Staatssekretär: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 2. Mai 2007 .

  1. 2. Mai 2007
    Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollte nach Aussagen eines Staatssekretärs mit seiner umstrittenen Dienstvorschrift aus dem Sommer 2005 dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur Ausspähung privater Computer geben, sagte Schilys ehemaliger Staatssekretär Lutz Diwell (SPD) gegenüber der taz. Diwell hatte im Sommer 2005 als Innen-Staatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell der Zeitung.
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    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister, andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchführt, was zu Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

    Zu der umstrittenen Dienstvorschrift Schilys betonte Diwell, der seit Ende 2005 Staatssekretär von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist, er habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags im Juli 2005 schriftlich über die neuen Möglichkeiten zur Internet-Beobachtung unterrichtet. Laut Diwell habe sich das Bundesamt für Verfassungsschutz an das Innenministerium gewandt und eine Erweiterung der Dienstvorschrift über die zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel angeregt. Dabei sei es um die "offensive Beobachtung des Internets" gegangen.

    Gegenüber der taz wollte der Verfassungsschutz sich nun nicht weiter dazu äußern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Möglicherweise habe Innenminister Wolfgang Schäuble auch erst im Februar dieses Jahres von den Praktiken des Verfassungsschutzes erfahren, meint die Zeitung.

    Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

    * Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog":http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/89115
     
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