Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 15. Januar 2008 .

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  1. 15. Januar 2008
    Für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden können Usenet-Provider nicht verantwortlich gemacht werden, so das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.01.2008 (Az: I-20 U 95/07). Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das Urteil ist rechtskräftig: es fiel nach einem Berufungsverfahren, weitere Rechtsmittel gibt es nicht. Im Verfahren gewann United Newsserver gegen die EMI, in deren Auftrag die Kanzlei Rasch (ProMedia) den Provider auf Unterlassung in Anspruch nahm.

    Nach der Abweisung der Abmahnung wurde seitens der EMI vor dem LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen United Newsserver beantragt, das LG Düsseldorf gab dem Antrag statt. Das OLG schloss sich dem Landgericht jedoch nicht an und hob das erstinstanzliche Urteil nun auf. Nach dem LG München hat damit das zweite deutsche Gericht im Sinne des Usenet-Providers entschieden. Auch in München verlief die Angelegenheit ähnlich, nur schneller: Ebenso im Auftrag der EMI versuchte die Kanzlei Rasch erstinstanzlich eine EV durchzusetzen, die jedoch bereits vor dem LG München ohne Erfolg blieb.

    Entsprechend erfreut äußert sich der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft Heinz-Dieter Elbracht:

    "Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."


    quelle: gulli untergrund news



    OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

    Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.

    Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.

    Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia GmbH ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin EMI veröffentlicht worden war, nahmen deren Anwälte United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch.

    United Newsserver ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt
    Sascha Kremer
    aus Mönchengladbach zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.

    Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider geleistet. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 - 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

    Die schriftliche Begründung der neuen Entscheidung liegt noch nicht vor.


    quelle: law blog
     
  2. 15. Januar 2008
    AW: Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

    jo, die sichern sich sowieso ab, fällt alles auf die nutzer zurück...
    aber wer den dienst in anspruch nimmt muss mit sowas auch rechnen
     
  3. 15. Januar 2008
    AW: Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

    find ich gut

    den sonst könten sie ja auch sagen hetzner währe verantwortlich wen ein kunde warez von seinem server aus anbietet...
     
  4. 16. Januar 2008
    AW: Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

    Endlich mal ne richtig gute entscheidung zu gunsten aller user ;
    nachdem es so viele gerichtsentscheidungen gegen die freiheit im i-net gab war das auch mal nötig ;-) > siehe vorratsdatenspeicherung und you sperre....
     
  5. 16. Januar 2008
    AW: Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

    Naja wie mans nimmt. Das ist wohl eher eine gute Entscheidung für die Betreiber als für die User ^^ Die ganzen Abzocker von Usenext etc. haben sich damit abgesichert was ich persönlich nicht gut finde, da man auf Dummheit andere Geld macht und damit auch ohne weiteres davonkommt.
     
  6. 16. Januar 2008
    AW: Urheberrechtsverletzung: Usenet-Provider haften nicht

    Kann mich dir da nur anschließen. Die Provider leben wie die Made im Speck und zocken ahnungslose Leecher ab. Jetzt können sie noch nicht mal mehr belangt werden, doch einen Schuldigen muss es geben. Also fällt das ganze wieder auf den User zurück.
     
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