#1 7. Oktober 2006 Beweise der Kläger nicht anerkannt Im bisher einzigen schwedischen Fall einer Verurteilung wegen illegalen Dateitausches hob ein Berufungsgericht das Urteil auf, wie die schwedische Zeitung The Local berichtet. Dem 29-jährigen bleibt damit die Zahlung einer Strafgebühr in Höhe von 16.000 schwedischen Kronen - das entspricht etwa 1.640 Euro - erspart. Das Gericht erster Instanz hatte den Angeklagten für schuldig befunden, den schwedischen Film "Hip Hip Hora" auf seinem Computer illegal zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Wegen der Geringfügigkeit der Schuld - es ging nur um eine einzige Filmdatei - und weil der Angeklagt aus seinem Verhalten keinen Profit gezogen hat, verurteilte ihn das Gericht lediglich zu einer Geldstrafe und nicht zu einer Gefängnisstrafe. Das Berufungsgericht hob jetzt das Urteil aus Mangel an Beweisen wieder auf, so The Local. In einer ersten Reaktion äußerte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Chatrine Rudström, zurückhaltend: "Die Folgen dieses Urteils sind schwierig einzuschätzen. Ich war davon ausgegangen, dass wir den Beweis auch ohne Hausdurchsuchung führen könnten. Nach geltender Rechtslage kommt eine Hausdurchsuchung in solchen Fällen nicht in Frage." Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei begrüßte das Urteil: "Offensichtlich geht das Berufungsgericht vorsichtiger mit der Beweislage um als die unteren Gerichte. Das sollten diese sich zu Herzen nehmen." Allzu viel Bedeutung sollte man dem Freispruch allerdings nicht beimessen, so Engström weiter. Schließlich "sagt das Urteil nicht viel zu Filesharing im Allgemeinen. Unserer Meinung nach ist es schlicht absurd, jemanden dafür vor Gericht zu stellen, dass er anderen Kultur zugängig macht." Quelle: golem.de
#2 7. Oktober 2006 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Schwedisches Berufungsgericht spricht Filesharer frei gibt es schon in "Szene & Warez News/Talk": Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen