Urheberrecht: YouTube steht erster Klage gegenüber

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Mr.X, 20. Juli 2006 .

  1. 20. Juli 2006
    Link:

    Seit vergangenen Freitag sieht sich der Video-Community-Betreiber YouTube einer ersten Klage ausgesetzt. Der US-Journalist Robert Tur sieht sein Urheberrecht verletzt. Ein von ihm 1992 während der Unruhen in Los Angeles aus einem Hubschrauber aufgezeichnetes Video sei ohne seine Zustimmung auf YouTube.com bereitgestellt worden. Tur klagt auf 150.000 US-Dollar für den Verstoß und will YouTube an der künftigen Verwendung seines Videomaterials hindern.

    Anders als der Fernsehsender NBC, der YouTube aufgefordert hatte, eine Folge der TV-Show "Saturday Night Live" aus dem Angebot zu nehmen, hatte Tur sich vor der Klageeinreichung nicht direkt an YouTube gewandt. Der Betreiber hat mittlerweile aber das Video, auf dem zu sehen war, wie ein Lastwagenfahrer geschlagen wurde, von der Website entfernt.

    Um möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht vorzubeugen hatte YouTube zu Anfang dieses Jahres die maximale Länge von hoch geladenen Videos auf 10 Minuten beschränkt. Denn nach einer eigenen Untersuchung des Anbieters sei Material jenseits 10 Minuten Spieldauer in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt. (map/c't)
     
  2. 21. Juli 2006
    heeh hab mich öfters gewunder weil auf YouTube bzw. überall im Internet lagern so selbstgebastelte
    Videos rum, untermalt mit urheberrechtlich geschützer Musik... dass es da keinen Ärger gibt... ?(
     
  3. 21. Juli 2006
    Ich denk ma jetzt kommen noch mehr auf die zu
    Einer hats gemacht und jetzt werden viele es nachmachen
     
  4. 21. Juli 2006
    man sollte nich youtube (später vll google video) verantwortlich machen, sondern den user, der das vid geuppt hat!

    das sind doch blos dienste wo die leute vids hochladen können, da kann doch nich wer kontrollieren was immer geuppt wird!
     
  5. 21. Juli 2006
    scheint noch mehr solcher fälle zu geben. beispielsweise das video mit dem jungen der zum gnarls barkley song crazy tanzt und singt. hatte mich gewundert, dass es auf einmal verschwunden war, dann stand dort auch was von wegen copyright..glaube es war die plattenfirma.
     
  6. 21. Juli 2006
    Jo denke auch das nun viel viele Klagen auf sie zu kommen aber ich denke die werden nicht hartbestraft werdenn im Grunde können sie da nicht wirklich was für naja mal schaun was bei raus kommt ^^


    cYa romestylez
     
  7. 21. Juli 2006
    YouTube dementiert: Videouploads bleiben Eigentum der User

    Eine Änderung der YouTube-Geschäftsbedingungen sorgt gerade für Wirbel: der Videohoster beansprucht Rechte an den Uploads, die Verbreitung, Verwertung, Veränderung und Nutzung aller geuppten Videos umfassen. Youtube könnte die Tonspuren beispielsweise von Bandvideos als CD verkaufen, Clips für Handys vermarkten, Sounds für Werbespots nutzen, all dies sei von den AGB gedeckt. YouTube dementiert: es gehe nur um die notwendigen Rechte, um Videoeinbindungen auf externe Seiten zu erlauben, der User bleibe Besitzer seiner Videos und nach Löschung des Files durch den User würde YouTube ohnehin alle Rechte an dem Clip verlieren.

    In der Tat bietet YouTube viele Möglichkeiten für Dritte an, die Videouploads zu nutzen - beliebige Homepages können die Videos vollständig einbinden oder per Screenshot auf das YouTube-File verweisen. Genau das macht den Dienst als Videohoster ja auch für Upper wie Nutzer attraktiv. Um solche Nutzungsangebote juristisch abzusichern, muss YouTube in der Tat weitgehende Rechte vom Uploader abgetreten bekommen, um selbst vor Klagen sicher zu sein.

    UseNext
    Mit dem Upload der Videos gebe man YouTube das

    "...weltweite, kostenfreie, nichtexklusive, weiterlizenzierbare und übertragbare Recht, Useruploads zu nutzen, reproduzieren und verbreiten, abgeleitete Werke zu entwickeln, aufzuführen und abzuspielen, und zwar auf der YouTube-Webseite und in YouTubes (und seinen Nachfolgeunternehmen) Geschäftsbereichen, mit inbegriffen und ohne Einschränkungen in Bezug auf Werbung und Weiterverbreitung Teile oder aller Inhalte der YouTube-Webseite (und abgeleiteter Werke) in sämtlichen Medienformaten und über alle Medienkanäle."

    Die Kritik an den AGB sei überzogen und geschehe auf Basis von sinnverzerrenden Ausschnitten der AGB, so dagegen YouTube. Bei der Kritik werde meist die Passage ausgelassen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Videos Besitz der User bleiben.
    "Zur Klarstellung: Sie behalten alle ihre Besitzrechte an ihren User-Submissions." geht in der Tat den beanstandeten AGB-Passagen voran

    Aaron Newton von c|net kommentierte entsprechend, dass der AGB-Giftschrank zum Videohosten einfach notwendig sei, um als Hoster vor Klagen gesichert zu sein. c|net hätte ähnlich weitreichende AGB verwenden müssen, habe sie jedoch weniger juristisch formuliert, um ein besseres Verständnis zu gewährleisten. YouTubes AGB

    "...lesen sich, wie wenn sie deine Seele wollen, aber als juristische Begriffe sind sie verbreitet und vernünftig. Persönlich denke ich, Dienste wie YouTube sollten sie in klarer verständlicher Sprache formulieren."

    quelle: gulli
     
  8. 21. Juli 2006
    [irnonie]
    Na super!
    Da nimmt man vielen Menschen einfach die Unterhaltung, damit es jeder beim Eigentümer dieses Videos kauft *an den Kopf greif*
    Auch die Songs, die bei manchen Videos im Hintergrund zu hören sind, müssen selbstverständlich verboten werden! Man kann sie zwar nicht speichern, aber man kann sie hören und das ist illegal! Außerdem könnte man sich die intelligenten Songtexte raushören und aufschreiben. Auch das ist ja schon seit längerem illegal. Und das tolle, die Firmen kriegen durch diesen Mist auch noch noch mehr Kohle
    [/ironie]

    Oh je, wo führt das nur hin?
     
  9. 21. Juli 2006
    Sind die dumm? Das wäre ja genauso, wenn die jetzt rapidshare.de anklagen würden ...! Das geht doch garnicht youtube.com weißt doch daraufhin, dass man keine urheberrechtlichen scheißdreck doch uppen darf! können die doch nichts dafür!

    mfg
     
  10. 21. Juli 2006
    ich denke mal schon das youtube schuld trägt. Die müssen nicht nur sagen das es nicht gemacht werden darf sondern auch kontrolierren. Ich hoffe mal nicht das wenn es wirklich zu dieser 150.000$ Strafe kommt das gleich alle andren auch youtube anklagen
     
  11. 21. Juli 2006
    Mhh wenn das wirklich so krass is kommt auf die Ganzen Moviemaker auch noch was zu,denn immerhin haben als bespiel viele CS Videos Urheberrechtlich geschützte Lieder im hintergrund laufen dann müsste das ja dann auch nachfolgen haben oder nich?

    Nur sonne vermutung

    GreeTz Lifti
     
  12. 21. Juli 2006
    Hm kommt auf den Prozess an....mal gucken wer den besseren Anwalt hat, denn wenn youtube es schafft die Klage abzuschütteln wird keiner mehr versuchen die anzuzeigen wenn sie zahlen müssen, gute nacht....
     
  13. 21. Juli 2006
    ach die musik, da wird keiner verurteilt.
    der will nur geld und aufmerksamkeit.. wegen nem 10 jahre alten scheis mach ich nich so n theater..
     
  14. 22. Juli 2006
    yo ich hab mich auch schon gewundert, da liegen ja einige videos und so druff die mit den neusten titeln geschmückt wurden, oder direkt das musik video. naja is eh net so mein fall die seite
     
  15. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.