#1 16. Mai 2010 Hallo, habe mich mal mit dem Schüler Bafög beschäftigt (Schüler-BAföG - Förderung von Schülern) und habe eine Passage gefunden, bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Und zwar: So, nun habe ich auf BVG.de - Startseite (Berlin) den Weg von Zuhause zur Schule berechnet und der schnellste Weg ist 36 minuten. D.h. Pro Tag wären das 72 min x 3 / 60 = 3,6 h > 3h Heißt das jetzt, dass ich Anspruch hab, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, weil das jetzt nicht so lang ist, wenn ihr versteht was ich meine. Kennt sich da jemand aus? Danke für Hilfe, BW gibts bei hilfreichen Posts + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. Mai 2010 AW: Schüler Bafög Frage Also zerflücken wir mal den Text: Das bedeutet, dass wenn du z.B Mo - Mi - Fr zu deiner Ausbildungsstätte fährst (Di - Do Schule) und du minimum 1 Stunde pro Hinweg brauchst. Bsp: -36 Min brauchst du vom weg von Zuhause - Ausbildungsstätte d.h. 36Min * 2 = 72 Min. Hin und zurück = keine 2 Stunden voll -> Nicht berechtigt Das bedeutet, wenn du aus der Bahn aussteigst rechnest du die 15 Minuten dazu ( es sei denn du läufst 2 Kilometer zur arbeitsstätte dann 30 Min.) also: 72Min. + 15Min (Kilometerzuschlag ) = 87 Min = Keine 2 Stunden voll -> Nicht berechtigt versteht sich von selbst denke ich Wenn du z.B Gehbehindert bist o.Ä. steht dir das Schüler-BaföG auch zu. -------------------------- Also so wie ich das verstanden habe steht es dir nicht zu. Es sei denn, du läufst 4 KM von der Bahn zur Ausbildungsstätte o.Ä. das weiss ich nicht. Hoffe konnte dir helfen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. Mai 2010 AW: Schüler Bafög Frage Danke hast natürlich recht. bw hast du EDIT: Ein eigener Haushalt ist zudem in den oben beschriebenen Fällen erst dann gegeben, wenn dafür neben einer eigenen Wohnung auch entsprechend eigene Haushaltsutensilien vorhanden sind. Das Leben in einer WG wird im Regelfall als eigener Haushalt anerkannt, wohingegen ein möbliertes Zimmer oftmals nicht ausreicht, um ein eigenen Hausstand nachzuweisen. steht hier auch. Heißt das, dass wenn ich in einer WG lebe (sagen wir mit Freunden) ich Anspruch habe? + Multi-Zitat Zitieren
#4 17. Mai 2010 AW: Schüler Bafög Frage Als Mobiliar wird meines Wissens eine Küche, Bett usw gesehen. Das bedeutet du müsstest eigenständig sein. Dies wird ja auch oben eig gut erklärt. In einer WG bist du sozusagen Mitbewohner und nutzt die Haushaltsutensilien. Auch in der WG EDIT: + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. Mai 2010 AW: Schüler Bafög Frage danke für deine hilfe. was heißt das jetzt in klartext nochmal? wenn ich in einer WG mit Freunden wohne, hab ich dann Anspruch auf Bafög? So wie ich das verstanden hab, ja?! + Multi-Zitat Zitieren