#1 6. Mai 2014 Es geht um eine Gutscheinkarte. Sachverhalt: Kunde A lässt die Karte nach dem Einkauf bei der Kasse liegen. Mitarbeiter B und C bermerken es doch A ist nicht mehr auffindbar. B u. C entscheiden sich diesen Wert der Karte zu teilen und kaufen Ware. Nach Monaten kommt es zur Kündigung von B und ein weiteres Monat danach zur Kündigung von C. Auch diese Kündigung einvernehmlich. Grund nicht ersichtlich. Doch nun geht es darum das die Leitung erfahren hat das die Karte verwendet worden ist und das nicht vom Kunden. Meine Frage ist: die Leitung droht nun an das noch etwas kommen wird und meinte das habe noch Auswirkungen etc. Was kann die Leitung an Anzeige stellen oder rechtlich vorgehen ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet Das kann dir wohl keiner hier sagen. Probier's doch mal damit: arbeitsrecht erstberatung - Google Search wenn du auf Nummer sicher gehen willst. + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet Wer hat gekündigt? Ordentliche oder außerordentliche Kündigung? Wie lange ist die Kündigung her? Zu wann? Wie viel war die Karte wert? + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet Im Prinzip ist es Diebstahl am Arbeitsplatz, da die Gutscheinkarte Eigentum der Firma ist. Eine Kündigung ist daher möglich, auch wenn kein großer finanzieller Schaden für die Firma entstanden ist. Eine Anzeige ist eigentlich nicht nötig, da die Kündigung akzeptiert wurde. Mögliche Straftaten die zur Anzeige kommen können wären: Diebstahl, Untreue oder Betrug. Quelle: Klau in der Firma, strafrechtlich betrachtet: Diebstahl, Unterschlagung, Untreue und Betrug | akademie.de So bald wirklich etwas kommt, sollte er eine Erstberatung beim Anwalt/Juristen machen. Bevor nichts da ist, macht es wenig Sinn. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet Du kannst niemanden für etwas kündigen, dass er vor Monaten gemacht hat. Nach Bekanntwerden des Vorfalls muss die Kündigung binnen 2 Wochen ausgesprochen werden. So wie ich das gelesen habe kam das mit dem Diebstahl aber erst nach der Kündigung raus? + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet stimmt. sorry, hab das wohl falsch gelesen? Die Kündigung war schon davor... dann ist der "Klau" nicht Kündigungsrelevant, da geht es dann wohl direkt um "Diebstahl" oder ähnliches. + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Mai 2014 AW: Rechtliches: Gutscheinkarte von Arbeitgeber verwendet Fundunterschlagung zum Beispiel. Der Gutschein ist nämlich nicht Eigentum des Geschäfts (oder des Inhabers), sondern Eigentum des Kunden. Der hat die Gutscheinkarte nämlich an der Kasse vergessen. + Multi-Zitat Zitieren