Schüler Bafög Frage EDIT

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Vic, 16. Mai 2010 .

Schlagworte:
  1. 16. Mai 2010
    Hallo,

    habe mich mal mit dem Schüler Bafög beschäftigt (Schüler-BAföG - Förderung von Schülern)

    und habe eine Passage gefunden, bei der ich mir nicht ganz sicher bin.
    Und zwar:
    So, nun habe ich auf BVG.de - Startseite (Berlin) den Weg von Zuhause zur Schule berechnet und der schnellste Weg ist 36 minuten.
    D.h. Pro Tag wären das 72 min x 3 / 60 = 3,6 h > 3h

    Heißt das jetzt, dass ich Anspruch hab, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, weil das jetzt nicht so lang ist, wenn ihr versteht was ich meine.
    Kennt sich da jemand aus?

    Danke für Hilfe,
    BW gibts bei hilfreichen Posts
     
  2. 16. Mai 2010
    AW: Schüler Bafög Frage

    Also zerflücken wir mal den Text:

    Das bedeutet, dass wenn du z.B Mo - Mi - Fr zu deiner Ausbildungsstätte fährst (Di - Do Schule) und du minimum 1 Stunde pro Hinweg brauchst.

    Bsp:
    -36 Min brauchst du vom weg von Zuhause - Ausbildungsstätte
    d.h. 36Min * 2 = 72 Min. Hin und zurück = keine 2 Stunden voll -> Nicht berechtigt

    Das bedeutet, wenn du aus der Bahn aussteigst rechnest du die 15 Minuten dazu ( es sei denn du läufst 2 Kilometer zur arbeitsstätte dann 30 Min.)

    also:
    72Min. + 15Min (Kilometerzuschlag ) = 87 Min = Keine 2 Stunden voll -> Nicht berechtigt

    versteht sich von selbst denke ich

    Wenn du z.B Gehbehindert bist o.Ä. steht dir das Schüler-BaföG auch zu.

    --------------------------
    Also so wie ich das verstanden habe steht es dir nicht zu. Es sei denn, du läufst 4 KM von der Bahn zur Ausbildungsstätte o.Ä. das weiss ich nicht.

    Hoffe konnte dir helfen.
     
  3. 16. Mai 2010
    AW: Schüler Bafög Frage

    Danke hast natürlich recht. bw hast du


    EDIT:

    Ein eigener Haushalt ist zudem in den oben beschriebenen Fällen erst dann gegeben, wenn dafür neben einer eigenen Wohnung auch entsprechend eigene Haushaltsutensilien vorhanden sind. Das Leben in einer WG wird im Regelfall als eigener Haushalt anerkannt, wohingegen ein möbliertes Zimmer oftmals nicht ausreicht, um ein eigenen Hausstand nachzuweisen.

    steht hier auch.
    Heißt das, dass wenn ich in einer WG lebe (sagen wir mit Freunden) ich Anspruch habe?
     
  4. 17. Mai 2010
    AW: Schüler Bafög Frage

    Als Mobiliar wird meines Wissens eine Küche, Bett usw gesehen. Das bedeutet du müsstest eigenständig sein. Dies wird ja auch oben eig gut erklärt. In einer WG bist du sozusagen Mitbewohner und nutzt die Haushaltsutensilien.
    Auch in der WG

    EDIT:
     
  5. 20. Mai 2010
    AW: Schüler Bafög Frage

    danke für deine hilfe.

    was heißt das jetzt in klartext nochmal?
    wenn ich in einer WG mit Freunden wohne, hab ich dann Anspruch auf Bafög?
    So wie ich das verstanden hab, ja?!
     
  6. 20. Mai 2010
    AW: Schüler Bafög Frage

    richtig
     
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