Unfall und weiter?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von matrox, 23. September 2009 .

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  1. 23. September 2009
    Hallo,

    habe da ein paar Fragen an diejenigen unter Euch die sich in dieser Situation auskennen:


    Mein etwa 10 jahre altes Auto parkt immer bei mir vorm Haus. Heute ist da ein dicker BMW reingerauscht. Schaden laut Polizei 4000 Euro.
    Wie geht es jetzt weiter, ich glaube nicht, dass es sich lohnt die 4000 noch in den Wagen reinzustecken.
    Ist es möglich, dass ich die 4000 von der Versicherung des Unfallgegners bekomme oder geben die mir nur den Zeitwert des Autos?
     
  2. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Ich denke das die Versicherung des anderen für den Schaden aufkommen wird.
    Geld siehst du in der Höhe des Zeitwertes also soviel wie der Wagen zu dem Zeitpunkt wert war.
    Das wird sicherlich durch einen Sachverständigen von der Vericherung bemessen.

    Da werden verschiedene Kriterien mit einbezogen. Welche genau kann ich dir ez nich sagen.

    Aber keine Sorge...das wird bestimmt mehr sein, als der Wagen eig. wert ist.

    mfg pole
     
  3. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Das ganze wird der KFZ-Sachverständiger dir sagen wenn er das Gutachten erstellt.

    Wenn dein Wagen ein wirtschaftlichen Totalschaden vorweißt, dann bekommst du nur noch den Zeitwert den der Wagen hatte vor dem Unfall. Übersteigt die Reperatur des Unfalles nicht den Wert des Wagens, kannst du entscheiden..Entweder Wert des Autos - Restwert des Autos = Summe die du ausgezahlt bekommst oder das Auto in der Werkstatt reparieren lassen.


    Aber da das Auto 10 Jahre alt ist und einen geschätzen Unfallwert von 4000€ hat kannst du stark davon ausgehen, dass es ein wirtschaftlicher totalschaden wird. Außer du hast da ein M5 stehen. ^^
     
  4. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Hab ich auch gehabt. Ist auch ne Dame ins parkende Auto gefahren. frauen.....
    Naja, ich hatte einen Ford Fiesta der 14 Jahre alt war. Die ist voll in die Seite gefahren, schaden=4000€, soviel würde die reperatur kosten. Das Auto hat aber lange nicht mehr so einen Wert! Also musst du zu nem Gutachter, der Guckt sich die Karre an und guckt denn was so ein Auto in dem Zusatand kosten würde. Bei mir waren es dann 800-900€. Ich habe dann aber auch noch eine Anlage drinnen gehabt, dafür gibts auch Geld weil es Umgebaut werden muss. Gab nochmal 50€ drauf. Dann hat die Versicherung sich vertan in Ihrer Auflistung des Schadens, das gab für einen Anruf nochmal 15€ Extra und dann habe ich noch 50€ für An- und Abmeldung bekommen. Also ich hab dann knapp 1000€ für ein Auto bekommen, was ich sonst vllt. für 800€ hätte loswerden können. Und das Auto hab ich noch stehen, dafür bekomme ich bestimmt auch nochmal n paar Euro, sind noch Felgen, tieferlegung und so drin . War n gutes Geschäft, aber ich habe mein Auto 7 Jahre gefahren und habe sehr dran gehangen.
     
  5. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Du kannst im Normalfall immer per Gutachten abrechnen..ohne das du dein Auto reparierst...
    Wenn der Gutachter sagt: " Auto hat nurnoch einen Wert von 200€" ...hast du halt Pech gehabt . Sagt er: "Fzg.Wert liegt bei 5000€,..rep. würde 4000 Kosten"...Kannst du das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen und bekommst dann die 4000 auf dein Konto überwiesen,...ob du reparierst oder nicht...ist dann deine sache.
     
  6. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Ums kurz zu machen: Setzt Dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Die sagen Dir, ob sie ein Gutachten wollen, oder ob es reicht, wenn sich ne Werkstatt den Schaden anschaut.
    Wenn sie nen Gutachten wollen, dann lass Dir von denen keinen schicken, sondern such Dir selbst einen raus.
    Sollte der Fahrzeugwert lt. Gutachter höher liegen, als die Reparaturkosten, dann kannst du das Auto reparieren lassen ODER Dir die Reparaturkosten (meist abzüglich 19% Umsatzsteuer) auszahlen lassen.
    Sollten die Reparaturkosten bis 30% über den Fahrzeugwert liegen, darfst du auch verlangen, dass das Auto repariert wird.

    Sind die Reparaturkosten höher sein, dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall gibt der Gutachter im Gutachten noch einen Restwert an, also den Wert, den die Überreste deines Wagens noch haben.
    Dieser Restwert wird vom Zeitwert (der Wert, den dein Auto laut Gutachter im intakten Zustand direkt vor dem Unfall hatte) abgezogen und die Differenz wird Dir ausbezahlt. Was du danach mit dem Auto machst, ist Dir überlassen.

    Wichtig: lässt du das Auto reparieren, kannst du für die Dauer ein Mietwagen nehmen (am Besten vorher mit Versicherung absprechen). Solltest du für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen nehmen, dann kannst du für diese Tage von der Versicherung eine Ausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugwert. 30 - 50,- € pro Tag sollten drin sein.
    Ähnlich ist es beim Totalschaden. Im Gutachten steht die Zeit für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Wagens. Für diese Zeit (maximal jedoch für 14 Tage) kannst du auch diese Ausfallentschädigung verlangen.
     
  7. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Was aber noch immer zu beachten ist, dass wenn man nach Gutachten abrechnet keine Mwst. (19%) gezahlt wird.
    Diese musst du dann nochmal abziehen von dem Betrag.

    Außerdem werden Restwerte angerechnet.

    Bsp:

    wirtschaftlicher Totalschaden

    Reperaturkosten 4000€
    Wiederbeschaffungswert des Fzg zum Unfallzeitpunkt laut Schwackeliste: 1200€
    Restwert bei Verkauf nach Unfall = 200 €

    1200-200= 1000€ -19% Mwst. (wenn nach Gutachten abgerechnet wird) = 810 €

    also bekommst du 810 € in diesem Fall ausgezahlt und kannst deinen Wagen, oder was davon noch übrig ist, verkaufen.
    Falls du den Wagen z. B. wiedererwartend für 500 € verkaufst bekommst, darfst du trotzdem die vollen 500 € behalten.


    und wie oben schon gesagt, Nutzungsausfall bzw. anspruch auf Mietwagen für diese Zeit.
    Jedoch immer eine Wagenklasse unter deinem, sprich du hast nen 5er Bmw, Mietwagen = 3er Bmw u.s.w.
    MfG
     
  8. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    Das ist falsch. Bei Totalschaden wird keine Mehrwertsteuer abgezogen.
    Wäre ja noch schöner. Wenn der Wagen wie in deinem Beispiel 1200,- € wert ist, dann bekommt er bei 200€ Restwert die 1000€ Differenz ausbezahlt.

    Schließlich muss er ja, wenn er dann ein gleichwertiges Auto kauft die Mehrwertsteuer auch wieder bezahlen.

    Die 19% Mehrwertsteuer werden nur abgezogen, wenn der Wagen KEIN Totalschaden ist und man sich die Reparaturkosten auszahlen lassen will.

    Z. B.: Fahrzeugwert laut Liste 2000€, Reparaturkosten 1000€.
    Wenn du hier sagst, dass du den Wagen nicht reparieren lassen willst, dann werden Dir nur ca. 840 € ausbezahlt. (die 1000 € inclusive Mehrwertsteuer sollten 119 Prozent entsprechen, daher 840 € und nicht 810 € ;-) )
     
  9. 23. September 2009
    AW: Unfall und weiter?

    also, Gutachter war heute da. Wirtschaftlicher Totalschaden! Bekomme nur noch den Wert des Fahrzeugs abzüglich Restwert erstattet. Hatte eigentlich kurz vorher noch genug reingesteckt - zählt aber nicht.
    Im Endeffekt bin ich als Geschädigter richtig geschädigt worden.

    Im Klartext heißt es, man kann ruhigen Gewissens ältere Autos demolieren und hat nicht sonderlich viel zu befürchten.

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    Danke an alle Antworter.
     
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