011 halten die Richter fest, dass der Filehoster seine Prüfpflichten nicht erfüllt habe. Gegen die kriminellen Handlungen hätte man Webcrawler und Wortfilter zum Einsatz bringen müssen. Paradox: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte erst vor kurzem entschieden, dass eben genau dies nicht getan werden muss.

    Wie das Landgericht Hamburg betonte, spiele es auch keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann. Tatsache ist jedoch vielmehr, dass durch einen Wortfilter auch legale Dateien betroffen wären. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger festhält, sei das Urteil sehr fragwürdig. Einerseits habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass der Aufwand dieser "Schutzmaßnahmen" für den Betreiber sehr hoch ist. Außerdem sei ein Generalverdacht gegenüber dem Hoster nicht angemessen.

    Klarheit wird spätestens dann herrschen, wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil spricht. Das für Rapidshare positive Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf wurde nämlich zur Revision zugelassen und wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
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    Würde sagen so langsam gehts zu Ende mit Rapidshare, wenn sie dafür jetzt schon belangt werden können...

    LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer - News - gulli.com
     
  2. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Das Urteil kannst du auf jeden OCH übertragen, der Sitz in Deutschland hat =) Früher oder später ist der ganze OCH Müll gegessen und es wird nichtmehr so einfach für jeden möglich sein, sein Zeug so einfach beziehen zu können. Gut so.
     
  3. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Hmm,in der Tat . Wenn die einzige Auflage für Rapidshare allerdings ist,mit Wortfiltern da auszusondieren,dann dürfte das meiner Meinung nach kein riesiges Problem sein.
    Mags eh nicht,wenn "draufsteht,was drin ist",sprich: Wenn das gepackte Archiv schon vom Namen her verrät,was man da runterlädt.
    Also einfach irgendwas als Bezeichnung fürs Archiv wählen, sicheres Passwort drauf und schon hat Rapidshare von nix gewusst.

    Hoffentlich bleibts bei so "laschen" Massnahmen,hab grad erst 6000 Rapids gekauft!
     
  4. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Ups,wollte eigentlich editieren

    Ich dachte Rapidshare sitzt in der Schweiz?
     
  5. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Ja Raidshare AG hat den Hauptsitz in der Schweiz.
    Handelsregister des Kantons Zug

    Es gibt jedoch in Deutschland ne Rapidshare GmbH, für das Hosting der deutschen Server. Das Urteil bezieht sich also auf die GmbH und nicht auf die AG.

    Das Urteil würde also noch lange nichts heissen, im schlimmsten Fall wird die GmbH geschlossen und in der Schweiz hat das Urteil bei der AG keine Auswirkung.
     
  6. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Ach gebt den Anwälten Zeit. Die finden wieder eine kleine Lücke, sodass sie erstmal wieder im Recht sind, bis dann der Staatsanwalt kommt und er wieder eine Lücke findet. Glaube nicht, dass das ganze jetzt schon am Ende ist. Es wird zwar mit Sicherheit schwerer und härter. Aber das Spiel hatten wir doch schon öfters.

    Zur Not kommen Webcrawler und Wortfilter zum Einsatz. Aber Wortfilter sind ja mal absolut lächerlich und Webcrawler naja sind nur schlauere und schnellere Menschen die nach sowas Suchen.
     
  7. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer


    Die dann aber auch nur den Public-Seiten schaden und nicht Foren, in denen nur bestimmte Userteile zugriff auf solche Links haben

    (um deinen Gedanken mal weiterzuführen )
     
  8. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Ja klar, davon ging ich natürlich aus. Die Seiten müssen dann mit einem no-follow für die Suchmaschinen versehen werden oder halt mit einem Bereich wie du schon sagtest der nicht für Webcrawler zugängig ist.
     
  9. 11. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    naja, das wird bei jedem hoster gleich sein, lohnt sich garnicht merh darüber zu disskutieren.

    und wird eh wieder ne lücke gefunden, also nicht wirklich interresant
     
  10. 20. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    Neuigkeit von meinem Lieblingslandgericht! Fantastisch!
     
  11. 20. März 2011
    AW: Rapidshare haftet für Nutzer

    wieder ein urteil was entweder vom olg oder anderweitig gekippt wird. langsam isses nicht mal mehr ne erwähnung wert...
     
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