SonyBMG: Nie wieder Rootkits auf Audio-CDs

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 20. Dezember 2006 .

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  1. 20. Dezember 2006
    Mit der Staatsanwaltschaft in Texas hat sich SonyBMG geeinigt. Das Label vertrieb letztes Jahr CDs mit einem Kopierschutz, der Rootkit-Techniken einsetzte, um sich unbemerkt im System zu installieren. Schwere Auflagen werden nun fällig - die nicht nur in Texas Anwendung finden dürften. Das Thema "Rootkits auf Audio-CDs" ist damit für SonyBMG gestorben.

    Sony BMG ist es in Zukunft verboten, Software auf Audio-CDs zu vertreiben, die sich in irgendeiner Form vor dem System oder dem Anwender versteckt. Jegliche Software muss sich leicht und vollständig wieder deinstallieren lassen: unter Windows ist dafür zwingend der Eintrag in der "Installierte Software"-Liste vorgeschrieben.

    Komplett verboten ist die zukünftige Verwendung von XCP- oder MediaMax-DRM. Lagerbestände von MediaMax-CDs müssen vernichtet werden. Darüber hinaus wird Sony dazu verpflichtet, ein Jahr lang jeder CD mit DRM ein Beiblatt beizulegen, auf dem die Software, ihre Einschränkungen und die Lizenzbedingungen aufgeführt sind. Jedes DRM muss den User vor der Installation informieren, lehnt der Nutzer die Installation ab, darf die Software keine Files oder Daten auf den Rechner schreiben.

    Weiterhin darf SonyBMG in seinen Lizenzbestimmungen keine Haftungsausschlüsse geltend machen, die dem Nutzer die Möglichkeit nehmen, Schadenersatzforderungen zu stellen, sollten beim ordnungsgemäßen Gebrauch der CD Schäden entstehen. Von Rootkit-CDs betroffene Käufer sollen entschädigt werden. Dies beinhaltet den kostenlosen Umtausch der verseuchten CDs, schließt jedoch auch Reperaturkosten in Höhe von bis zu 175 Dollar ein, sollte das System des Kunden durch die Rootkit-CD Schaden genommen haben.

    Auf Phonehome-Funktionen muss Sony in Zukunft ebenso hinweisen wie auf Einschränkungen beispielsweise beim Transferieren von Audiofiles auf mobile Player. Ist letzteres nicht oder nur eingeschränkt möglich, muss bereits auf der CD-Hülle darauf hingewiesen werden.

    Darüber hinaus wurde Sony BMG zur umfassenden Aufklärung der Kunden verpflichtet. Dazu muss der Konzern eine vier Seiten lange Liste von Adwords bei Google, Yahoo und MSN buchen, für die anschließend Hinweise auf das Entschädigungsprogramm angezeigt werden.

    Verfahrenskosten von pauschal 750.000 Dollar muss SonyBMG darüberhinaus an den Staat Texas entrichten. Eine Berufung ist nicht zugelassen.


    quelle: gulli untergrund news
     
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