Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von michi0r, 17. März 2011 .

  1. 17. März 2011
    Habe heute einen Strafzettel bekommen - 15 EUR

    Fakt ist: Ich habe mein Fahrzeug leicht schräg geparkt, es kann sein, dass ich zu weit weg vom Rand weg geparkt war.

    Jetzt kommt es aber:

    Mir wird vorgeworfen, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt zu haben. Geparkt habe ich allerdings garnicht am rechten, sondern am linken Fahrbahnrand in einer Einbahnstraße, was auch erlaubt ist. Somit war es garnicht von Nöten, nahe am rechten Fahrbahnrand zu parken.

    So, dass könnte ich anfechten und ohne Zeugen würde ich verlieren.
    Ich habe jedoch Zeugen, einer davon ist leider nur mein Vater und eine Studentenkollegin, dass mein Fahrzeug am linken Fahrbahnrand stand.
    Mein Vater musste nämlich die Batterie überbrücken, da diese kaputt ist, vorher holte er ein Überbrückungskabel von der Autowerkstatt (diese kann es bezeugen, dass er das Kabel geholt hat).

    Heißt also, dass ich das Fahrzeug mit Panne eigentlich garnicht umparken konnte.

    Was denkt ihr, lohnt es sich das anzufechten?
     
  2. 18. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    wenn dir der stress die 15 euro wert sind und du im mom knapp bei kasse bist, wieso nicht?
     
  3. 21. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    Biste rechtsschutzversichert gibst du Strafzettel etc generell immer der Versicherung. Ich mach das genauso und hab bis heute einen von 10 Strafzetteln bzw. Blitzerfotos gezahlt.

    Ansonsten nimmst du das Schreiben, gehst pers. bei der Behörde vorbei und klärst den Sachverhalt. Scheint hier ja wirklich nichts großartiges vorzuliegen.
     
  4. 21. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    entweder der rechtsschutzversicherung übergeben wie schon gesagt oder es einfach gut sein lassen. ich mein ist dir der stress das wert? wegen 15 euro? würde es jetzt um 200 gehen okay aber wegen 15...
    wurde auch schon geblitzt war 4km/h zu schnell (54 innerorts) und habs die 15 euro einfach bezahlt. mir wärs zu blöd ^^ aber deine entscheidung...

    mcuck
     
  5. 22. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    Hi,

    es ist allein deine Entscheidung ob du es anfechten möchtest oder nich.....
    ganz ehrlich, für 15 Euro würde ich mir diesen Stress mit Anwalt und so nicht machen!
    ABER: ich würde mal abwarten mit Bezahlen, denn normalerweise schicken sie dir das per Post nochmals schriftlich zu, denn es könnte ja sein, dass die jemand das Knöllchen am Auto abgerissen hat bevor du gesehen hast dass du überhaupt eins hast So... und wenn dieser Brief dann da ist-dort anrufen und mal nachfragen was das denn soll und den Sachverhalt wie oben schildern mit Einbahnstraße links geparkt, dass du Zeugen hast, usw....
    lg
     
  6. 22. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    es geht nciht um dumme 15 euro, sondern ums Prinzip !!

    Ich habe rechtschutz.. dieser Stress ist mir immer wert
    (btw. diese 60 € müssenauch wieder herausgeholt werden )


    Gruß
    Sschraube
     
  7. 22. März 2011
    AW: Strafzettel - Abstand zum Fahrbahnrand - Anfechten

    Wäre ich vorsichtig. Ich hab schon von Leuten gehört, die wegen solchen Kleinigkeiten aus der Rechtsschutzversicherung geflogen sind und sie dann bei wichtigen Sachen nicht mehr hatten.
    Grundsätzlich kannst auch ohne Anwalt Einspruch einlegen, bis dahin sind aber wohl 23,50 Euro an Gebühren oben drauf. Falls der Einspruch nicht bei der Behörde mit deiner Schilderung durchkommt, kannst den zumeist noch zurückziehen vor einer Gerichtsverhandlung.
     
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