Steuervorteil durch Mehrfachbeschäftigung möglich?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Red Panda, 21. Dezember 2012 .

  1. 21. Dezember 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Hallo liebe Steuergegner. Ich versuche übersichtlich meine Idee darzustellen ohne viele Worte zu verlieren. Fragt bitte nach fehlenden Informationen, da ich gar nicht recht weiß, wie ich es genau erklären soll.
    Code:
    Szenario 1: Brutto 2000EUR --> LstI --> Netto 1363,98
    
    Szenario 2: Brutto 1100EUR --> LstI --> Netto 850,07
     Brutto 900EUR --> LstVI--> Netto 606,78
     Gesamtnetto 1456,85
    Die Berechnung erfolgte unter Ausschluss der Kirchensteuer.
    Was man hier sieht ist, dass bei der Aufteilung auf zwei
    Arbeitgeber ein höheres Netto resultiert. Was passiert nun
    aber, wenn ich am Jahresende eine Lohnsteuererklärung ein-
    reiche? Bleibt mir der Bonus dann, oder komme ich dann auf
    dasselbe Ergebnis wie wenn ich das Gehalt statt von zwei
    Arbeitgebern wie in Szenario 1 von einem Arbeitgeber bekomme?

    Zusätzlich stieß ich bei der Boardsuche auf folgendes Zitat von chraischl.
    Quelle

    Ich nehme an, wenn ich bereits zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen
    nachgehe, so muss ich auch auf eine geringfügige Beschäftigung Sozialabgaben zahlen.
    Doch angenommen ich habe nur eine Beschäftigung oder der Arbeitgeber zahlt mir das
    Gehalt von der zweiten Firma zusammen mit seinem Gehalt aus, sodass es nach außen
    hin nicht nachvollziehbar ist, dass ich zwei Beschäftigungen nachgehe, dann kann
    man quasi nebenher noch 400EUR dazuverdienen. Dieses Extra wird aber auch spätestens
    mit der Lohnsteuererklärung wieder zunichte gemacht - oder?

    Ist es nicht vielleicht am sinnvollsten sich um den ganzen Kram gar nicht Gedanken zu machen und einfach am Jahresende eine Lohnsteuererklärung abzugeben? Ich kann mir vorstellen, dass man maximalen Gewinn ausschließlich durch die geschickte Abgabe der Lohnsteuererklärung erzielen kann, die Lohnsteuerklassen & Co beeinflussen das Gehalt ja nur auf monatlicher Basis, . . . ich warte jetzt erstmal auf euere Meinung ?(
     
  2. 22. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2012
    AW: Steuervorteil durch Mehrfachbeschäftigung möglich?

    Zur "Minijob"-Thematik:

    Vollkommen richtig, wird auch in der Praxis öfters gemacht, Brutto X von Firma 1 + 400 EUR Minijob von Firma 2 (gleicher Unternehmer jedoch verschiedene Firmen). So kann man mit weniger Bruttoaufwand auf das gewünschte Netto kommen....

    Also der Minjob (oder auch mehrere sofern sie gesamt unter 400 EUR bleiben) ist für den AN sowohl SV- als auch steuerfrei..

    Ab Januar sinds ja bekannlicherweise 450 EUR ....

    Gruß
     
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  3. 25. Dezember 2012
    AW: Steuervorteil durch Mehrfachbeschäftigung möglich?

    Fall1 :
    Bei Steuerklasse 1 ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch die entrichtete Lohnsteuer "abgegolten" , da du nicht gem. §46 (2) EStG verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.


    Fall 2:
    Allerdings bist du bei deiner 2. Fall-Konstruktion ein Fall des §46 (2) Nr. 2. Somit bist du verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben.
    Dort wird dann gerechnet:

    Einnahmen §8
    abzüglich Werbungskosten § 9 oder Pauschbetraug § 9a
    = Summe der Einkünfte ... usw...

    Sofern du lediglich den Pauschbetrag abziehst und keine höheren Werbungskosten hast, erreichst du lediglich eine größere Liquidität über das Jahr. Allerdings setzt das Finanzamt auch Vorauszahlungen fest, sofern du die dafür vorgesehen Grenzen überschreitest, um eben dieser Differenz durch die Steuerklassen entgegen zu wirken...


    Zu deiner 2. Frage: Wie schon beantwortet - ein Minijob ist stets möglich .
     
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