#1 25. April 2010 moin, hab da mal ein kleines problem und benötige mal euren rat. vor ca. 4 wochen habe ich mir die fingerkuppe des linken mittelfingers gebrochen und habe ne gipsschiene bekommen. der zeigerfinge und der daumen waren noch frei. wurde dann von 2 bereitschaftspolizisten angehalten welche mir die frage stellten ob ich so überhaupt autofahren kann. ich antwortete mit "ja" aber der bereitschaftspolizist war davon nicht so überzeugt. nun habe ich post bekommen wo ich ein verwarngeld von 25€ zahlen soll, da ich trotz körperlicher oder geistiger mängel ein fahrzeug führte *eingegipste Hand und Handgelenk. Nun wollte ich da mal nachfragen, ob es sind macht einspruch zu erheben und falls ich das machen würde zusätzliche bearbeitungsgebühren anfallen würde falls der einspruch abgelehnt werden würde. oder sollte ich einfach zahlen? sinnlos gegen an zu gehen? bewertung versteht sich von selbst. danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. April 2010 AW: Rechtsfrage Hat dein Arzt nichts gesagt wegen Autofahren? Wenn nicht geh ich mal davon aus das du Fahren darfst. Aber würde trotzdem nochmal nachfragen gehen. Aber bevor du nochmal 10EUR Zahlen musst um in die Praxis zu gelangen, wenn das dieses Quartal noch nicht geschehen ist, würd ich direkt die 25EUR bezahlen und mir den Stress ersparen. Weiß nich ob es sich bei dieser, naja, kleinen Summe lohnt gegen anzugehen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. April 2010 AW: Rechtsfrage ne. der arzt hat nichts in der richtung gesagt. war zu diesem zeitpunkt auch nicht krankgeschrieben. erst ne woche später + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. April 2010 AW: Rechtsfrage Naja wenn du Krankgeschrieben bist hast du eigentlich zuhause zu sitzen und sollst dich nicht irgendwo rumtreiben + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. April 2010 AW: Rechtsfrage joa is ja richtig. war ja auch zum zeitpunkt wo ich angehalten wurde nicht krankgeschrieben + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. April 2010 AW: Rechtsfrage Das doch quatsch - wenn ich einen Armbruch erleide, werde ich ja wohl trotz Arbeitsunfähigkeit auch notwendige Dinge (Einkaufen) erledigen dürfen? Anders sieht es natürlich aus, wenn ich abends zum Embrioschubsen fahre. Was hattest du denn vor? Inwiefern warst du eingeschränkt? Schwere Sache, vermutlich hättest du deinen Arzt einfach direkt fragen sollen, ob du fahren darfst. Vielleicht kannst du dies ja noch rückwirkend erledigen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. April 2010 AW: Rechtsfrage einkaufen ist 2minuten autofahrt. auf der kurzen strecke waren die guten dann gleich zur stelle. konnte halt bei der linken hand nur zeigefinger und daumen bewegen. aber fahren konnte ich schon naja. extra nochmal hin zum arzt ist denke ich quatsch. + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. April 2010 AW: Rechtsfrage Ist zumindest sinnvoller als hier im Forum die Antwort zu suchen. Auch mit der tollsten Beschreibung können wir Dir nicht wirklich helfen. Geh zum Arzt und frag nach, ob Du hättest Autofahren dürfen. Falls nicht, dürfte es schwer werden, aus der Sache heil rauszukommen. Falls doch, könntest Du Einspruch einlegen und es drauf ankommen lassen. Aber einfacher wäre definitiv das Zahlen der Verwarnung. Lieber 25€ zahlen als Einspruch einlegen und ggf vor Gericht zu müssen. + Multi-Zitat Zitieren