Rechte eines Lehrers

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von H4x0rZ, 18. Januar 2011 .

Schlagworte:
  1. 18. Januar 2011
    Hallo,

    in einem Gespräch zwischen einem Abiturienten, einem Lehrer und des Abteilungsleiters, wurde über die angebliche Unordentlichkeit eines Schülers diskutiert. Man kam zu dem Entschluss, dass der Schüler seinen Ordner vorzeigt um dessen Sorgfältigkeit nachvollziehen zu können. Darf sich der Schüler in dieser Hinsicht weigern, seine Dokumente preis zu geben ? Ist er einer bestimmten Rechenschaft verpflichtet obwohl, während der gesamten Oberstufe nie die Rede einer Heftführung war ?

    Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Gruß, h4x0rZ
     
  2. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    KEIN FACHWISSEN

    Ich würde sagen nein, in der Oberstufe ist man freiwillig in der Schule, da keine Schulpflicht mehr herscht. Geh zum Direktor und frag da nochmal nach, ich bin mir ziemlich sicher das er das nicht darf und selbst wenn, dann darf er es später nicht als Benotungsgrundlage verwenden.
     
  3. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Das ist schon mal Blödsinn. Du kannst auch nicht sagen, dass du nicht mehr in die Schule gehst und blau machst, weil man keine Schulpflicht mehr hat...

    Ich würd mal diesbezüglich eure Schulordnung zur Hand nehmen, ob da was steht. Aber normalerweise gelten, auch wenn denen viel freiere Hand gewährt werden, für Oberstufler das gleich wie für die Kinder...
     
  4. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Ist kein Schwachsinn, da hast noch mehr Halbwissen als ich. Ab der Oberstufe ist keine Schulpflicht mehr, du musst nicht hingehen. Die Schule kann dich aber auf Grund deiner Fehlzeiten "entlassen", das ist aber die einzige Bestrafung die sie anstreben können. Weiterhin können sie eine Attestpflicht veranlassen, denn so lange sie dein Fehlen akzeptieren und keine Zweifel daran haben, wird es sogesehen "gedudelt".

    Ich weiß das, ich hatte mehr Fehlzeiten als du zählen kannst in der 12 und 13 Klasse
     
  5. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Solange er das, was er bewerten muss, lesen kann, kann dir das keiner vorschreiben.
    Wenn ers nich lesen kann haste natürlich ein Problem......wenns da nichts zu bewerten gibt soll er seine halten, denn dann is die ganze Diskussion doch sinnlos.
     
  6. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    bla. Wenn du in der Oberstufe noch unter 18 bist musst du genauso hin, als wärst du n i-männchen.
     
  7. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    damn, forgot that ... aber das kehre ich nicht, die meistens sind 18
     
  8. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Stimmt so auch wieder nicht. Mit 16 vollendet man normal die 10. Klasse.
    Somit bist du in der 11 und 12 noch minderjährig.



    @H4x0rZ gibts bei euch kein Vertrauenslehrer? Würde mich an den wenden und nachfragen oder direkt zum Direktor und nachfragen ob das so erlaubt ist.
     
  9. 18. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Wer nach 12 Jahren Abitur macht ist im Regelfall nicht volljährig, wenn er in die Oberstufe eintritt... Zumal die Freiwilligkeit des Schulbesuches in keinerlei Zusammenhang mit der Benotungsgrundlage des Schülers hat.
    Meines Erachtens ist die Bewertung des Ordnungsverhaltes des Schülers der Erteilung einer sog. "pädagogischen Note" gleichzusetzen. Die Erteilung der letzteren ist in der gymnasialen Qualifikationsphase aber nicht zulässig, in diesem Sinne bezweifle ich, dass die eigene Mappe als Bewertungskriterium herangezogen werden darf.

    EDIT:
    hacker5, deinen Post habe ich nicht gesehen, Wiederholen deiner Antwort ist unbeabsichtigt ;-)
     
  10. 27. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Stimmt, ab der Oberstufe ist man freiwillig da.
    Aber man bedenke dass, wenn man doch das Ganze freiwillig macht, auch einen Nutzen daraus ziehen will, also ein entsprechendes Zertifikat (Hochschulreifezeugnis)für die Leistung in Händen halten möchte. Und zur Leistung gehört natürlich auch die Ernsthaftigkeit die man mitbringt, dies durchzuziehen. Mit einem hohen Grad an Fehlzeiten oder der "Null-bock-Laune" hat der Lehrer / Schulleiter oder ein entsprechender Vertreter natürlich das Anrecht zur Befürchtung, dass dieser Schüler im Abitur "abkackt" oder gar, nicht besteht.
    Das hat Folgen bei der jährlichen Evaluierung, also Bewertung der jeweiligen Schule. Je mehr durchfallen, bzw. ein mangelnder Durchschnitt der gesamten Abiturienten vorliegt, desto schlechter wird die Schule bewertet. Deshalb werden solche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und der Schüler wird "entlassen"

    Jedenfalls würde ich den Ratschlag von Lux88 folgen und die Schuldornung genauer begutachten. Wenn da nichts steht, hast du auch nichts zu Befürchten und kannst dich zurecht weigern deine Heftführung zu zeigen.
     
  11. 27. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Wenn du freiwillig eine Schule über deine Schulpflicht hinaus besuchst, besteht natürlich trotzdem Anwesenheitspflicht.
    Einfach "nicht hingehen" ist also in der Regel nicht drin
    Die Konsequenzen dafür sind von der Schul- und Oberstufenordnung und natürlich den Schulgesetzen des Bundeslandes abhängig.
    Die meisten Schulen dürften dich bei längerer Abwesenheit zwar automatisch rauswerfen, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.

    Meine sogar mal etwas von möglichen Bußgeldverfahren gelesen zu haben.
    Klingt zwar überzogen, aber auch einleuchtend, da ein Schulplatz Geld kostet, und ein Berufsschwänzer einem anderen Schüler evtl. den Schulplatz blockiert.


    EDIT: Ganz vergessen was zum eigentlichen Thema zu schreiben.
    Da du dein Bundesland nicht erwähnt hast kann ich mich nicht auf das Schulgesetz berufen, aber die Bewertungsgrundlagen sollten euch doch am Anfang der Oberstufe mitgeteilt worden sein.
     
  12. 27. Januar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Unordentlichkeit eines schülers ist in der regel kein maßstab für seine benotung. Von daher ist es völlig egal ob du das nun machen musst oder nicht. KEin lehrer kann vor einer zeugniskonferenz rechtfertigen, dass ein schüler trotz entsprechender leistungen in klausuren und im unterricht schlehctere noten bekommt nur weil er unordentlich ist.

    Mitschriften, hausaufgaben usw können aber zb durchaus ausschlaggebend sein wenn die note nicht eindeutig ist, zb wenn man zwischn 4 und 5 steht oder so.

    Grundsätzlich bist du zu gar nix verpflichtet, allerdings musst du auch mit den konsequenzen leben die so eine"leistungsverweigerung" mit sich zieht. Ich an deiner stelle würde mich an den rektor oder den vertrauenslehrer wenden.

    Wenn du deinem lehrer jetzt mit irgendwelchen gesetzen über die privatsphäre von schülern kommst bist du vllt im recht, deinem lehrer ist das aber 1. egal und 2. kommt so ein antiautoritäres verhalten nie gut an. Man sollte bei sowas immer bedenken dass schulnoten zu einem großen teil subjektiv sind, daran kann man nix ändern also wozu einen streit mit dem lehrer riskieren wenn du das von einem seiner kollegen erledigen lassen kannst, vorausgesetzt du bist im recht
     
  13. 1. Februar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers

    Du hast zwar grundsaetzlich keine Schulpflicht mehr, du genießt aber einen besonderen gesellschaftlichen Status als Schueler. Du bekommst Kindergeld, die Schuljahre werden dir zu deiner Rente später angerechnet etc..
    Aus diesem Grund haben die Lehrer dieselbe "Verfügungsgewalt" über dich, wie über jeden anderen Schüler auch. Wenn keine Heftführung verlangt war kann er auch eigentlich keine abprüfen, denn als Oberstufenschüler bist du selbst dafür verantwortlich, ob dus packst oder nicht.

    mfg

    Narktor
     
  14. 1. Februar 2011
    AW: Rechte eines Lehrers


    True!
    Mehr gibt es da nicht zu zu sagen...
    Deswegen sprich mit deinem Direktor!
     
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