Sonderkündigungsrecht: Ummeldebescheinigung vorweisen

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von >AZRAEL<, 29. Mai 2012 .

  1. 29. Mai 2012
    Hallo Leute,

    Ich weiß, dass ich bei Unitymedia ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn ich irgendwo hinziehe wo keine Unitymedia-Produkte zur Verfügung stehen. Jetzt das Problem:

    Unitymedia erwartet von mir, dass ich eine Ummeldebescheinigung vorweise. Jedoch bin ich vor einem Jahr schon umgezogen(hab die Unitymedia-Adresse aktualisiert) und hab mich nicht umgemeldet. Das hieße ja, dass wenn ich mich ummelde vermutlich die alte Adresse und die neue Adresse (dort wo die Produkte net verfügbar sind) auf der Bescheinigung stehen oder?

    Sollte ich mich also am besten zweimal ummelden, auf die aktuelle und dann auf die neue (ab 1.8) ? Oder ist das egal?

    Ich hoffe ihr versteht das problem.

    Grüße

    Ps: ummelden=GEZ -_-
     
  2. 1. Juni 2012
    AW: Sonderkündigungsrecht

    Hi,

    ich würde mich dirket von der einen(ursprung) auf die andere (neue) Ummelden. Das machste ja normalerweise auf der Stadtverwaltung.
    Mit der GEZ hat das nicht unbedingt was zu tun!

    Cu
    Death-Punk
     
  3. 2. Juni 2012
    AW: Sonderkündigungsrecht

    Die GEZ erhält aber von Einwohnermeldeämtern nen Bescheid dass sich da jemand gemeldet hat ;-)

    Ist aber auch egal, machs einfach, die Briefe von der GEZ stumpf ignorieren iwann schicken die keine mehr.
     
  4. 3. Juni 2012
    AW: Sonderkündigungsrecht

    Nicht nur von den Ämtern sondern auch von eBay und Co. Und es werden 3 Briefe von der GEZ kommen danach ist ruhe.
     
  5. 3. Juni 2012
    AW: Sonderkündigungsrecht

    Das mit den 3 Briefen zur GEZ kann ich bestätigen.

    Wegen Umziehen ist es so dass Du verpflichtet bist Dich nach dem Umzug umgehend umzumelden. Meist sind die Beamten da nicht so sensibel, aber hab es bei einem Freund schon erlebt dass ne Geldstrafe ausgesprochen wurde.
     
  6. 7. Juni 2012
    AW: Sonderkündigungsrecht: Ummeldebescheinigung vorweisen

    Hatte das gleiche mit Kabel Deutschland.
    Ich musste aber keine Ummeldebescheinigung einreichen. Es hat eine Kopie der ersten und der letzten Seite des Mietvertrags gereicht, aus der ersichtlich ist, wann ich wohin umziehen.
     
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