Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von stylezzzz, 29. Oktober 2012 .

  1. 29. Oktober 2012
    Hallo liebe Raid-Rusher,

    vor ein paar Tagen hat mich mein Kumpel nach Hause gefahren, der jedoch keinen Führerschein hatte, ich besaß ihn jedoch. Der Vater hatte ihm die Schlüssel gegeben und er ist auch gefahren. Ich wusste das er keinen Führerschein hat, aber ich kann ihm ja schlecht was verbieten er ist 18 Jahre und sein Vater hat die Schlüssel ihm überreicht. Auf jeden Fall sind wir dann von der Polizei angehalten worden. Ihn haben sie nach Hause gefahren und ich bin mit dem Auto hinterher. Jetzt muss ich eine Aussage morgen machen.

    Was droht mir im schlimmsten Fall?
     
  2. 29. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren

    Sicher nichts? Obwohl ich einen Führerschein habe und als Beifahrer Bescheid wusste, dass er ohne Führerschein fährt.
     
  3. 29. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren

    Ist nicht dein auto, von daher hast ihm gegenüber keine pflichte odersonstwas.

    Der vater könnte noch n einlauf bekommen, weil er ihm die keys gegeben hat
     
  4. 29. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Ja das Dumme ist, dass der Kumpel behauptet der Vater hat mir das Auto anvertraut, aber von dem weiß ich rein gar nichts. Der Vater und der Kumpel hat zu mir kein Wort darüber gesagt wer fahren wird, mein Kumpel hatte die Schlüssel und ist einfach gefahren. Ihr seid euch sicher dass ich keine Schuld trage? Ich könnte ihn ja abhalten vom Fahren, weil ich ja wusste dass er keinen Schein hat.
     
  5. 29. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Das würde ich bei deiner Aussage zb nicht erwähnen. ^^ Ansonsten bist du aus der Sache raus. Kenn die Gesetzeslage bezüglich deines Einwandes nicht, aber schlauer wäre es einfach den Mund zu halten.Der hat Vater, welcher der Besitzer der Fahrzeuges ist, hat wissentlich seinem Kind ohne Führerschein den Autoschlüssel gegeben. Besitzer und Fahrer sind fällig.
     
  6. 29. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Scheint ja ein guter Kumpel zu sein.
    Sag du wusstest von nichts und fertig.
     
  7. 30. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Genau so ist es. Kannst dich ja nochmal mit dem Kumpel kurzschließen, so dass du schonmal weißt, was er bei der Polizei genau gesagt hat. Ob er dich i-wie belastet hat oder nicht.
    Das solltest du in Erfahrung bringen, denn vor Gericht wird dir der Richter schon eine Falle stellen mit seiner Fragerei! Dann solltest du auf der Hut sein! Nicht dass du dann am Ende deinen Führerschein loswirst......
     
  8. 30. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Geh nichtmal dahin und Absprechen brauchst auch nix,lass den Typen solang in Ruhe .
    Grundsätzlich nie auf solche Vorladungen gehen,egal für was. Denn diese SItzungen sind nur dazu da,um dir die Wörter im Mund zu verdrehen und dich von allen Seiten verunsichern,bis du dich verplapperst und die es dann noch Schriftlich haben.
    Egal was gegen dich läuft,alle Vorladungen von Polizei ignorieren und erst Aktiv werden,wenn eine Strafanzeige im Briefkasten liegt .Und dann erst musst aktiv werden und Anwalt einschalten,und weil du garnix gesagt hast bis dahin,kann der Anwalt dich ganz locker rausboxen,weil er auch die Aussage von deinem Kumpel in der Hand hält und mit dir in Ruhe was passendes zusammenreimen kann.
    Bei der Vorladung würden die dich verarschen so oft es geht mit ANgeblichen AUssagen von deinem Kumpel bis über Zeugen die es garnicht gibt und sowas .
    Und das alles gibt es dann nicht,wenn der Anwalt die Akte mit der Wirklichen Aussage von deinem Kumpel hat.

    Was der und sein Vater gegen dich ausheckt is völlig Wurst,dem Alten seine Aussage zieht eh nicht,da ein Papa immer seinen eigenen Sohn bei Seite stehen würde wenn was ist.

    Dir wird garnix passieren,du bist einfach eingestiegen und wusstest nicht,daß er kein Führerschein hat .

    Glaub niemals,daß dir bei Solchen Vorladungen irgendeine Strafe erspart bleibt danach,wenns wirklich einen Grund gibt dich anzuzeigen. Egal wie Lieb und Koorperativ du bist,du kriegst immer das Messer von dene hinten rein am ende,merk dir das .

    Ich selber bin ganz Früher auch oft mit Kumpels ins Auto gestiegen ,die keine Pappe hatten,aber für jeden war es selbstverständlich,daß der Fahrer es auf seine Kappe nimmt,wenn was ist und wir,die Beifahrer einfach nix sagen und nix wissen.
    Wer sich ein cooles Image in seinen Kreisen verdienen will egal bei was,muss auch alleine mit den Risiken und den Konsequenzen leben können wenn was passiert. Wenn mans nicht kann und es trotzdem tut,dann hat man sein Image auch nicht verdient.
     
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  9. 30. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Da es nicht dein PKW ist, kann Dir auch nichts blühen. Anders ist es, wenn Du der Halter bist...
     
  10. 30. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Der beste Tipp hier war immer noch, nicht zur polizeilichen Vorladung zu gehen.

    Du bist nicht verpflichtet zu polizeilichen Vorladungen zu erscheinen. Einfach anrufen, absagen und das Ganze ist für dich erledigt.

    Könnte höchstens nochmal etwas vom Gericht kommen, da müsstest du dann erscheinen, aber auch nur in diesem Fall.
     
  11. 31. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Doch ich bin verpflichtet, da ich nur ein Zeuge bin. Ich habe gestern mit einem Anwalt gesprochen.
     
  12. 31. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Dann such dir lieber mal einen neuen Anwalt,würd ich sagen.
     
  13. 31. Oktober 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Wenn er bei der Polizei nichts aussagt, bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft und dort muss er eine Aussage tätigen.
    @stylezzzz: Was sagte denn der Anwalt bezüglich dem Mitfahren, obwohl du wusstest das er keinen Fs besitzt? Können die dich dafür in irgendeiner Art belangen?
     
  14. 31. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2012
    AW: Schwarzfahren - Beifahrer mit Führerschein

    Genau,erst da soll er erst aktiv werden und vorher nicht und bestimmt nicht alleine.
    Hab ich weiter oben übrigens auch geschrieben. Und wenn er wirklich bei nem Anwalt gewesen wär ,dann würde ihm der Anwalt als allerletztes sagen,daß er dahin gehen muss und sein Mandant sich noch schön verplappert,damit der Anwalt es noch extra schwerer hat danach .
    Man wird als Zeuge dort eingeladen,aber man kommt da schneller als Mittäter wieder raus als ein Lieb ist.Auch Zeugen haben ein Recht sich zu schützen in dem sie einfach keine Aussage machen um sich entweder nicht selbst zu belasten oder weil sie 100% Unschuldig sind,aber genau wissen daß A.C. von Natur aus A.B. sind und aus nem Unschuldigen Zeugen,schnell mal ein Mittäter wird.
    Der hat bestimmt nur die Bullen direkt angerufen und die haben ihm am Telefon vollgelabert,daß er kommen muss ,hab ich das Gefühl.

    Aber was solls,villeicht ist es auch besser so,daß er jetzt nur wegen was leichten mal bei den Cops ins Fettnäpchen tritt,damit er selber für die Zukunft lernt,daß es die T-Shirts mit den 4 Buchstaben nicht umsonst auf der Welt gibt.
     
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