Regierung will schärfer gegen Telefon-Spam vorgehen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 15. Mai 2007 .

  1. 15. Mai 2007
    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können. "Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg", begründet Zypries die Initiative. Allerdings räumt die Ministerin ein, dass sich in der Regel nicht feststellen lasse, wer angerufen habe. Deshalb sollen auch "technische Verschleierungsmaßnahmen" untersagt und ein Verstoß ebenfalls mit Bußgeld belegt werden.

    Verbraucher ohne deren Einwilligung mit Werbeanrufen zu belästigen ist nach geltendem Recht "unzumutbar" und seit langem verboten. Gegen Verstöße konnten bisher zum Bespiel Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände vorgehen. Doch ist die bisherige Rechtslage nach Ansicht der Verbraucherschützer unzureichend, um den Belästigungen aus Callcentern effektiv Einhalt zu gebieten. Denn trotz Verbot nahmen die unerwünschten Anrufe nach einer Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) weiter zu. Die Verbraucherorganisationen fordern deshalb schon länger schlagkräftige Sanktionen gegen die "ungebremste Flut" unerlaubter Werbeanrufe. Auch die Bundesregierung hatte sich zuletzt mit dem Problem beschäftigt und im Dezember vergangenen angekündigt, erweiterte Maßnahmen zu prüfen und dabei bereits über Bußgelder und ein Verschleierungsverbot nachgedacht.

    Auch über die Forderung der Verbraucherschützer, dass aufgrund illegaler Werbung geschlossene Verträge vom Kunden problemlos wieder aufgelöst werden können, wollte die Regierung nachdenken. Doch vermisst der vzbv eine entsprechende Passage in der Ankündigung der Justizministerin. Der Bundesverband der Verbraucherschützer begrüßt die Initiative grundsätzlich. "Wir freuen uns, dass der Stein ins Rollen kommt", sagte ein Sprecher gegenüber heise online, zumal die Signale aus dem Ministerium zuletzt keinen Anlass zu Euphorie gegeben hätten. Die Verbraucherschützer sehen allerdings nach wie vor das Problem der Rechtsdurchsetzung. Wie soll man ein Bußgeld wegen eines verschleierten Anrufs durchsetzen, wenn man des Anrufers nicht habhaft wird, fragt der Verbandssprecher. Auch sei die gesetzlich verankerte Möglichkeit der Gewinnabschöpfung noch ein recht stumpfes Schwert.

    Die effektivste Lösung und eine wesentliche Steigerung der Verbraucherrechte bleibt nach Ansicht des vzbv, dass am Telefon geschlossene Verträge als schwebend unwirksam gelten und vom Verbraucher bestätigt werden müssen. Aus dem Justizministerium war dazu kurzfristig keine Stellungnahme zu erhalten. Die Verbraucherschützer setzen jetzt auf die Parlamentarier, die ihre zum Teil weiter gehenden Forderungen zum Verbraucherschutz in das Verfahren einbringen sollen. Viel Zeit bleibt dem Gesetzgeber nicht mehr, die in der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken geforderten schärferen Maßnahmen umzusetzen. Bis Sommer muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

    Positiv bewerten vzbv und Justizministerin auch die Bemühungen der Branche um Selbstregulierung. Zypries betonte in diesem Zusammenhang die Eigenverantwortung der Wirtschaft. "Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden." Sie begrüßte den Vorstoß der Callcenter-Branche, eine zentrale Beschwerdestelle einzurichten. (vbr/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/89791
     
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