Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von die_zarte, 4. April 2007 .

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  1. 4. April 2007
    kennt sich jemand von euch mit den verjährungsfristen im schweizer (basel stadt) verkehrsrecht aus?
    geschwindigkeitsübertretung von 7 km/h begangen am 06.11.2005 (!), Übertretungsanzeige erstellt am 29.06.2006, Strafbefehl vom 24.01.2007, erhalten heute. Höhe insg. 190 CHF (war autobahn).

    ist das rechtens, dass die nach so langer zeit da noch was wollen?

    P.S: Die Daten und Zahlen sind KEINE Tippfehler
     
  2. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    Hi wohnst wohl bei mir in der nähe schön *GG

    Also den Strafbefehl bzw. die "Rechnung" bekommste natürlich auch nach so langer zeit noch! Ich nehme mal an du wohnst in DE und von daher kann es schon etwas dauern bis der bescheid rechtens bei dir ist. Bedenke mal in DE kanns ja schon mehre Monate dauern bis man die "Rechnung" bekommt.

    Wenn du in DE wohnst können die dich meines wissens kaum rechtlich belangen. Doch brauchste dann auch nie wieder in die schweiz einreisen *g

    Also wenn du hier in der nähe wohnst würde ich es bezahlen. Die Schweizer sind da sehr eigen.

    Habe dazu folgendes gefunden:

     
  3. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    was mich ausser der ewig langen zeit noch etwas stört is ...

    strafe 60 franken
    gerichtskosten usw. 130 franken

    hallo? gehts noch?
     
  4. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    Ja das ist leider so die schweizer haben 1. Ungeheure Strafen 2. Ist es schon verständlich das die Gerichtskosten sich auf 130 Franken belaufen!

    Ermitlung des Fahrzeughalters in DE(ich nehme es einfach mal an) nur per Gericht möglich wg. Datenschutz.

    Anwaltskosten usw. und natürlich hauen die da ganz gerne noch en batzen drauf damit geld in die staatskassen kommt. Machen die Deutschen auch so!
     
  5. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    also im deutschen recht wäre es glaub inzwischen verjährt
    zu schnell fahren ist ja keine straftat sondern nur ein delikt (vorallem bei solch kleinen überschreitungen)
    finde es ehrlichgesagt auch etwas übertrieben.
    aber wie die rechtslage in der schweiz ist weis ich nicht. ruf doch ma bei der rechtsauskunft an ;-)
    die wissen das mit sicherheit
     
  6. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    hast du eine rechtsschutzversicherung? die müsste die 130 SFR übernehmen denk ich
     
  7. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    nee tuns ned, des mitm zu schnell fahren is ja auch so, sag ich ja nix gegen, meine schuld, pech gehabt. aber dass des so ewig lange dauerte, des stört mich etwas, anwalt weiss scho bescheid, der hakt ma nach ob sich nen einspruch lohnt oder obs dann noch teuerer wird
     
  8. 4. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    Wenn du die Info hast wäre es schön wenn du die info kurz posten könntest interresiert mich dann doch. Bin vor 5 Monaten in Zürich geblitzt worden glaub ich und nach deiner geschichte kann da ja noch was kommen
     
  9. 5. April 2007
    AW: Strafbefehl wegen zu schnell fahren (schweiz)

    da wird auf jeden fall was kommen ...

    also, die haben mir wohl (angeblich) schonmal was geschickt, aber des is nie angekommen bei mir. wie auch, wenn die das an ne adresse schicken, wo ich schon ewig nimmer wohne. weil ich dann nach dem (nicht erhaltenen) schreiben ned gezahlt hab, habens des ans gericht weitergeleitet zwecks Fahrzeughalterfeststellung und - suche und das hat halt so lang gedauert und deswegen wars auch so teuer. aber die sind ganz kulant, ich soll nomma schriftlich einspruch einlegen und dann muss ich nur die 60 CHF zahlen
     
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