Schwarzarbeit?

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von RayDox, 16. Januar 2008 .

Schlagworte:
  1. 16. Januar 2008
    Hey,

    ich wusste nicht genau wo ich das Thema eröffnen sollte, aber ich denke hier passt es am Besten.

    Ich bin 15 (bald 16) und wollte mir einen Webspace mit .de-Domain usw. zulegen, wo ich eine HP draufspiele, auf der ich meine Designs anbiete & die Referenzen usw., wisst schon was ich meine.

    Nun zur Frage:

    Ist es legal Webdesigns anzubieten ohne meine Seite als Gewerbe anzumelden? Oder gilt das als Schwarzarbeit, und ich mache mich damit strafbar?

    Über eine Antwort wäre ich glücklich.

    MfG
     
  2. 16. Januar 2008
    AW: Schwarzarbeit?

    meiner meinung nach brauchste nen gewerbeschein um selbst rechnungen schreiben zu dürfen... ansonsten dürftest du anderen sowas nich verkaufen und wäre illegal!
    und wenn du dann noch n einkommen von mehr als 400€/monat (sehr unwahrscheinlich denk ich mal xD) hast muss das versteuert werden..
     
  3. 16. Januar 2008
    AW: Schwarzarbeit?

    Kann ich mit 15/16 Jahren schon so einen Gewerbeschein beantragen?

    Wieviel bekommt man denn für ein "gutes" Design?

    MfG
     
  4. 16. Januar 2008
    AW: Schwarzarbeit?

    Wieviel du für ein Design bekommst, hängt von dem Design, deinen Referenzen und deiner Erfahrung ab.
    Son Design kann 10 € kosten oder auch 1000 €.

    Einen Gewerbeschein würde ich in deinem Alter nicht anmelden. Melde dich beim Finanzamt lieber als Freiberufler an.


    Spoiler
    Freiberufler oder Gewerbe?

    „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“ Partnerschaftsgesellschaftsgesetz § 1 Abs. 2

    Jeder Unternehmer, der eine andere selbständige Tätigkeit als die i.S.d. § 18 EStG gesetzlich geregelte ausführt, ist ein Gewerbetreibender und damit gewerbesteuerpflichtig. Letztendlich entscheidet das Finanzamt anhand Ihrer eingereichten Tätigkeitsbeschreibung, zu welcher Sparte Sie gehören. Für Freiberufler gilt:

    * Es ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich
    * Sie zahlen keine Gewerbesteuer
    * Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
    * Es besteht die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft


    Noch ein paar gute Links:

    Allianz deutscher Designer e.V.

    Mit 16 Inhaber einer Webdesignagentur?

    EStG §18
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.