Rechtliche Frage?!

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Kronkel, 17. Mai 2007 .

Schlagworte:
  1. 17. Mai 2007
    Hi ,
    Ich habe gestern eine Mofa verkauft bar auf die Kralle , und heute ruft der an und will mir Mofa zurückgeben ich will das natürlich nicht ....da ist ja kein kaufvertrag kann der mir dann was?
    Ich mein wegen anwalt oder sonst was?
     
  2. 17. Mai 2007
    AW: Rechtliche Frage?!

    klaa.. das ist dann immer noch seine mofa, da ihr ja keinen fahrzeugschein habt oder ??
    also es gehört denjenigen die mofa, der sich als fahrzeug halter eingetragen hat...
    - du MUSST sagen, dass du safür geld bekommen hast

    viel glück

    Mfg ymaas
     
  3. 18. Mai 2007
    AW: Rechtliche Frage?!

    Versteh ich jetzt wiederum nicht ganz... Auf irgendwen muß das Mofa ja laufen bzw Versicherung und so? Wurde das umgemeldet? Papiere hat alle der Käufer? Steht nirgends mehr dein Name drin?

    Wenn es schon abgemeldet war und du das Teil so verkauft hast zählt auch ein mündlicher Vertrag. Solltest du keine offensichtlichen Mängel absichtlich unterschlagen haben bzw falsche Angaben beim Verkauf gemacht haben, ist der Vertrag auch rechtskräftig. Sofern ich weiß braucht man als Privatmann keinerlei Gewährleistung geben, wie halt in ebay auch.
     
  4. 19. Mai 2007
    AW: Rechtliche Frage?!

    das mit der gewährleistung kannste schonmal ganz knicken... das was bei ebay immer nur reingeschrieben wird von wegen "neues eu gesetz blablabla privatkauf keine garantie" das ist totaler humbug. trotzdem musst du 1 jahr gewährleistung geben.

    aber in deinem falle ist es einfach so... wenn du ihm alles gesagt hast, was für schäden die mofa hat und was sonst noch kaputt ist... und wenn der km stand passt, das ist der vertag mündlich richtig. da kann er nix machen... jedoch, wenn der preis viel zu hoch dafür gewesen ist, dann ist dies wucher und der vertrag ist in diesem falle wider nichtig.

    ALSO. wenn du alles richtig gemacht hast, dann brauchst du dir so garkeine sorgen machen
     
  5. 19. Mai 2007
    AW: Rechtliche Frage?!

    Ihr habt gemäß §433 BGB einen Kaufvertrag durch Antrag §145 und §147 Annahme geschlossen, demnach muss der Käufer den Preis bezahlen und die Sache abnehmen, du dagegen bist verpflichtet ihm die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Wie gin0ri schon gesagt hat, liegt ein Sachmangel nach §434 BGB nur vor wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

    Er könnte nur unter Umständen den Vertrag nach §119 wegen Irrtums anfechten (ist hier aber nach meiner Kenntnis des Sachverhalts nicht möglich)

    am besten du liest dir die §§ selber mal im BGB durch
     
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