Rechtliche Fragen bei eBay

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Fedja, 30. Juli 2008 .

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  1. 30. Juli 2008
    Da die meisten Probleme mit Ebay haben habe ich hier die ganzen Rechtliche Fragen zum Thema eBay

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    Rechtliche Fragen bei eBay​


    Drei, Zwei, Eins, ...meins! Fast jeder kennt den Werbeslogan des Internet-Auktionshauses eBay. Die Begeisterung an den Online-Versteigerungen von Neu- und Gebrauchtartikeln aus allen denkbaren Bereichen ist ungebrochen. Entsprechend häufig müssen sich aber auch die Gerichte mit Rechtsfragen rund um eBay befassen. Zusammen mit der Redaktion von anwalt.de geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Gerichtsentscheidungen zu eBay & Co.

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    Übersicht:


    1. Rechtliche Fragen bei eBay
    2. Auktionsverbot durch Hersteller
    3. Korrekte Widerrufsbelehrung und Rücksendung
    4. Hehlerware und Neue Verpackungsverordnung



    Grundlegend für die Rechte und Pflichten, die vor allem Verkäufer aus einer eBay-Transaktion haben, ist die Frage, ob sie als Privatanbieter oder als gewerbliche Händler tätig geworden sind. Letztere (vielfach als "Powerseller" registriert) treffen wesentlich mehr Pflichten. So müssen sie ihren Kunden ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen und können von Konkurrenten etwa wegen einer fehlerhaften Preisauszeichnung oder einem unvollständigen Impressum abgemahnt werden.

    Privatverkauf oder schon gewerblicher Händler?

    Ob jemand noch im privaten Rahmen tätig wird oder bereits gewerblich, entscheidet sich in der Regel nach dem Umfang seiner Verkaufsaktivitäten. Die Grenzen sind hierbei allerdings fließend - und oftmals strittig. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) setzt die Unternehmereigenschaft ein planmäßiges und auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Es ist aber nicht erforderlich, dass mit der Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt wird, Gewinn zu erzielen (Az. VIII ZR 173/05).

    Verschiedene Gerichte, unterschiedliche Ansichten

    Neben dem höchsten deutschen Zivilgericht haben hierzu auch andere Gerichte geurteilt. So gilt die Unternehmereigenschaft als gegeben bei über 250 Verkäufen in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Az. 3 O 184/04) oder beim Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen (Landgericht Hannover, Az. 18 O 115/05).

    Auch wer bei eBay 154 Bewertungen erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird oder wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft, gilt als Unternehmer (Amtsgericht Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04, Amtsgericht Radolfzell, Az. 3 C 553/03).


    Auktionsverbot durch Hersteller​


    Wer gewerblich als Händler auf eBay Artikel verkauft, sieht sich insbesondere zahlreichen Informationspflichten ausgesetzt. So müssen zum Beispiel das Impressum, die Widerrufsbelehrung, die Preise und Versandkosten vollständig und richtig angegeben werden.

    Ebenfalls wettbewerbswidrig ist, keine Preisangaben zu machen oder dabei gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO) zu verstoßen. So müssen beispielsweise die Preise erkennbar als Brutto- bzw. Nettopreise ausgezeichnet sein und der End-Bruttopreis für den Käufer ersichtlich sein. Dazu gehört auch eine klare Angabe der anfallenden Versandkosten. Der BGH urteilte jedoch zugunsten von Online-Verkäufern, dass der Hinweis auf die Versandkosten im Rahmen des Bestellvorgangs genügt, wenn ein Link auf die Seite erfolgt, die die Versandkosten detailliert auflistet (BGH, Az.: VIII ZR 328/04).

    Hersteller können eBay-Verkauf verbieten

    Grundsätzlich darf über eBay alles, was keinen besonderen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten und verkauft werden. Gewerbliche Händler sollten jedoch darauf achten, ob der Hersteller den eBay-Verkauf ausdrücklich untersagt hat. So ließ beispielsweise ein Markenhersteller von Schulranzen diesen Verkaufsweg per Gerichtsbeschluss ausdrücklich verbieten, da eBay kein Fachgeschäft darstelle. Die Richter sahen im Verbot keinen Verstoß gegen das Kartellrecht (LG Mannheim, Urteil vom 14.03.2008, Az.: 7 O 263/07 Kart).


    Korrekte Widerrufsbelehrung und Rücksendung​


    Häufiger Streitpunkt war in der Vergangenheit die korrekte Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern. Diese muss ein Online-Verkäufer auch bei eBay machen, sofern er dem Verbraucher kein unbefristetes Widerrufsrecht gewähren will. Die Informationspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Verkäufer "ausschließlich an Gewerbetreibende" verkauft, diesen Hinweis jedoch nicht ausreichend deutlich platziert. Die Pflicht zur Widerrufsbelehrung entfällt nur, wenn der Hinweis ausreichend sicherstellt, dass tatsächlich kein Verkauf an Verbraucher stattfindet, so das OLG Hamm (Urteil vom 28.02.2008, Az.: 4 U 196/07).

    Neues Muster für Widerrufsbelehrung

    Wer für seine Widerrufsbelehrung noch das alte gesetzliche Muster der BGB-Info-Verordnung verwendet, ist jedenfalls während einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 noch auf der sicheren Seite. Die Verwendung der bereits durch das seit 01.04.2008 gültige neue Muster abgelösten alten Belehrung stellt bis dahin lediglich einen Bagatellverstoß dar, der nicht wettbewerbswidrig ist. Ab dem 01.10.2008 jedoch sollte zwingend der neue Text verwendet werden, da ab dann auch die frühere Musterbelehrung wettbewerbswidrig ist. Das stellte das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 11.04.2008 fest (Az.: 5 W 41/08).

    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bereits jetzt eine korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung, abgestimmt auf die eigenen Verkaufstätigkeiten bei eBay, bei einem kompetenten Rechtsanwalt erstellen bzw. sich beraten lassen. Diese einmalige Investition kann viel Geld sparen, indem sie zahlreiche und sehr kostspielige Abmahnungen zu verhindern hilft.

    Rücksendungen nach Widerruf noch "Neuware"?


    Wegen des weitreichenden Widerrufsrechts von Verbrauchern kommt es vielfach vor, dass gewerbliche eBay-Anbieter die bereits gelieferte Ware wieder zurücknehmen müssen. Handelte es sich dabei um Neuwaren, stellte sich bisher die Frage, ob diese Artikel wieder als "Neuware" angeboten werden dürfen. Das AG Rotenburg beantwortete dies zugunsten der Händler und stellte klar, dass auch zurückgesendete Ware mit dem Vermerk "NEU" verkauft werden darf, wenn sie noch ebenso neuwertig ist (21.04.2008, Az.: 5 C 350/07).

    Hat der Widerrufende den Artikel jedoch ausgiebig verwendet und entsprechende Gebrauchsspuren hinterlassen, darf der Verkäufer im Gegenzug zum Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür Wertersatz verlangen.


    Hehlerware und Neue Verpackungsverordnung​


    Käufer sollten sich bei der Schnäppchensuche nicht von allzu günstigen Angeboten hinreißen lassen. Bei krassem Missverhältnis zwischen Kaufpreis/Mindestgebot und dem Objekt ist Vorsicht angezeigt. Möglicherweise hat sich der Anbieter beim Angebot verschrieben oder aber es handelt sich um "heiße Ware", beispielsweise aus einem Diebstahl.

    Vorsicht vor Hehlerware

    Im ersten Fall hat der Anbieter die Möglichkeit, den über die Online-Versteigerung geschlossenen Vertrag wegen des Schreibfehlers anzufechten. Der Vertrag wird dann rückwirkend nichtig, der Käufer muss nicht zahlen, erhält aber auch keine Ware. So im Fall eines Autoverkäufers, der versehentlich 1.000 statt 10.000 Britische Pfund als Startpreis angegeben hatte (OLG Oldenburg, Az.: 4 U 25/06).

    Bei Diebesgut droht doppelte Gefahr. Zum einen kann der eBay-Käufer schon per Gesetz kein Eigentum an der Ware erwerben und zum anderen droht ihm gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Hehlerei. Hehlerei, d.h. Ankauf von Diebesgut i.S. des § 259 StGB ist zwar nur bei Vorsatz und nicht bei Fahrlässigkeit strafbar, doch bei krassem Missverhältnis zwischen Preis und Warenwert kann der Nachweis der Unwissenheit schwierig werden (vgl. LG Karlsruhe Urteil vom 28.09.2007, Az. 18 AK 136/07).

    Neue Verpackungsverordnung

    Besonders zu beachten für gewerbliche eBay-Verkäufer ist die zum 01.01.2009 in Kraft tretende neue Verpackungsverordnung. Sie verlangt unter anderem, dass Versandhändler nur Verpackungen verwenden, die beim dualen System lizensiert sind. Zur Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung oder bei anderen Fragen rund um eBay und den Internethandel, sollte frühzeitig kompetenter Rechtsrat eingeholt werden. Rechtzeitige Information zahlt sich langfristig aus.


    Neue Regeln bei eBay​


    Unter dem Druck schärferer Konkurrenz hat eBay zahlreiche Änderungen seines Auktionsmodells verkündet. Die Einstellgebühren sollen sinken, dafür aber die Verkaufsprovisionen heraufgesetzt werden. Dazu gibt es erstmals Rabatte für Powerseller und Änderungen beim Bewertungssystem - letzteres sehr zum Ärger zahlreicher Verkäufer.

    Übersicht:

    1. Neue Regeln bei eBay
    2. Streit um neues Bewertungssystem


    Das weltgrößte Internet-Auktionshaus eBay will sich dem wachsenden Konkurrenzdruck unter anderem durch den Online-Einzelhändler Amazon stellen. Wie zuvor schon in den USA sollen nun auch in Deutschland mit niedrigeren Gebühren wieder mehr Verkäufer angelockt und die Umsätze angekurbelt werden.

    Hier weniger, da etwas mehr...

    Zum 20. Februar kündigte das Unternehmen ein neues Preissystem an. Dabei wird es erstmals unterschiedliche Gebühren für private und gewerbliche Verkäufer geben. Für private Anbieter fällt demnach die zuletzt schon auf 49 Cent halbierte Gebühr für Versteigerungen mit Galeriebild und einem Euro Startpreis komplett weg. Im Gegenzug wird jedoch die Verkaufsprovision von derzeit zwei bis fünf Prozent auf künftig zwischen zwei und acht Prozent steigen.

    Auch für gewerbliche Verkäufer wird das Anbieten von Artikeln ab 20. Februar günstiger. In den meisten Technologie- und Lifestyle-Kategorien will eBay die Angebotsgebühren erheblich reduzieren, dafür die Kosten aber ebenfalls stärker auf die Verkaufsprovision verlagern. Verkäufern soll das eine wesentlich risikoärmere, am Verkauferfolg orientierte Gebührenkalkulation ermöglichen.

    Rabatte für Powerseller

    Für Verkäufer mit hohen Umsätzen sollen zudem erstmals Rabatte auf die Provision von bis zu 36 Prozent eingeführt werden. Doch das ist an Bedingungen geknüpft: Um in den Genuss der Rabatte zu kommen, müssen die Powerseller über gute Werte in der detaillierten Verkäuferbewertung verfügen und das eBay-eigene Bezahlsystem PayPal anbieten.

    Neue Suche

    Um potenziellen Käufern die Suche auf eBay zu erleichtern, wird auch eine neue Standard-Sortierung bei der Anzeige der Suchergebnisse eingeführt. Statt nach der verbleibenden Zeitdauer der Angebote werden diese künftig nach deren "Beliebtheit" angezeigt. Entscheidend hierbei sind laut eBay etwa die Übereinstimmung mit dem Suchbegriff, das Preisniveau und die Zufriedenheit mit dem Verkäufer. So werden Artikel von Anbietern, die in der Vergangenheit aufgrund schlechtem Service oder zu hohen Versandkosten negativ beurteilt wurden, weiter unten in den Suchergebnissen angezeigt.


    Streit um neues Bewertungssystem​


    Für reichlich Aufregung in der eBay-Gemeinschaft sorgt insbesondere die für Juni 2008 geplante Änderung des Bewertungssystems. Verkäufer sollen dann über Käufer keine neutralen oder negativen Urteile mehr abgeben dürfen. Durch die Änderungen der Bewertungsmöglichkeiten will das Auktionshaus die Transparenz und das Vertrauen in sein gesamtes System stärken.

    "Rachebewertungen" einen Riegel vorschieben

    In der Vergangenheit habe es vielfach Missbrauch bei Bewertungen gegeben, heißt es zur Begründung bei eBay. "Rachebewertungen", bei denen Verkäufer aus Rache kritischen Kunden selbst eine negative Bewertung verpassten, hätten sich von 2001 bis 2007 vervierfacht. Als Folge dessen würden sich viele Käufer nicht mehr trauen, negative Bewertungen abzugeben.

    Solche Missbrauchsfälle sollen künftig vermieden werden. "Wir möchten sicherstellen, dass Käufer ihre Verkäufer auch in Zukunft ehrlich und zutreffend bewerten. Dies ist für die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Systems elementar wichtig", erklärt Stefan Groß-Selbeck, Geschäftsführer von eBay Deutschland. Daneben gilt künftig, dass zur prozentualen Berechnung der positiven und negativen Urteile nur noch die jüngsten zwölf Monate als Zeitraum angesetzt werden.

    Protest gegen Bewertungsänderungen

    n Online-Foren ist gegen die Änderungen Protest laut geworden. Zahlreiche Verkäufer sind nicht damit einverstanden, dass sie etwa zahlungssäumige oder unfreundliche Kunden nicht mehr anprangern können. Wie schon bei früheren Gebührenerhöhungen organisiert sich in einmal mehr eine Protestwelle. Während die einen auf einen einwöchigen Angebotsstreik ab dem 18. Februar setzen, kündigen andere Verkäufer an, eBay gleich ganz den Rücken kehren zu wollen.

    Letzteres könnte eBay spürbar treffen. Schließlich ist es gerade das stagnierende Wachstum, das den weltgrößten Internet-Versteigerer zu Änderungen seines Auktionsmodells drängt. Jüngst ging sogar die Anzahl der Versteigerungen zurück, wie Analysten bemängelten. Unter Druck geriet eBay dabei durch andere Internethändler wie amazon.de oder Auktionsportale wie hood.de, die für Verkaufsangebote keinerlei Gebühren erheben.

    Mit Quellen von:

    Verbraucherzentrale Bundesverband,
    eBay Deutschland, dpa,
    Welt Online, zeit.de,
    tagesschau.de

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  2. Video Script

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