Rechtsfrage -Kredit- -Verjährung-

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mocard, 6. Juli 2009 .

  1. 6. Juli 2009
    Huhu leute, habe eine Rechtsfrage. Vorweg bitte keine Vermutungen sondern nur Antworten wer Ahnung hat.

    Es ist folgendes:

    Familie xy kauft ein Haus, nimmt dafür bei der Bank xy eine Kredit auf um dieses zu finanzieren.
    1 Jahr später kündigt die Bank den Kredit (Gründe unbekannt) Familie xy hätte die monatliche fälligkeiten locker zahlen könnnen.
    Da Kredit gekündigt wird das Haus zwangsversteigert ca. 60 % vom Kreditschulden.
    40 % Offen. Dann hat irgendwie Familie xy Offenbarungseid geleistet. jetzt seit 2 Jahren Ruhe. Ausser ab und zu Inkasso dinger. Familie xy zahlt den Kredit nicht weiter ab. (sehen se net ein warum auch kann ich verstehen)

    Kann der Vorfäll verjähren (3 Jahre?) oder wie sieht es aus.
     
  2. 6. Juli 2009
    AW: Rechtsfrage -Kredit- -Verjährung-

    Da es für xy sicher nicht nur um 3,50€ geht, sollten sie sich wohl langsam mal(!) einen Rechtsanwalt besorgen.
    Im BGB gibts zum Thema Verjährung gefühlte 200 Einträge, um die richtige Norm ausfündig zu machen bräuchte man die kompletten Details. Mein persönliches Gefühl sagt mir aber eindeutig "nein".

    Greetz
     
  3. 6. Juli 2009
    AW: Rechtsfrage -Kredit- -Verjährung-

    Die Bank wird sich durch gerichtlichen Beschluss ihre Forderung "gesichert" haben. Da das Objekt in die Zwangsversteigerung ging, ist das so gut wie sicher.

    Da:

    Titel
    Mit einem „Titel“ werden zwei Dinge bezweckt: Zum einen soll der Titel die Forderung vor der Verjährung schützen und zum anderen können mit dem vorhandenem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Lohn- und Gehaltspfändung) eingeleitet und begründet werden. Einen „Titel“ erwirkt der Gläubiger, wenn

    a) einen Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner keinen Einspruch einreicht,

    b) er ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil durchsetzt,
    c) er einen rechtskräftigen Verwaltungsakt erläßt (z.B. Finanzamt, Kommunen oder Arbeitsamt) oder d) der Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt.


    Der Titel verjährt erst nach 30 Jahren und jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers lässt die Verjährung neu beginnen, so dass damit eine "lebenslange" Schuldhaftung entsteht.

    Forum Schulderberatung: Forum Schuldnerberatung

    Da die Familie sowieso jahrelang keine Ruhe haben wird, geht zur Schuldnerberatung und lasst euch hinsichtlich der Privatinsolvenz beraten. Dann ist nach 7 Jahren Ruhe, vorrausgesetzt man baut keinen Scheiß.

    Hier ist mal das ganze Verfahren: Privatinsolvenz - das Verfahren der Verbraucherinsolvenz
     
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