#1 9. Oktober 2010 Hi, hab den theoretischen Teil der Fachhochschulreife, an einer 2 Jährigen höheren Handelssschule, erworben. Nun hab ich eine handwerkliche Lehre (3.5 Jahre) abgeschlossen. Hab ich damit den praktischen Teil der Fachhochschulereife erfüllt? Falls relevant, gilt das ganze für das Land Bremen. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Oktober 2010 AW: theoretischer Teil d. Fachhochschule Reife meinst du das in bezug auf den zugang zu einem bestimmten studienplatz? + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Oktober 2010 AW: theoretischer Teil d. Fachhochschule Reife Ja hast du, eine Ausbildung + Besuch bis zur FOS12 (wäre ja bei dir HöHa der Fall) ergbt die vollständige Fachhochschulreife. Musst aber halt bedenken, dass wenn du nicht grad in Richtung MaschBau gehen möchtest, sicherlich noch ein 12 wöchiges Vorpraktikum für dein Studium nötig ist. + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Oktober 2010 AW: theoretischer Teil d. Fachhochschule Reife meiner meinung nach ist dieses vorpraktikum für ihn dann nicht mehr nötig, denn er hat ja eine handwerklich lehre absolviert. okay, falls er bäcker gelernt hat, dann sollte das wohl nicht für ein vorpraktikum für das maschinenbaustudium anerkannt werden. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Oktober 2010 AW: theoretischer Teil d. Fachhochschule Reife Die 12 Wochenvorpraxis entfällt da du eine Lehre/Ausbildung in der Richtung gemacht hast die kannste dir dann als 12 Wochen anschreiben lassen mfg + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. Oktober 2010 AW: theoretischer Teil d. Fachhochschule Reife Es geht ihm jetzt nicht nur ums Vorpraktikum sondern um die vollständige Fachhochschulreife. Wir unterscheiden hier nämlich zwischen 2 Bildungsarten. 3 Jährige FOS: (Beispiel: ITA, ETA, KFTA....). Du bekommst direkt den praktischen und theoretischen Teil. 2 Jährige FOS: (z.B. HöHA): Du bekommst nur den theoretischen Teil anerkannt. -> folglich musst du deswegen 1 Jahr Praktikum in DIESEM Bereich absolvieren. Allerdings: wenn er eine Ausbildung in einem anderen Fachbereich macht (ist ja hier der Fall) dann absolviert er die Prüfungen des praktischen Teils mit der Abschlussprüfung der Ausbildung. Somit bekommt er ebenfalls die volle FHR anerkannt. erstal genauer lesen und dann schreiben... ich hab nix anderes geschrieben... + Multi-Zitat Zitieren