[Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Aliki, 24. September 2010 .

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  1. 24. September 2010
    Hallo zusammen,

    und zwar hat der kleine Bruder von meiner Freundin eine Iphone Verpackung versteigert.
    Hat mir das ganz stolz erzählt, aber ich bin mir nicht sicher ob das irreführend war und sogar angezeigt werden könnte.

    Meiner Meinung nach nicht, aber ich weiß ja nicht genau wann die Grenzen überschritten sind.
    Was denkt ihr?

    Wurde in Kategorie Handy-Zubehör eingestellt.
    Angebotstext war:

    Apple iPhone 3Gs 16GB Original Verpackung *OVP*
    ----------------------------------------------------------

    Zustand: Gebraucht

    Sie bieten auf ein Apple iPhone 3Gs 16GB Original Verpackung (Farbe: Schwarz)

    Der Zustand ist absolut erstklassig und es sind so gut wie keine Gebrauchsspuren zu erkennen!



    Bietet platz für:

    1 x Apple iPhone 3Gs 16GB Schwarz
    1 x Apple iPhone Ladegerät
    1 x Apple iPhone Headset
    1 x Apple iPhone USB-Kabel



    Optimal zur Wertsteigerung beim Wiederverkauf.

    Viel Spaß beim bieten!

    3,2,1... deins!

    Da Privat Verkauf keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

    Ich habe alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Ware wird gekauft wie gesehen. Kein IPhone, nur Verpackung,ohne sonstiges Zubehör wie beschrieben und auf dem Foto zu sehen ist.
    Optimal zur Wertsteigerung.

    Spassbieter zahlen den vollen Betrag!!!

    Was denkt ihr???
    Kann er es drin lassen oder lieber raus

    P.S.: Das Ding wurde für 70EUR verkauft. m.M. nach nicht ,,allzu'' unrealistisch für ne Iphone Verpackung.
     
  2. 24. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] Iphone Verpackung auf ebay versteigert

    Also so wie es da nun steht kann man es meiner Meinung nach wegen "Arglistiger Täuschung" nach § 123 BGB" anfechten. Vorallem wenn er es jetzt noch zusätzlich in die Kategorie Mobiltelefone gesteckt hat. Ebay bietet nämlich seit diesem Trick eine Spezielle Kategorie für OVP's. Zu finden unter "Versand -> Verpackungsmaterialien"

    Grund: Bei arglistiger Täuschung gilt halt das was einem bei ersten neutralem durchlesen vermittelt wird. Dazu gehören noch andere Kriterien wie Startpreis. Wenn er den Artikel z.B. für 100 EUR Startpreis reingestellt hat dann ist es 100% arglistige Täuschung. Denn welcher normale Mensch verlangt ohne Hintergedanken für eine OVP über 100 EUR ?

    Vorallem dieses "Bietet Platz" und dann das Zubehör aufzählen ist schon ziemlich dreisst. Also wenn derjenige der dadurch betroffen ist, nicht völlig dumm im Kopf ist oder nen ansatzweise anständigen Anwalt hat, kann das ziemlich teuer werden.
     
  3. 24. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] Iphone Verpackung auf ebay versteigert

    Ich habe ihm jetzt gesagt, dass er folgendes an den Käufer mailen soll:

    zuerst herzlichen Glückwunsch zur Ersteigerung des Artikels.
    Allerdings möchte ich Sie noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es sich AUSSCHLIEßLICH um eine Iphone Originalverpackung handelt.
    Nur dass keine Missverständnisse aufkommen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  4. 24. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] Iphone Verpackung auf ebay versteigert

    Das würde ich auf jeden Fall unter "arglistige Täuschung" führen.
    "Sie bieten auf ein Apple iPhone 3Gs 16 GB", danach noch Original Verpackung schreiben bedeutet im Normalfall "MIT Originalverpackung".
    Und es heißt ja wohl nicht "ein Verpackung", von daher ist die Missverständlichkeit von vornherein geplant gewesen wenn der Bruder deiner Freundin kein Legastheniker ist ...

    Unten nochmal kurz erwähnen dass das iPhone nicht mitinbegriffen ist wird ihm da glaub ich wenig helfen, da die vorangegangene Beschreibung irreführend war und die Schlussklausel auf den ersten Blick für Käufer die in letzter Minute auf das Angebot aufmerksam wurden nicht ersichtlich war.

    Na ja, is meine Meinung.
    70,- Taler für 'ne leere Schachtel: da weiß man was man hat.

    Edit: Gut, dass du ihm den Rat gegeben hast. So ist er auf der sicheren Seite und muss schlechtestenfalls noch mal reinstellen, aber kriegt wenigstens keine Probleme.
     
  5. 24. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] Iphone Verpackung auf ebay versteigert

    Das ist noch gar nichts. Vor einigen Wochen habe ich das mal ein bisschen verfolgt (weil ich auch mit dem Gedanken spielte meine Verpackung vom iPhone 4 zu verhökern) da gingen die Kartons ohne scheiss für locker 300€ weg. Man möge sich das mal geben.
     
  6. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Finde ich nicht. Wenn ich ein 3GS 16GB in Schwarz habe und dann auch noch GENAU die Packung dann muss ich die Infos ja haben. Die Packungen sind ja alle Unterschiedlich hinten drauf stehen die Gerätespezifikationen.

    Meiner Meinung nach: kommt man mit durch. Es bietet Platz für etc ist schon ein eindeutiger Hinweis und wer sich nicht sicher ist, soll nicht bieten das ist und war schon immer so auf ebay.

    Es gibt da weitaus schlimmere die ihr iPhone beschreiben, woher sie das haben und wie toll das ist und unten dann: hier bieten sie aber nur auf die Verpackung etc.

    Gruß
     
  7. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Also auch beim ersten lesen wäre ich bei dieser Beschreibung eindeutig darauf gekommen, dass es sich um eine originale Verpackung handelt und nicht um das Iphone 4...

    Allerdings muss man das mit seinem Gewissen vereinbaren ob man so etwas in Handy Zubehör packt ...

    Allerdings gibt es genug Hinweise in der Beschreibung z.B. Optimal zur Wertsteigerung beim Wiederverkauf.

    Mal eine ganz andere Frage, wie alt ist denn dein kleiner Bruder ...
     
  8. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    unter arglistige Täuschung kann man das m.E. nicht subsumieren, da Voraussetzung dafür ist:

    vorsätzliche Irreführung (+)...
    ...durch bewusste Falschangabe oder (-)
    ...durch Verschweigen wahrer Tatsachen, obwohl Aufklärungspflicht besteht. (-)

    Es wurden keine falschen Angaben gemacht und auch keine wahrer Tatsachen verschwiegen. Die Frage ist nur, ob eBay in Ihren AGBs anderslautendes formuliert hat. Wenn ja, könnte der Käufer es darüber anfechten.

    Aber mit ziehmlicher Sicherheit nicht zivilrechtlich aufgrund arglistiger Täuschung.
     
  9. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    hallo?
    da steht doch alles.
    also wer dann noch glaubt auf ein iphone zu bieten ist selber schuld!
     
  10. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    - vorsätzliche Irreführung, nur wegen der falschen Kategorie? Mit nichten
     
  11. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    in diesem fall wird die WE ausgelegt. und dabei kommt man 100% dazu, dass es eine vorsätzliche irreführung ist. aber wie du oben schon lesen konntest, sind die anderen voraussetzungen sicher nicht gegeben!
     
  12. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    m.M nach passt das so. Steht klipp und klar drin dass es nur die Verpackung ist.
    Ich würde den Typ zahlen lassen
     
  13. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Der Junge ist 15 und hat die Schachtel von seinem Kumpel bekommen.
    Ich warte jetzt einfach mal ab ob der Käufer sich beschwert!
    Ich halte euch auf dem Laufenden!
     
  14. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Meiner Erfahrung nach beschwert sich der Käufer zwar und fordert sein Geld zurück, allerdings ist den meisten dann der Weg zum Anwalt viel zu mühsam.
     
  15. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    wird der käufer in dieser situation aber ruhig machen können denn der 15 jährige bruder von der freundin hat wie oben erklärt alles rechtens gemacht. und diese email wird den käufer NOCHMALS drauf hinweißen das es nur die verpackung ist. grunsätzlich haste aber recht mit deiner aussage
     
  16. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Ein Verpackung? Das ist die 1. Irreführung.


    Die 2. Irreführung. Die Art der Auflistung lässt auf ein Angebotsinhalt schließen.

    Die 3. Irreführung. Auf dem Foto haben sich Handy, Headset und sämtliches Zubehör nicht zu befinden. Wenn es nur das Handy wäre, könnte man drüber diskutieren. Aber so; Nein.




    Ich würde das Ding gerne kaufen, pers. abholen und ihm eins in die geben, aber nungut, er ist ein Kind.

    Absolut ungültiges Angebot alleine durch die Überschrift. Jeder Käufer steht im Recht und sollte rechtlich dagegen vorgehen, damit solch Kinder auch mal Konsequenzen kennen lernen.
     
  17. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Wo ist das eine Irreführung?
    Das 1. könnte ein schriftlicher Fehler sein, der zwar implizieren könnte, das es sich um ein I-Phone handelt.
    Jedoch sagen Punkt 2 und Punkt 3 100% aus, das es sich um kein! Iphone handelt, sondern um die Verpackung. Wenn jemand nicht lesen kann, ist das nicht das Problem des Verkäufers. Er hat keine Informationen verschwiegen und niemanden versucht zu täuschen, zumindest ginge ich davon aus. Denn er hat oft genug hingeweisen, dass es sich um die Verpackung handelt.
     
  18. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Rechltich ist das ganze nunmal eine Grauzone.
    Allein die verschiedenen Interpretationen, die hier schon alle aufkamen, haben alle eine gute Begründung und genau da liegt das Problem. Man kann verschiedene Stellen in der Auktion auf verschiedene Weisen auslegen.
    Insgesamt würde ich es als Verkäufer darauf ankommen lassen. Die meisten Käufer fühlen sich nämlcih zwar getäuscht, allerdings nicht im Recht. Dadruch wird, wenn überhaupt, nur mit dem Anwalt gedroht, aber weiterhin nichts unternommen.
     
  19. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Also bitte, man kann doch wohl noch von den Leuten erwarten, dass sie lesen oder?
    Ich find das Angebot zu keiner Zeit irrefuehrend, wer darauf "reinfaellt" ist selbst schuld.

    Augen auf beim Inet-Kauf, ich finds ne gute Idee um sich ein wenig an der DUmmheit anderer Leute zu bereichern
     
  20. 26. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Die einzige irreführung für mich ist
    Sie bieten auf ein ... Verpackung?

    Aber sieht nicht groß anfechtbar aus, steht irgendwie deutlich drinne das es um eine verpackung geht.
     
  21. 27. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Ich würd nicht sagen, dass es illegal ist, es ist bestimmt ne Grauzone.
    Dein Bruder hat ja alles richtig angegeben, hat deutlich geschrieben, dass es sich um eine Verpackung handelt. Das einzige, was du bemängeln wäre ist das Foto.
    Aber mal ne andere Sache, du sagst dein Bruder ist 15. Wie soll er dann was auf Ebay verkaufen ohne falsche Daten anzugeben?...
     
  22. 27. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Hi,

    ich denke auch, dass man damit durch kommt ist eh rellativ gut beschrieben!

    Denke er kann das so lassen!

    Ist abr echt Krass was manche für ein lausiges Stück Karton bezahlen!

    Gruß
    Graffix
     
  23. 27. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Es ist nicht illegal, gibt es zu genüge auf ebay.

    Wer zu dumm is zum lesen, der hats ned anders verdient. Es weisen sogar ein haufen der Verkäufer darauf hin das KLEINGEDRUCKTE zu lesen, machen tuns trotzdem 90% der Leute nicht.


    Demnach glückwunsch an ihn, hat ne gute Altpapierentsorgung gefunden .
     
  24. 27. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Nur um den Punkt anzuschneiden, wie viele Unternehmen machen Fotos von ihren Produkten mit viel Zubehör und schreiben dann dazu „ohne Zubehör“. Theoretisch ist das nichts anderes, solange es dabei steht müsste dies rechtens sein.
     
  25. 28. September 2010
    AW: [Rechtsfrage] iPhone Verpackung auf ebay versteigert

    Also meiner Meinung nach soll der Käufer ruhig zahlen, sieht so aus als hätte er sich nichts durchgelesen und einfach auf bieten gedrückt, tut mir Leid für ihn aber da ist er selber schuld.
    Glaube nicht das es da großartig ärger geben könnte. Ausserdem ist der Typ 15 Jahre alt, mehr als ein " Das darfst du aber nicht mein kleiner Mann" würde da eh nicht bei rumkommen.....
     
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