#1 15. September 2011 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 Hallo, ich habe vor mir demnächst 3 Ratten zuzulegen. Jetzt ist es so, das "seriöse" Rattenhalter die Tiere nur per Schutzvertrag abgeben. Sobald man sich den Vertrag aber durchliest denkt man > {img-src: //www.drum-world.com/smilies/wtf.gif} Dort stehen dann Klauseln wie z.B. - Bei Vertragsbruch 1000€ Strafe - Jederzeit unangekündigter Besuch (Allein diese Klausel ist doch unwirksam? Ich muss doch niemanden reinlassen^^ Nichtmal mein Vermieter darf rein wann er will ) Kennt sich vielleicht jemand ein wenig mit Vertragsrecht aus & könnte kurz über den Vertrag schauen? No File | www.xup.in Ich hab da meine Bedenken diesen Vertrag zu Unterschreiben. :angry: Laufen bei Frag-einen-Anwalt.de kompetente Leute rum die meine Frage beantworten könnten?^^ Beste Grüße Beef + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. September 2011 AW: Schutzvertrag rechtlich wirksam? ich kann dir für Rechtsberatung diese beiden Seiten empfehlen: http://www.juraforum.de/forum/ und http://forum.jurathek.de/ Da sind Anwälte und Rechtspfleger on die dir gerne weiterhelfen. Greetz SpectrumX + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. September 2011 AW: Schutzvertrag rechtlich wirksam? Danke! Hab dort auch mal nen Thread eröffnet. Bw dafür ist raus, hast was gut bei mir. + Multi-Zitat Zitieren