Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von 010100111001, 5. August 2008 .

  1. 5. August 2008
    Folgende Situation:

    Habe bei einem Freund in einer Spielstraße vor einem Haus auf einem gepflasterten breiten Randstreifen geparkt. Da dies jedoch keine gekennzeichnete Parkfläche ist, ist das Parken dort verboten.

    Mein Freund hat erzählt, dass einer der Bewohner des Hauses sich immer daran stört und bei der Polizei anruft und lediglich die Kennzeichen der falschparkenden Autos durchgibt (der Zeuge kennt angeblich einen Polizisten persönlich). Diese Vermutung wird dadurch bestätigt, dass ich keinen offiziellen Verwarnzettel an der Windschutzscheibe hatte, sondern erst durch den Brief der Stadt von dem Strafettel erfahren habe.

    Ist so eine Praxis überhaupt zulässig? Meines Erachtens muss entweder eine Politesse vor Ort sein oder halt die Polizei dort den Sachverhalt aufnehmen. Lediglich durch eine Zeugenaussage Verwarngelder zu verhängen ist nach meinem Rechtsverständnis nicht möglich.

    Klar, ich habe falsch geparkt und müsste zahlen. Aber auf diese Art und Weise sehe ich es nicht ein, mich abzocken zu lassen. Wenn von mir ordnungsgerechtes Verhalten verlangt wird, dann verlange ich das auch von unseren Staatsorganen.

    Bitte um konkrete Auskünfte zu diesem Sachverhalt,
    Posts nach dem Motto "ich denke / ich vermute" könnt ihr euch sparen.
     
  2. 6. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Ich sag mal so, solange der jenige der dich angeschissen hat keine festen Beweise hat, in dem fall z.b. nen Foto wie du auf der Stelle stehst können dir die Stadt sowie die Polizei nix... kannst ja behaupten das habe er frei erfunden oder er hat irgendwelche Probleme mit dir und will dir eins reinwürgen !

    wenn er jedoch nochn Foto oder ähnliches gemacht hat, dann wirste glaub nich viel chancen haben....

    aber ich hoff für dich das er kein "beweißFoto" gemacht hat ! dann kannst gegen einspruch einlegen was ich an deiner stelle auch tun würde
     
  3. 6. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Es ist definitiv so das du auch wenn du keinen Zettel an der Scheibe hast, einen Brief nach Hause bekommen kannst.

    Und es funktioniert auch in der Praxis so das eine Privatzeuge einfach ein Kennzeichen durchgibt. (zB wenn du über eine Rot Ampel fährst und jemand merkt sich dein Kennzeichen, kann er dich tatsache an n) ABER solange keine Foto´s oder weitere Personen als Zeugen da sind hast du gute Chancen dagegen anzugehen und damit auch Erfolg zu haben.

    Ein Kumpel von mir hatte ähnliches durch...
     
  4. 7. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    wo kommen wir denn hin, was für leute verpetzen andere ? Wen interessiert das, ob jmd. ne rote Ampel überfährt etc und dabei niemanden verletzt.
     
  5. 7. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Tja der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant

    Versuch aber trotzdem mal herauszubekommen ob weitere Beweise gegen dich vorliegen, glaube nicht, dass die Aussage einer Zivilperson reicht um dich zur Zahlung zu zwingen.

    Vielleicht kann ja Timer noch was dazu schreiben, scheint ja darin bewandert zusein
     
  6. 9. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Das kannst du nicht vergleichen. Im fließenden Verkehr gibt es keine Halterhaftung, bei Parkverstößen dagegen schon. Wird man z. B. wegen einer roten Ampel von irgendjemandem angezeigt, dann macht der Halter keine Angaben zur Sache, der Fahrer kann nicht ermittelt werden und der Quatsch wird eingestellt. Bei einem Parkverstoß muss dagegen der Halter zahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
     
  7. 9. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Also ich habe mal ein wenig gegoogled und habe auch beim zuständigen Ordnungsamt angerufen.

    Es ist also so, dass dieser Privatmann eine Anzeige gemacht hat (er ist wohl für auch schon in der Nachbarschaft bekannt, weil er das häufig macht).

    Man könnte die Zahlung des Verwargeldes von 10 € verweigern. Dann wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet (+25-30 € Verwaltungsgebühr) in dem man dann zu dem Vorfall eine Aussage machen kann. Entscheidet die zuständige Stelle, das Bußgeldverfahren nicht einzustellen geht die Sache vor Gericht. Die Aussage des Zeugen wird dort üblicherweise recht hoch bewertet, da dieser im Falle einer Falschaussage mit erheblichen Konsequenzen rechnen müsste (im Gegensatz dazu hat man als Beschuldigter das Recht dazu, die Aussage zu verweigern, bzw man muss bei einer Falschaussage mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen).

    Sieht also schlecht aus, und wegen 10 € werde ich sicher nicht die Kosten eines Gerichtsverfahrens riskieren.
    Ich werde wohl bezahlen.
     
  8. 9. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Ich sag mal so, wenn der nicht runtergelaufen ist zu deinem Auto und dort fotografiert hat, kann er ja keine Beweise haben. Weil wenn er von oben fotografiert hat, beweist das ja kein parken, kann ja sein, dass du nur kurz angehalten bist.

    Aber betrachte die Sache auch mal kurz von ner anderen Seite.
    1. Du hast offensichtlich falsch geparkt.
    2. Das machen scheinbar viele und das geht aus irgendwelchen Gründen (weil Autos in der Sicht stehen oder warum auch immer) irgendeinem Mieter gegen den Strich ---> es ist sein gutes Recht dies anzuzeigen, auch wenns manchem kleinlich vorkommt.
    3. Wie schon jemand sagte, seine Aussage wird viel Wert sein, weil warum sollte er jemanden anzeigen, der nichts gemacht hat?

    Also steh zu deinem Fehlverhalten und zahl die Strafe dafür, es sind ja nur 10,- €.
     
  9. 9. August 2008
    AW: Strafzettel fürs Falschparken - Privatmann als Zeuge?

    Ich versteh dein Problem nicht ganz.

    Fakt1: Du hast mit Absicht falsch geparkt.
    Fakt2: Jemand hat dich an die Polizei verpfiffen.
    Fakt3: Du musst bezahlen, weil du falsch geparkt hast und das zurecht (Und du gibts es auch selber zu).
    Fakt4: Das stört dich, weil die Polizei deiner Meinung nach am Tatort zu erscheinen hat.


    Meine Frage: Was macht das fürn Unterschied? Wenn der Typ jetzt anruft und sagt: "Hey da parkt schon wieder so einer Falsch" oder wenn er das meldet, die Polizei hinfährt, sich alles aufschreibt und wieder abrückt. Der Zeuge allein reicht schon dicke.

    Wie zimperlich sich manche Leute aufführen wegen sonem Mist...
     
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