Schwere Körperverletzung ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Fedja, 29. Juli 2013 .

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  1. 29. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2013
    Abend RRler,

    angenommen Mitarbeiter A hat eine neue Arbeitsstelle, jedoch hatte er paar diskrepanzen mit Mitarbeiter B. (Auf der alten Firma)

    Mitarbeiter A schlug auf den Mitarbeiter B mit einem EDV-Gerät 6 mal zu.
    Bild

    Mitarbeiter B hat eine gebrochene Nase und 2 blaue Augen so wie das Gesicht ist angeschwollen.

    Was kommt auf den Mitarbeiter A zu ? (Er ist nicht polizeilich vermerkt. Stand noch nie für irgendwelche Straftaten vor Gericht.)



    gruß
    Fedja
     
  2. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Anzeige wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung.
    Geldstrafe + Sozis würd ich sagen, da ersttäter.

    Außer der Typ trägt bleibende Schäden davon, dann wirds viel kritischer.
     
  3. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    ie lief das ab, wenn das ganze berechtigt war, du zb notwehr nachweisen kannst wird dir ja auch nichts passieren evtl hats auch keiner gesehn und du kannst den andern einschüchtern wird ja auch nichts passieren, kommt immer auf den fall drauf an. btw wurde der scanner beschädigt?
     
  4. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Ist zwar nur Halbwissen, aber ich mal gehört, dass es schwere Körperverletzung ist, sobald ne Waffe, also z.b. ein EDV-Gerät, im Spiel war.

    Mit was für nem Gerät hast du Mitarbeiter A denn vermöbelt?

    Mfg
     
  5. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Das wäre gefährliche Körperverletzung, nicht zu verwechseln mit schwerer.
     
  6. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Gefährliche Körperverletzung:

    Gefährliches Werkzeug:

    Das kann ich aber nicht beurteilen.
     
  7. 29. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Hättest du ihn nicht einfach nach seinem Preis fragen können? Man muss nicht alles mit der neusten Technik machen. Und spätestens als das Gerät beim zweiten Schlag nicht funktioniert hat... also echt
     
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  8. 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Er hat auch ne gewisse Verantwortung gegenüber seinem Arbeitgeber. Da kann man nach 2 gescheiterten Versuchen nicht einfach aufgeben.

    Mfg
     
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  9. 30. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Schwere Körperverletzung ist es nicht. (226 StGb.)
    Angezeigt werden wird er für Gefährliche Körperverletzung (224 StGb)
    Jeder Gegenstand zählt in dem Bezug (und auch wenn jemand mit nem Kollegen zsm jemanden vermöbelt)

    Sollte allerdings das Riechvermögen dauerhaft im Eimer sein, könnte er noch für 226 Ärger bekommen.
    (unwahrscheinlich)

    6x zuschlagen klingt vor Gericht nicht cool btw ^^
     
  10. 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    wieso schreibst du dann dein halbwissen hier rein?
    es ist übrigens wirklich gefährliches halbwissen...


    rein strafrechtlich betrachtet ist das eine gefährliche körperverletzung
    wenn er durch den angriff einen dauerhaften schaden davonträgt, ists ne schwere


    was für eine strafe der täter erhält ist von dem richter abhängig. in nrw sind die strafen im vergleich zu bayern sehr lasch

    .. aber mal ehrlich, wer seine aggressionen nicht im griff hat und einen anderen mit so einem dicken ding verkloppt, ist ja gefährlich :shock:
     
  11. 30. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    ist "nur" ne gefährliche körperverletzung. Da er n Gegenstand zum schlagen genommen hat und es ne lebensgefährliche Behandlung war. (schläge gegen den Kopf)

    zur schweren müsste er daurrhaft entstellt worden sein, wo z.b. nur mehrere operationen den schaden richten würden.

    weiterhin ist riechen nicht einmal erfasst, was ich auch ziemlich finde.

    sehvermögrn, gehöt auf beiden ohren oder sprachfähigkeit sowir fortpflanzungsfähigkeit und dir fähigkeut kinder zu gebähren.

    natürlich auch den verlust von extremitäten


    sozialstunden oder Geldstrafe. zusätzlich vllt zivilrechtliche Schritte seitens der gegenseite
     
  12. 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Daher schrieb ich auch "unwahrscheinlich". Nur bei einem Typen, der mit nem EDV(sic!)Gerät dem anderen die Nase plättet...wer weiß was da alles operiert werden muss :-D

    Ich werd unserm prof den Fall auf jeden für die nächste Strafrechts-Klausur vorschlagen :-D
     
  13. 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    sag deinem alten arbeitsgeber er soll die F734 Terminals endlich austauschen, die sind schon seit jahren obsolet und laufen mit dos aber zum knüppeln taugen die wohl noch was^^ hahahaha

    Zum Thema:
    Da du sowieso angezeigt wurdest (denke ich zumindest) brauchst du nen Anwalt.. der wird dir zu 100% sagen, was dir blühen kann.. auf die ganzen Antworten hier im Forum würde ich mich zumindest nicht verlassen

    Ich persönlich glaube, dass es Strafe + Sozialstunden geben wird
     
  14. 30. Juli 2013
    AW: Schwere Körperverletzung ?

    Viel mehr Gedanken würde ich mir nach so einem Vorfall über mein polizeiliches Führungszeugnis machen, dich wird niemand mehr einstellen, im Falle eines Schuldspruchs, darüber solltest du dir im Klaren sein.
     
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