Rechtliche Frage zu einer Webseite

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von g4nj3r, 17. November 2008 .

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  1. 17. November 2008
    Hallo,

    ich habe eine Frage.
    Ich habe auf meinem Server ein Unterverzeichnis mit bonasses angelegt.
    Nun schreibt mich die Firma Bonasses GmbH per Mail an und sagt ich soll das unterverzeichnis löschen, ansonsten würde ich eine kostenpflichtige abmahnung erhalten.
    Meine Frage nun, ist das rechtens, dürfen die mir das verbieten?

    Meine Webseite ist: http://www.MUSTERADRESSE.de/bonasses

    Die Firma die mich angeschrieben hat heisst: Bonasses GmbH


    Gruß
    g4nj3r
     
  2. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    wenns ein eingetragener name ist also copyright drauf ist, dann darfst du das glaube ich nicht
     
  3. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Die Firma muss fest eingetragen sein. das heisst keine kostenlose Domäne oder sonstiges. Denn ist die Domäne Kostenpflichtig ist sie automatisch geschützt und darf nicht von anderen verwendet werden. Aber ein Unterverzeichnis weiss ich nicht genau in wie weit das dies geschützt ist. Ausser das Verzeichnis verweist auf deren Seite denke ich aber in deinem fall eher nicht

    Gruss
    Own
     
  4. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    also die firma nennt sich Default Parallels Plesk Panel Page, allerdings ist auf meiner webseite bzw. auf dem unterverzeichnis nichts aufgeführt was auf die seite Default Parallels Plesk Panel Page oder bonasses gmbh hinweist. es ist lediglich eine sammlung von fotoaufnahmen, die hierbei wiederrum nicht illegal sind oder in irgend einer weise obszön wirken.
     
  5. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Gelaber.
    Die Firma muss den Namen geschützt haben. Sprich ein (R) oder TM haben.
    Nur weil sie eine TLD mit dem Namen haben, ist der Name noch lange nicht geschützt.
    Solange sie nicht die Namensrechte haben, können sie dir nichts anhaben.
    Schon alleine, weil auf deren Website nur eine Emailadresse steht, ist das schwachsinn was die Schreiben. Welcher seriösen Firma fehlt denn bitte ein Impressum.
     
  6. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    hmm also einfach ignorieren wa?
    wo kann ich einsehen ob namensrechte von bonasses zu dieser firma gehört?
    zumal es ja auch eine klare definition unter wikipedia mit "bonasses" gibt.
     
  7. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    https://dpinfo.dpma.de/
     
  8. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    hmm, sehe ich das richtig dass der name "bonasses" wirklich von bonasses.net geschützt ist und ich jetzt dieses untervereichnis entfernen muss?
     
  9. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Sieht wohl so aus, aber ich bin mir nicht sicher, da ja bonasses net steht. Aber ich würde es an deiner Stelle nicht darauf ankommen lassen.
     
  10. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Also da der Begriff ja nicht unbedingt ein Fantasiename ist, sondern ein normales Wort, leuchtet mir das nicht ganz ein.
    Ich kann meine Firma doch auch nicht index nennen und dann darf niemand mehr ne Datei index.html haben ^^ also überspitzt gesagt.

    Mein Vorschlag:
    Schreib ne Mail ans Patentamt (http://www.dpma.de/amt/kontakt/index.html)oder ruf da an, die werden dir das denke ich mit 100% Sicherheit sagen können.
     
  11. 17. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    wenn die noch was von dir wollen, dann droh ihnen mit ner abmahnung wegen fehlendem impressum...

    des weiteren ist "bonasses" wohl kein phantasiename, sondern ist aus dem "allgemeinen" sprachgebrauch, daher dürfte dir wohl nichts passieren...
     
  12. 18. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Finds dreist was die da abziehen. Ich hab auf meinem Rechner auch einen Ordner mit bonasses, warte auf die Abmahnung. Solche Vollhonks, gehören sich erschossen, fals du zu denen hinfährst um selbiges zu tun, nimm mich mit und halte uns bitte auf dem laufenden was du da treibst, kann ja jeden mal von uns treffen.
     
  13. 18. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    is vlt. viel wichtiger ob du jetzt den ordner so genannt hast und da einfach fotos drin sind, oder ob du da ne richtige website unter dem namen betreibst.
    bei zweiterem hätten die vlt. echt recht. aber wenn der ordner einfach so heißt können die dir nichts.
     
  14. 19. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    "Bonnasses
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    Keine Version gesichtet.Wechseln zu: Navigation, Suche
    Bonnassess oder auch Bonasses (beides Pluralwörter) sind private Fotoaufnahmen von jungen Frauen.

    Die Schönheit der Mädchen steht hierbei im Vordergrund. Oft ist auch nur das Gesicht auf dem Bild zu sehen. Fotografiert werden die Amateurmodelle meist von ihrem Freund, einer Freundin oder sie betätigen die Kamera selbst. Häufige Locations sind Diskotheken und der Strand aber auch das eigene Zimmer dient oft als Schauplatz. Videoaufnahmen in diesem Stil werden auch als Bonnasses bezeichnet. Bonnasses grenzen sich deutlich von der grafie ab, da diese Frauen meist bekleidet und nicht in sexuellen Handlungen dargestellt sind.

    Trotzdem setzt sich der Begriff "bonasses" aus französisch "bon, bonne (Adjektiv)", gut, angenehm, zünftig, allerbest, sowie "asses" "ass" (amerikanisch, vulgär), Hinterteil, ***** zusammen. Das zusammengesetzte Kunstwort bezeichnet insofern zweifellos schön anzusehende (weibliche) Hinterteile. So ist es wenig verwunderlich, dass Bon(n)asses-Bildersammlungen neben den bereits erwähnten reinen Portraitfotografien meist auch in großer Zahl rückwärtige oder frontale Posen enthalten, in denen Po beziehungsweise Schritt der zumeist jungen Frau das Kernmotiv darstellen. Sehr häufig anzutreffen sind auch Schnappschüsse von oberhalb des Hosenbundes sichtbaren String-Tangas oder generell knapper Lingerie oder Bikinis in mitunter lasziver Pose. Eine gewisse Form naiver Amateur-Erotik ist derartigen Foto-Sammlungen daher in der Regel nicht abzusprechen."

    Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Bonnasses“

    das ist von Wiki in sofern da es ein nocmales wort ist solltest du keinerlei Probleme bekommen sofern du in den Ordner dann auch die besagten bilder tust das wäre ja wie als ob ich mich Blub nenne und jeden deppen verklage der das Wort benutzt... bzw Rofl oder lol wie reich wäre ich dann den !!!^^
     
  15. 19. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Hallo zusammen,

    da ich schon immer ein grosser Freund von doppelten Absicherungen gewesen bin habe ich die Abteilung für Marken und Patentrechte der IHK angeschrieben und denen das geschildert.
    Auch was ihr so gesagt war gut und hat mich eigentlich nur bestärkt.
    Hier ein original Auszug aus der E-Mail der IHK was die mir dazu geschrieben haben:



    Sehr geehrter Herr ......,

    Frau Wobbe hat uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Grundsätzlich kann nur jemand Sie auffordern, es zu unterlassen, den Begriff "bonasses" zu verwenden, der an diesem Begriff ein geschütztes Recht hat, was ihm das ausschließliche Recht zur Verwendung einräumt.

    Nach unserer Recherche ist "bonasses.net" als Wort-/Bildmarke geschützt (vgl. https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd) Der markenrechtliche Schutz bezieht sich aber dann auf beide Wörter bonasses und net. Außerdem ist "bonasses.net" nur in Kombination mit dem dazugehörigen Bild geschützt. Unseres Erachtens erwächst daraus kein Anspruch bzw. Recht auf die ausschließliche Verwendung des Wortes "bonasses" und damit auch kein entsprechender Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten.

    Allerdings ist Ihre Internetseite darüber hinaus nicht besonders gelungen. Es ist nicht erkennbar, welcher Anbieter sich hinter dieser Seite verbirgt. Es gibt kein Impressum. Sofern es sich um Ihren Internetauftritt als Gewerbetreibender handelt, raten wir Ihnen dringend, ihn den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu gestalten.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
    http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Recht/RechtvonA-Z/ElektronischerGeschaeftsverkehr/index.jsp

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Industrie- und Handelskammer zu Köln
    Im Auftrag

    Ass. jur. Eva Julia Neuhäuser
    Referentin | Leiterin Gewerbe- und Wettbewerbsrecht
    Geschäftsbereich Recht und Steuern

    Postanschrift: 50606 Köln
    Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
    Tel. +49 221 1640-330
    Fax +49 221 1640-339
    E-Mail: evajulia.neuhaeuser@koeln.ihk.de
    Internet:
    Industrie- und Handelskammer zu Köln :: Startseite IHK Köln




    Jetzt ist meine Frage, wie soll ich denen antworten?
    Soll ich überhaupt antworten, wenn ja schön sachlich oder das ganze ins lächerliche ziehen und die dumm ausfragen oder richtig dreist antworten?
     
  16. 19. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    Das sollte dir zu denken geben. Ich würde sachlich Antworten und mich bedanken für die Info. Was willst du mehr?
     
  17. 21. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    nenns einfach um in bonasslochos und gut is dich wirds sicher nicht stören und wenn sie den namen eingetragen haben sind sie im recht wenn nicht kannste den verwenden aber den namen einfach ändern wird dich sicher nicht stören und ist in 10 sekunden gemacht. den namen von !!!eingetragenen!!!! marken verwenden ist nicht erlaubt. kannste also entweder einfach ändern oder nachprüfen obs eingetragene marke ist musste selber wissen. aber wie gesagt ändern geht schneller
     
  18. 26. November 2008
    AW: Rechtliche Frage zu einer Webseite

    naja, da meine seite platz 2 im ranking von google ist möchte ich das nicht unbedingt machen. daher werd eich die seite so lassen und ein eingetragenen markennamen haben die ja nicht so wie es sich herausstellte.
     
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