Rücküberweisen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von HushiHush, 9. März 2007 .

  1. 9. März 2007
    Hallo,

    ich habe mal eine allgemeine Frage.

    Wenn ich einen Betrag per Online Banking überweise ist es dann prinzipiell möglich diesen Betrag wiederzukrriegen sagen wir mal in einem Betrugsfall o.ä. Ich habe schon mit mehreren darüber Diskutiert und die einen meinen Ja, die anderen Nein.

    Ich denke es müsste möglich sein, wäre sonst für Betrüger auch ziemlich einfach oder ?

    Gruß
     
  2. 9. März 2007
    AW: Rücküberweisen?

    Bei einer Onlineüberweisung ist es nicht möglich... ist jedenfalls bei der Stadtsparkasse so.

    ggf. Fragst du deinen Kundenberater bei der zuständigen Kasse.
     
  3. 9. März 2007
    AW: Rücküberweisen?

    soweit ich weiss kann man das innerhalb einer frist - ich meine es wären 6 wochen - durch seine hausbank veranlassen....das geht übrigens auch wenn jemand von deinem konto abbucht...
     
  4. 9. März 2007
    AW: Rücküberweisen?


    Das ist falsch. Das geht nur beim Lastschrifteinzugsverfahren.


    @HushiHush

    Bei Überweisungen egal ob Online oder in der Zweigstelle hast du allerhöchstens zwei Tage Zeit den Betrag zurückzuholen. Am ersten Tag kann deine Bank den Auftrag jederzeit stornieren, am zweiten Tag könnte sie durch einen Überweisungsrückruf veranlassen, dass das Geld zurücküberwiesen wird. Ist das Geld allerdings einmal auf dem anderen Konto braucht die Empfängerbank zu der du überwiesen hast das Einverständnis des Kontoinhabers zur Rücküberweisung, dass du in diesem Fall wohl kaum kriegen wirst. Es hängt von der Überweisungsgeschwindigkeit aus. Fast alle Überweisungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen spätestens verbucht.

    Klar ist das für Betrüger einfach, einfach nix gegen Vorkasse kaufen und das Thema hat sich erledigt.
     
  5. 9. März 2007
    AW: Rücküberweisen?

    lol wo und was willst du denn heute noch kaufen, ohne vorkasse? und wenn´s bei ebay ist, und der betrag über 50 € ist, dann kannst du ja den käuferschutz in anspruch nehmen.
     
  6. 9. März 2007
    AW: Rücküberweisen?

    Ich habe doch nie behauptet dass das möglich ist. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man dann mit dem Risiko leben muss. Also wo ist dein Problem? ;-)

    Das mit dem Käuferschutz bei E-Bay sollte eigentlich jedem bekannt sein.
     
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