Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. Oktober 2006 .

  1. 4. Oktober 2006
    Das erste Urteil gegen einen schwedischen Filesharer wurde nach einem Berufungsverfahren aufgehoben. Umgerechnet 1700 Euro hätte der Mann nach dem ersten Urteil zahlen müssen, nun folgte der Freispruch im Berufungsverfahren. Die Kläger hätten keinen Upload nachweisen können, so das Gericht.

    Aus dem erhofften Präzedenzfall ist damit in doppelter Hinsicht nichts geworden: schon im ersten Urteil gegen den Filesharer, der den schwedischen Film "Hip Hip Hora" auf seine Platte speicherte, wurde "nur" eine Geldstrafe verhängt: damit wurde die Tat als nicht schwerwiegend genug betrachtet, damit beispielsweise Hausdurchsuchungen berechtigt wären.

    Doch auch die abschreckende Wirkung durch die Geldstrafe dürfte nun vorerst verpufft sein. Das Gericht entschied, die klagende Partei habe nicht beweisen können, dass tatsächlich ein Upload von der Platte des Filesharers erfolgt sei. Das Ergebnis: Freispruch.

    Es sei laut der Staatsanwältin Chatrine Rudström

    "...schwer, die Konsequenzen dieses Urteils vorauszusagen. Ich dachte, wir hätten, was wir brauchen, ohne eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einebei dieser Sorte von Rechtsverstoß anzuordnen."

    Die Strategie Henrik Pontens von den Piraterieverfolgern Antipiratbyran ist damit ebenfalls vorläufig geplatzt: Ponten behauptete, der nun freigesprochene Angeklagte habe tatsächlich 27 Filme geshared, mit der Anklage wegen eines einzelnen Films teste man nur die legalen Möglichkeiten aus. Falls nur eine Geldstrafe erfolge, werde man in Zukunft wegen mehr Filmen Anzeige erheben.

    Nun scheint aber nicht die Zahl der Filme die entscheidende Rolle zu spielen, sondern der Beweis erfolgter Uploads.

    "Es ist offensichtlich gut, dass das Gericht sorgfältig mit den Beweisen ist, und es ist wichtig, dass die untergeordneten Gerichte dies einsehen. Aber das Urteil bedeutet in Wirklichkeit nicht viel für Filesharing als solches. Und unser zentraler Punkt bleibt, dass es absurd ist, wenn jemand überhaupt vor Gericht kommt, weil er anderen Kultur zur Verfügung stellt."

    So die Stellungnahme Christian Engströms von der schwedischen Piratenpartei.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 5. Oktober 2006
    AW: Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen

    löl xD
    die masse ist nicht wichtig sondern der nachweiß des uploads xDD?

    leecher sind ja damit dort fein raus^^
    denen könnte man ja dann wirklich garnix nachweißen.

    ich bin mal dafür das hier bei uns die leute auch langsam ein wenig umdenken
     
  3. 6. Oktober 2006
    AW: Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen

    bei p2p ist man automatisch wenn man Leecher ist auch Upper.
     
  4. 6. Oktober 2006
    AW: Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen

    ja lol ist doch mal hamma ^^
    dann machen wir es mal so...wir upper ziehn nach afganistan (hoffentlich gibbet da kein bomben wetter)
    uppen auf afganische server und die in deutschland können davon leechen und keiner bekommt anschiess hihi wie geil...lang lebe das stgb =)
     
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