#1 7. Februar 2006 Weiss jemand wie lang die Frist zur Verjährung von Raubkopien ist? Ich habe ausgiebig gegoogelt aber nix vernünftiges gefunden.. Würde mich interessieren, denn dann bräuchten sich eventuelle Raubkopiere keine Sorgen mehr über MP3s und Filmchen aus früheren Zeiten machen, die vielleicht noch im Schrank liegen... + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Februar 2006 ich glaube man kann es mit den Copyrigths vergleichen. Ich glaube für Musik bei 20-30Jahre?! + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Februar 2006 Hab das gleiche gefunden, muss also wohl stimmen wenn das schon 2 haben. Naja, aber ich denke mal wenn ich dann so knapp 70 bin, wird das mich auch nicht mehr interessieren, bzw. ich werde alle meine Raubkopen nicht mehr abspielen können weil's bestimmt schon längst wieder ein neues Format gibt ^^! + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Februar 2006 Sicher das man die Straftat des Kopierens mir der Dauer des Copyright vergleichen kann? Das sind doch zwei verschieden Dinge! Hab eben im Gulli-Board was von 3 Jahren gelesen, allerdings wars nicht nähr erläutert oder mit irgendwelchen Quellen verbunden... In welchem Gesetzestext könnte man sowas nachlesen? + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Februar 2006 man könnte doch einfach mal einen bekannten frage der polizist ist...schadet doch net muss man ja net sagen das man saugt so ganz geschickt ins gespräch einbringen + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. Februar 2006 Aber Polizisten kennen sich doch nicht mit so speziellen Sachen wie Verjährungsfristen von bestimmten Delikten aus. Das sind doch Angelegenheiten für Anwälte und Richter... "Normale" Polizisten sind ja auch nicht unbedingt immer bei Hausdurchsuchungen beteiligt, das sind dann meist welche vom BKA. Haben wir denn hier niemanden der Jura studiert ??? =) + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. Februar 2006 Quelle: eRecht24.de Viel Spaß Vllt. Hilfts ja mfg cheatfabi + Multi-Zitat Zitieren
#9 7. Februar 2006 Damit hast du mir gerade eine große Hoffnung genommen... :baby: Bezieht sich die Kenntniserlangung auf die Staatsanwaltschaft? Muss wohl, mir fällt keine andere Möglichkeit ein... In der bekannten Kinowerbung "werden Raubkopierer mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft". Gilt da dieselbe Regelung? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass es da auch 30 Jahre sein sollen... + Multi-Zitat Zitieren
#11 7. Februar 2006 Weil "kleinere" Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung etc. nach wesentlich weniger Jahren verjähren. Hab ich jedenfalls damals in Recht in der Schule so gelernt... Edit: Das hab ich gerade ergoogelt. Ist zwar nicht auf unsere Thema bezogen, aber trotzdem interessant: Der Post ist ziemlich aktuell (20.01.2005) sollte also noch von Bedeutung sein... Ich denke mal dass wir bezogen auf unsere Thema, solange man der Kinowerbung glauben darf, mit 5 Jahren Verjährungsfrist rechnen sollten. + Multi-Zitat Zitieren
#12 7. Februar 2006 ja, aber der gepostete auszug bezieht sich ja auf urheberrecht allgemein... ausserdem muss man ja unterscheiden zwischen ansprüchen bei kenntnis und ansprüchen bei nichtkenntnis... EDIT: interessanter text, demnach könnten aber die 30 jahre nicht stimmen... edit2: oh, hast rechte, hab ich verpeilt... + Multi-Zitat Zitieren
#13 7. Februar 2006 Cheatfabis Auszug bezieht sich aufs Urheberrecht und wie lange die Geschädigten Ansprüche an den bösen Raubkopierer stellen können. Mein Auszug bezieht sich aber auf die Strafverfolgung in Verbindung mit Freiheitsentzug, d.h. ob der böse Raubkopierer für seine Vergehen auch in den Knast muss. Dabei ist die (Un-)Kenntnis glaube ich egal. + Multi-Zitat Zitieren