Rauchmelder im privaten und gewerblichen Bereich

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von alexO, 10. Mai 2019 .

  1. 10. Mai 2019
    Rauchmelder sind lebensrettende Warngeräte, die Menschen vor einem Brand schützen. Gerade der entstehende Brandrauch ist Gefahrenquelle Nummer eins, denn die Vergiftungserscheinungen führen von Verwirrung, bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod. Um diese Folgen einzuschränken, wurde im Jahr 2018 die allgemeine Rauchmelderpflicht in privaten Wohnungen eingeführt. Doch wie sieht es mit Regelungen im gewerblichen Bereich aus? Gelten hier besondere Vorschriften? In diesem Beitrag erfahren Sie, ob sich auch im Büro ein Rauchmelder an der Decke befinden muss und was zu der privaten Rauchmelderpflicht dazugehört.

    Gibt es eine Vorschrift in der Bauordnung für Gewerberäume?
    Nachdem die Gesetzesänderung der privaten Rauchmelderpflicht in Kraft getreten ist, fragen sich viele Menschen, ob dies auch in gewerblichen Räumlichkeiten, wie Büros, Werkstätten, Praxen und Co. gilt. Erstaunlicherweise lässt sich in der Bauordnung der einzelnen Bundesländer dazu nur wenig oder nichts finden. Denn die spezifischen Vorschriften richten sich nicht nur nach dem Bundesland, sondern auch nach der Art des Gewerbes. Beispielsweise sind Rauchmelder in Pflegeheimen, Hotels, Kindergärten und anderen Einrichtungen mit Schlafräumen vorgeschrieben, da in diese Fällen wieder die Gefahr gegeben ist, von einem Brand während des Schlafs überrascht zu werden. Bei Büros und vielen gewerblichen Räumlichkeiten sieht das aber anders aus.

    Aber Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass im gewerblichen Bereich nicht viele andere strenge Brandschutzanforderungen gelten – es geht nur um die Rauchmelder. Es gibt viele Auflagen, die erfüllt sein müssen: Beispielsweise müssen Brandschutzbeauftragte gestellt, Sicherheitsunterweisungen gehalten und Evakuierungen geübt werden. Zudem müssen Brandschutzkennzeichnungen bestehen, die markieren, wo sich Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen befinden sowie viele weitere technische Maßnahmen zur Branddetektion und Brandprävention erfüllt sein. In Industriebetrieben müssen zudem Brandmeldeanlagen bestehen, die von einer Fachkraft, die über eine Zertifizerung der Norm 14675 verfügt, installiert und gewartet werden.

    Eine grundsätzliche Pflicht für Rauchmelder im gewerblichen Bereich gibt es jedoch nicht, sofern keine Sonderregelungen für die Räumlichkeiten oder die Unternehmensart bestehen. Die Anforderungen zum allgemeinen Brandschutz in Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung genannt. Ein zusätzlicher Schutz mit Rauchmeldern kann jedoch selbst in einem üblichen Büro nicht schaden – schließlich lassen sich die Geräte schnell anbringen und sind nicht teuer in der Anschaffung.

    Die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte
    Wie bereits erwähnt gilt die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte seit 2018. Sie wird genau in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes definiert, die die DIN 14676 als Grundlage hat. So müssen nach der Norm in jeder Wohnung die Schlafräume, die Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Dieser Mindestschutz gilt in jedem deutschen Bundesland, in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen Sie auch in anderen Räumen einen Rauchwarnmelder installieren.

    Die Pflicht gilt zudem nicht nur für Wohnungen und Wohnhäuser, sondern auch für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Rauchmelder müssen daher auch hier angebracht werden:
    • in Ferienwohnungen und Freizeitunterkünften
    • in Containerräumen, Hütten und Gartenlauben
    • in Beherbergungsbetrieben mit maximal elf Gastbetten
    • in Fluren und Gängen mit gesonderter Brandlast, wie etwa durch Elektrogeräte
    Also alle nach außen hin abgeschlossenen Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und in denen es möglich ist, einen Haushalt zu führen.

    In der Landesbauordnung finden Sie auch die Vorgaben, ob Mieter oder Vermieter für die Anbringung sowie Wartung in Ihrem Bundesland verantwortlich sind und wie die Kosten umgelegt werden können und dürfen.

    Trotz der Pflicht in privaten Haushalten können weitere Rauchmeldegeräte sinnvoll sein, um den Brandschutz weiter zu erhöhen. Eine regelmäßige Wartung und ein Batteriestatuscheck der Geräte sind erforderlich, um die Funktion in einer Notsituation gewährleisten zu können. Für Räume, in denen es vermehrt zu Wasserdampf oder Staub kommt, gibt es zudem Geräte, die bei Hitze ausschlagen, um Fehlalarme zu vermeiden – so können Sie auch die Küche oder das Bad mit einem Brandwarnsystem bestücken.
     
  2. Video Script

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