Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Spite-Checker, 12. Juli 2010 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 12. Juli 2010
    Hi, ich habe folgende Frage an euch RR'ler:

    Ich fahre eben so schön entspannt durch eine 30'er Zone mit etwa 40 Sachen. Muss kurz halten, wegen eines Fußgängerüberwegs und fahre zügig wieder los und lasse den 1 und 2 Gang etwas länger drin damit ich den neuen Auspuff hören kann. Im Endeffekt hatt ich dann 40 - 45 km/h auf dem Tacho. Dann stehen da 3 ältere Herren auf der Straße und meinen mir fast vors Auto zu springen um mir zu zeigen das wohl 30'ig wäre. Ich wars dann endgültig mal leid und bin voll in die Eisen gegangen. Einer der Herren kam dann zu meinem Auto und ich meinte wo sein Problem ist. Seine Antwort war dann: "Hier ist 30 und sie müssen dann auch 30 fahren". Ich habe ihm dann in einem kurzen Satz gesagt: "Wie ich zu fahren habe und wie schnell das haben sie mir zu überlassen". Er faselte dann was von Kindern und wenn ich eins anfahren würde, würde er mir zwei an die hauen. Ich habe nur erwiedert: "Das werden wir dann sehen". Eingeschüchtert meinte er dann ich soll jetzt mal ruhig mit 100 weiter fahren und durch einen Blitzer rasseln.

    Meine Frage ist demnach: Können die irgendwas Rechtlich gegen mich machen? Nummerschild?
    Ich meine ich habe nichts verbrochen und schnell finde ich 45 Km/h auch nicht. Liegt ja mehr oder weniger am Auspuff das es sich schnell anhört. Aber wenn die jetzt eine Anzeige machen und Zeugenaussagen haben die ja auch. z.B der heizt hier mit 100 durch die Straßen blabla?


    Ps: Ist Pipikram, aber würde mich einfach mal interessieren, ob Passanten einfach so was anrichten können.
     
  2. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Nein. Zufrieden?
     
  3. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Stimmt nicht. Hab mich damals wegen soetwas rechtlich erkundigt und mir wurde gesagt,
    wenn es genügend Zeugen gibt, die bestätigen können, dass du aufjedenfall zu schnell warst können sie schon zur Polizei. Die Frage ist wie ernst das da dann genommen wird.

    Es kommt dann nicht drauf an wie viel km/h du zu schnell warst, sondern dein fahrlässiges Fahrverhalten in der 30iger Zone. Gänge hochdrehen + mit erhöhter geschwindigkeit durch die 30iger Zone ect.
     
  4. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Mehr oder weniger wäre ich jetzt zufrieden wenn du eine Verwarnung wegen spammen bekommst Aber mach dir jetzt nicht die Mühe und sammel ruhig weiter Posts du wirst es schaffen der beste zu sein!
     
  5. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Kannst auch alleine zur Polizei, aber bringen wird das nichts......Wäre ja zu schön wenn so ein paar Pappnasen meinen ne Geschwindigkeit zu schätzen ....nichtmal die Polizei darf die Geschwindigkeit schätzen und danach handeln ( glaube jedoch das is in 1 Bundesland erlaubt ist, wenn ich mich nicht irre)


    EDIT: hacker, dein Edit ist wieder was anderes, jedoch macht der Polizist dann einmal "dududududu, pöser Bengel" und die Sache ist geritzt.
     
  6. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Hab mal von einem Polizisten gehört, dass die ne bestimmte Strecke hinter dir herfahren müssen und dann können auch die handeln. Wie weit das richtig ist kann ich nicht sagen. Da Polizeiauto Tachos wohl auch nicht geeicht sind ect. Vllt wollte der einen auch nur einschüchtern, kann ich nichts zu sagen wie wahr das ist.


    Und ja klar hält der einem nur eine Standpauke. Aber wenn immer wieder mal Beschwerden eingehen wegen soetwas (man weiß ja, dass manche Rentner einfach kein anderes Hobby haben) dann ist das bestimmt iwann nicht mehr so einfach mit einer Standpauke gemacht.



    @Spite-Checker

    Klar du kannst ihn deswegen auch anzeigen. Du kannst auch Autofahrer anzeigen die dir den Stinkefinger zeigen zählt als Beleidigung. Aber da wird nichts bei rumkommen außer ein hin und her. Das willst du dir nicht antun ^^
     
  7. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Sagen wir er macht das echt, gibt ja immer solche Leute. Könnte ich ihm nicht dann eine Klage an den Hals werfen wegen "drohen"? Er wollte mich ja schlagen sofern was passiert

    OK denke das wir auch gleich dann hier closen können. Habe ja meine Anworten dann soweit

    Thank you und Bewertungen gingen raus.
     
  8. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    Klar kannst du auch Anzeige erstatten, allerdings hast du keine Zeugen denke ich ....

    Ist halt so ne Groß-Tuerei (was n scheiss Wort ^^), mach dir nichts draus.


    Wie gesagt ist das in nur 1 Bundesland erlaubt soweit ich weiss, in den anderen 15 BL nicht und das ist auch gut so, für mich sind viele Polizisten eh nicht die schlausten, daher wären wa massive Fehlentscheidungen die Folge...

    EDIT: Nach etwas googlen könnte meine Aussage nichtig sein, naja wens weiter interessiert darf so wie ich einfach nochmal Google anwerfen ^^
     
  9. 12. Juli 2010
    AW: Rechtliche Frage wegen Fahrverhalten

    ach ich will ja keinen anzeigen, ich meine ja nur im falle eines falles danke jungs für eure aussagen habe euch mal belohnt leider ging es nur einmal. ich close dann
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.