Unfall Nutzungsausfall

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von übertreiber, 3. Oktober 2009 .

Schlagworte:
  1. 3. Oktober 2009
    Hallo!
    Ich hatte gestern einen Unfall, bin Geschädigter. Habe einen Golf 3 BJ 1995 gefahren und der Schaden wird wohl den Wagenpreis übersteigen.
    Ich möchte ihn jetzt nicht reparieren lassen sondern mir ein neues Auto kaufen (Gebrauchtwagen). Meine Frage ist jetzt ob ich eine Nutzungsausfall-Entschädigung dafür bekommen kann, obwohl ich mein Auto nicht repariere und wenn ja, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe.
    Bin zur Zeit Schüler, brauche das Auto also nicht gewerbsmäíg. Fahre täglich nur ~20km.

    Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten darauf geben
     
  2. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    naja wenn du keine finanziellen Ausfälle durch nichtnutzung hast dann wirste auch keine Entschädigung bekommen oder?
     
  3. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Der ist doch bestimmt auf deine ( eltern ) angemeldet .. oder ? villt kannst das so regeln ..
     
  4. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Das ist egal, ich habe einen Schaden, da ich ihn nicht benutzen kann. WENN ich ihn reparieren lassen würde, so würde ich auf jeden Fall 27€/Tag bekommen, solange die Reparatur dauert. Wenn ich mir jetzt aber einen neuen Wagen hole, weiß ich nicht ob das trotzdem zutrifft, habe dazu widersprüchliches im Internet gelesen.
    Ja, ist auf meinen Vater zugelassen. Und jetzt? Was hilft mir das bei meiner Fragestellung?
     
  5. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Weil dann einfach dein vater sagen kann er brauch das wegen der arbeit .

    Geh doch einfach zu deiner versicherung und frag nach oder ruf an hier wird dir das eh keienr zu 100% richtig sagen können bzw nur vom hören sagen villt dies und das mal erlebt aber da sagen die dir wies läuft !
     
  6. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Es ist egal, ob Du das Auto brauchst oder nicht.
    Es steht Dir ein Nutzungsausfall zu (wenn du keinen Mietwagen nimmst), die Höhe kann ich Dir allerdings nicht sagen. Werden wohl nicht mehr als 30 € pro Tag sein. (ist immer vom Fahrzeug abhängig).

    Falls es ein Totalschaden ist, dann schreibt der Gutachter ins Gutachten hinein, wie lange es dauert (Wiederbeschaffungszeit), ein gleichwertiges Auto zu kaufen.
    Für diesen Zeitraum, jedoch maximal 14 Tage, steht Dir der Nutzungsausfall zu.
     
  7. 3. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Nur weil man damit zur Arbeit fährt, braucht man es ja nicht gewerbsmäßig. Wenn man es so sehen würde, dann würde ich es auch gewerbsmäßig brauchen (fahre sogar weiter als mein Vater, auch in der Hinsicht würde es sicht nicht lohnen).
    Danke! So eine Antwort wollte ich haben. Wie viel es ist habe ich schon nachgeguckt. Mein Golf 3 wäre eigentlich in der C Kategorie, da er aber bereits 14 Jahre alt ist, fällt er 2 Kategorien runter und ist somit in der A Kategorie. Da bekomme ich 27€ pro Tag.

    Jetzt bleibt nur noch die Frage, wie lange ich dies höchstwahrscheinlich beziehen kann. Die Wiederbeschaffungszeit wird bei einem Golf 3 sehr wahrscheinlich nicht allzu lang sein nehme ich an, oder?

    Wenn jemand den Fall bereits hatte einfach posten, ansonsten werde ich dies in meinen Beitrag editieren und den Thread closen wenn ich die Zeit weiß.
     
  8. 5. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Geh zu nem Anwalt deines Vertrauens.
    Hatte das selbe und bin am Tag nur 10 km gefahren.
    Habe die vollen 2 Wochen gezahlt bekommen (Mitsubishi Colt).
    Bei nem guten Gutachter bekommste sogar noch mehr Geld wenn de ne Hifi-Anlage verbaut hast.
    Anwalt lohnt sich auf jeden Fall.Ich habe im Endeffekt weit mehr bekommen als der Wagen beim Kauf gekostet hat
     
  9. 5. Oktober 2009
    AW: Unfall Nutzungsausfall

    Erstmal ist das korrekt das du Nutzungsausfall bekommst, egal ob du dein Auto brauchst oder nicht.

    Kaegorie A stimmt auch (aber das weisst du ja auch).

    Bei mir war es so, ich hab Nutzungsausfall bekommen bis ich mich entschieden hab, das heisst der gutachter wird die sagen "wirtschaftlicher Totalschaden", du darfst entscheiden ob du nun den Wiederbeschaffungswert des Autos nimmst (sagen wir mal 1000 €) und dein Auto wird verschrottet oder nach sonswohin verschifft.

    Oder du nimmst den Wiederbeschaffungswert - den Wert deines Schrottes, d.h. das Auto wird in irgendsoeine "Börse" reingesetzt für paar Tage, kommt jetzt einer und sagt er gibt dir noch 200 € dafür bedeutet das für dich:

    Du behälst dein Schrottauto (weil du vielleicht noch Teile ausbauen willst, Anlage gehört nicht dazu, die darfst du sowieso mitnehmen, gemeint sind Felgen, Fahrwerk, also alles was son Auto halt hat normalerweise), bekommst dann den Wiederbeschaffungswert 1000€ minus die dir gebotenen 200 €, also 800 €. Darfst dann aber deine Karre behalten und noch Teile ausbauen.


    Zur Musikanlagen, da wird der Gutachter dir vielleicht 100 € aufschlagen um den Umbau der Anlage in dein neues Auto zu finanzieren, bei mir warens 150 € wegen nem etwas aufwändigerem Kofferraumausbau.


    Sollten noch fragen bestehen, schreib mir ne PM, hab das schon durchgemacht (auch mit nem älteren Auto) kann dir da noch genug zu sagen.

    EDIT: Nutzungsausfall hab ich 6 oder 7 Tage bekommen, geht relativ fix, leider ^^
     
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