StA Düsseldorf: Verfahren gegen Filesharer wegen geringer Schuld eingestellt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 19. Juni 2006 .

  1. 19. Juni 2006
    Die Relationen werden etwas klarer gerückt: während die IFPI der Ansicht ist, pro gesharetem Song 10.000 Euro Schadenersatz geltend machen zu können, ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf anderer Meinung. 1.042 über BearShare angebotene Files entsprächen nach IFPI-Mathematik knappen zehneinhalb Millionen Euro. Die StA hingegen konstatierte "geringe Schuld" und stellte das Verfahren ein.

    Das Verfahren gegen den Filesharer wurde gemäß §153 I StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Davon unbetroffen bleibt indessen die Möglichkeit der Zivilklage, die erwartungsgemäß auch ergriffen wurde. Statt der 10.000 Euro pro Song begab sich die klagende Partei in niedrigere, wenngleich nach wie vor hahnebüchene Schadensersatzforderungen: mit insgesamt 6.000 Euro will man sich die Anzeige versilbern.


    Dennoch setzt die Einstellung des Strafverfahrens ein positives Zeichen: Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro Song als angemessen angesehen.

    Das Verfahren gegen den Bearshare-Nutzer ist auch in Bezug auf die Ermittlungen der IFPI beachtenswert: während offiziell nur eine Razzia unter eDonkey-Nutzern bekanntgegeben wurde, in der insgesamt gegen 3.500 Personen Anzeige erstattet wurde, ist im selben Zeitraum offenbar auch das Gnutella-Netz überwacht worden.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 19. Juni 2006
    hehe geil0^^
    ist doch klarr das bei der masse an illigalen usern es soviele anzeigen gibt das es sich nicht mehr lohnt sie zu verfolgen

    da müssten wir ja die ganzen arbeitslosen deutschlands zusammen nochmal dazunehmen als polizisten und richter um das zu schaffen^^

    finde es gut das sie gnade vor recht gelten lassen^^
     
  3. 19. Juni 2006
    ich hab da mal 2 fragen: erstens wieso sin denn 1042 gesharete songs "geringe schuld"? und wer glaubt denn bitte dass er otto normalverbraucher 10.000 pro song aus den taschen ziehen kann??
     
  4. 19. Juni 2006
    10.000 ist natürlich hoch (ist auch zu viel) aber beim filesharing kommt ja neben der Straftat downloaden noch das (meist unfreiwillige und ungewollte) freistellen der Songs dazu. Dadurch könn sich ja dann weiß Gott viele die Lieder ziehen.
     
  5. 19. Juni 2006
    lol xD
    1tens
    es gibt ne menge leute die diese zahl ganz leicht übersteigen^^
    2tens
    es wird keiner soviel aus den taschen zaubern können aber den firmen geht es nur um geld und sonst nix.
    das die mit sowas eine existenz zerstören ist denen wayne.
     
  6. 19. Juni 2006
    teilweise gehen die ja auch davon aus das derjenige der die shared die ja auch verkauft haben könnte. die einnahmen wollen die haben+das was sie nicht verkauft haben.und wenn man dann bedenkt 17 jahre 10000 mußte zahlen. die kriegen ihr geld. weil die haben bis an sein lebensende zeit immer zu pfänden bis sie ihr geld haben
     
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