#1 7. September 2007 Sie haben es kommen sehen: Das amerikanische P2P-Videoportal Veoh hatte versucht, einem möglichen Angriff der Musikindustrie mit einer Feststellungsklage zu entgehen. Offenbar nicht rechtzeitig genug, denn jetzt flatterte dem Unternehmen wie erwartet eine Klage von Universal Music ins Haus. Der Vorwurf des Major Labels lautet, wie üblich, auf massive Urheberrechtsverletzung. In der Klage vor einem Bundesgericht in Los Angeles beschuldigt Universal das Videoportal zudem, sein Geschäftsmodell "auf dem Rücken des geistigen Eigentums anderer" aufzubauen. Für Universal Music ist es nicht die erste Klage gegen ein Videoportal. Im vergangenen Jahr war das Musiklabel bereits gegen die Websites Grouper und Bolt.com vorgegangen. Letztere sah sich nach einer substanziellen Vergleichszahlung schließlich zur Aufgabe gezwungen. Der geplante Verkauf an einen Mitbewerber, der Bolt.com aus der Schusslinie der Musikindustrie nehmen sollte, fiel ebenfalls ins Wasser. Das Unternehmen hat im vergangenen August den Betrieb der Website eingestellt. Um ein ähnliches Schicksal zu vermeiden, war Veoh gegen eine drohende Klage von Universal in die Offensive gegangen. Im Juli hatte Universal Music den Betreibern des Portals mitteilen lassen, eine Klage wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen in Erwägung zu ziehen. Veoh hatte daraufhin von einem Gericht feststellen lassen wollen, dass sich das Portal mit seinem Geschäftsmodell im Rahmen des US-Urheberrechts (Digital Millenium Copyright Act, DMCA) bewegt. Wie die Google-Tochter YouTube in dem ähnlich gelagerten Rechtsstreit mit Viacom argumentiert Veoh mit Klauseln des DMCA, die Zugangs- und Service-Provider unter bestimmten Umständen vor rechtlichen Konsequenzen schützen: wenn das fragliche Material ohne Wissen der Anbieter auf deren Server geladen wurde, die Inhalte bei Kenntnisnahme entfernt werden und das Unternehmen keinen finanziellen Vorteil aus dem widerrechtlich veröffentlichten Material zieht. Eine klare Rechtssprechung dazu gibt es allerdings noch nicht; auch Veohs Feststellungsklage ist noch nicht entschieden. Veoh, hinter dem unter anderem der Medienkonzern Time Warner steht, ist von Universals Klage also alles andere als überrascht worden. Die Klage zeige "Universals begrenztes Verständnis von Veoh und Online-Video insgesamt", bemerkt CEO Steve Mitgang gegenüber Wired. Veoh respektiere die Rechte der Inhalteanbieter und werde "von vielen Medienunternehmen" als urheberrechtskonformes Unternehmen akzeptiert. Ein von Wired befragter Universal-Sprecher sieht das anders: Für ihn basiert das Geschäftsmodell "auf Diebstahl". (vbr/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/95617 + Multi-Zitat Zitieren